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Bounty

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Beiträge von Bounty

  1. vor 4 Stunden schrieb Last_Bullet:

    Warum hat man hier den Deckel drauf gemacht und nicht höhere Widerstandsgrade eingefordert?

    Dafür hat man eine ausreichend große Tür offen gelassen...

     

    Waffengesetz (WaffG)
    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

     

     

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  2. Am 26.3.2024 um 15:58 schrieb Valdez:

    Es gibt vom LRA keine Genehmigung zum Austausch mehr.

     

    Verstehe ich das richtig, dass Du überrascht bist, das Du nicht einfach alte gegen neue Waffe auf Deiner WBK tauschen kannst, direkt und ausschliesslich mit dem Amt und ohne Bedürfnisnachweis über JS oder Verbandsbescheinigung als Sportschütze?

     

    Oder verweigert Dir das Amt den Erwerb einer Waffe trotz vorliegen aller Voraussetzungen, weil Du vorher eine Waffe, die vormals für den selben Zweck begründet und erworben wurde, veräußert hast?

  3. vor 3 Stunden schrieb ChrissVector:

    Aber wenn man tatsächlich wollte könnte man zumindest klare Forderungen aufstellen und öffentlich machen, statt leerer Phrasen...

     

    Forderungen für was? Das BMVg hat zur Zeit ganz andere Probleme als die Wehrertüchtigung der Zivilbevölkerung.

     

    Und die Zuständigkeit für Zivilverteidigung liegt beim BMI. Die sind "eigentlich" auch Sportministerium, wobei man da im Bezug aufs Waffenrecht ausser dem Olympiasponsoring des DSB nix von merkt...

  4. vor 4 Minuten schrieb ChrissVector:

    Das wird die BMI nicht im geringsten interessieren, da der BMVg seiner Forderung einer "wehrfähigen Bevölkerung" bisher keine Taten hat folgen lassen...

     

    Wobei ja ganz viel von der "Wehrfähigkeit" in andere Ressorts, eben vorallem das BMI, fällt oder die da ein gehöriges Mitspracherecht haben. Da macht BMVg ganz wenig alleine, selbst wenn man wollte...

  5. vor 2 Stunden schrieb Hypnodoc:

    Siehst Du die Jäger vom Gesetz her bisher in irgendeinem Punkt betroffen?

     

     

    Zitat

    • Kriegswaffenähnliche Halbautomatikwaffen werden verboten, um das Risiko besonders fataler Anschläge zu verringern.

     

    Wo steht da was von "nur für Sportschützen" oder "gilt nur für von §6 AWaffV erfasste Waffen". Ergebnis/Siegerehrung, die HA-MP5 oder das 11" MR308 mit ganz viel HKey auf Jagdschein ist genau so weg, wie das AR15 des Sportschützen dass bisher durch keines der drei objektiven Merkmale nicht vom Sportlichen Schießen ausgeschlossen wurde und für das es entsprechend bisher auch keine Bewertung des Erscheinungsbildes gab. Spannend wird es bei den extra für §6 AWaffV angepassten AR15, also z.B. den beliebten 9mm PCC. Da hat das BKA ja den Anschein verneint. Sprich gerade diese "handlichen Maschinenpistolen" wären weiter legal. Ob das die Intention von Faesers willigen Referenten war? Oder Nancies Großinquisition legt andere Maßstäbe an oder annuliert alle bisherigen Einstufungen des BKA.

     

    Zitat

    , dass auch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als „bloßer“ Verdachtsfall geführt wird, bereits zuverlässigkeitsschädlich sein und damit zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann.

     

    Also AfD-Mitgliedschaft (!!! Nix Funktionär, Mitglied reicht)  und schon sind die Waffen auf Jagdschein fort. Oder überlese ich hier "gilt nur für waffenrechtliche Erlaubnisse von Sportschützen"?!

     

    Zitat

    Die Nutzung von Schießplätzen wird eingeschränkt, sodass erlaubnisfreies Schießen für jedermann nur noch mit bestimmten Waffen gestattet sein soll.

     

    Mag für die Nachwuchsgewinnung der Jäger vielleicht nicht ganz so tödlich sein wie für die Sportschützen. Erinnert ansonsten eher an das "ich darf auch im Revier trainieren, brauche keine Schießstände"-der üblichen Verdächtigen...

     

    Ansonsten könnte man sich die diversen anderen Kröten anschauen, die im Referentenentwurf mitfliegen, z.B. Erhöhung der Wohlverhaltensfristen in § 5 WaffG um jeweils 5 Jahre. Also nach dem Schlüsseltreiben ein Gläschen zu viel, noch schnell den Mercedes G nach Haus gefahren, zack, anstatt für 10 dann 15 Jahre beim freundlichen Büxer einlagern, bis man wieder ne WBK bekommt.

    Oder um wieder den Bezug zur Mitgliedschaft in der AFD zu bilden. Wer seit März 2022 aus der AFD ausgetreten ist oder noch austritt hat frühestens in 15 Jahren seine Zuverlässigkeit (zurück). 

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  6. vor 9 Stunden schrieb gunvlog:

    Schießen kann man auch auf einem gewerblichen Stand á la Heusenstamm, Hit Point, MSZU und jede andere gewerbliche Anlage.

     

     

    Die sind ja deutschlandweit für jeden Schützen leicht, innerhalb von max. 25 km zu erreichen. Und "pro Stunde" sind die auch super billig, denn schon vom Steuerrecht darf ein solcher Stand ja keinen Gewinn machen (wo ist der grün-Schalter?).

    Die Vorstellung, mit Abschaffung der Verbandspflicht wären die Vereine bis auf ein paar verschobene Type, die damit tatsächlich (Wettkampf)-Sport machen wollen, leer ist eine spannende Annahme.

    Eher wäre dies der Fall, wenn die reine Mitgliedschaft in einem Verein bereits zum Erwerb/Besitz berechtigen würde. Realistisch wechselt da Frau Faeser eher zur AFD als das Gesetz wird.

     

    Weil es in DEU eben kein "Grund"-Recht auf privaten Waffenbesitz gibt sondern der verboten ist, bis auf gesetzlich geregelte Ausnahmen mit entsprechenden Auflagen...

  7. vor 20 Stunden schrieb Norbert Ernst:

    Aber beim BDMP fehlt noch eine 300m Disziplin für Halbautomaten. Schön wäre auch eine Aufsplitteung auch bei ZG 3  Taktik und Open.

     

    Bitte nicht noch mehr Aufspliiterung. Funktioniert schon in ZG1 mehr schlecht als recht. Am Ende wieder jede Menge Unterdisziplinen wo auf Ebene Landesmeisterschaft keine 15 - 20 Starter zusammenkommen...

    Aber Hauptsache jeder bekommt für seine Waffe, die er völlig an der Disziplin vorbei erworben hat nachträglich ne Unterdisziplin wo er auch mal unter die ersten 10 Teilnehmer kommen kann...

     

    Und ZG3 Taktik ist dann gefechtsmässiger Scheibenwechsel durch den Schützen selbst durch vorlaufen auf der Schiessbahn während die anderen weiterschiessen???

  8. vor 7 Stunden schrieb mühli:

    Gute Frage, weil es derzeit in Deutschland so geregelt ist weitestgehend? Im Prinzip braucht es (insbesondere wenn man alleine ohne Aufsicht ist) eigentlich nur die Sicherheitsgrundregeln im Umgang mit Schusswaffen zu beherrschen und anzuwenden.

     

    Der sichere Umgang wird im WaffG relativ kurz abgehandelt. Auch darauf, dass zum legalen Waffenbesitz ein Lehrgang/Nachweis "sichere Handhabung" nachgewiesen werden muss, könnte man sich einlassen.

    Dort wäre ja auch dann richtig Zeit dafür, da man nicht die ganzen Paragraphen was/wann/wie erlaubt/verboten/genehmigungspflichtig ist lernen müsste.

     

    Aber die wesentlichen Probleme liegen nicht im Bedarf einer Neuregelung dort...

  9. Am 13.11.2023 um 11:01 schrieb Pistolen-Paule:

    Ich fange mal an und führe als Beispiel das von der Bundeswehr seit einigen Jahren trainierte "Neue Schieß-Ausbildungs-Konzept" (kurz: NSAK oder auch neuSAK) als Beispiel an:

    Eine Bahn, auf der zunächst mit der Langwaffe, dann mit Kurzwaffe auf eine Scheibe geschossen wird.

     

    Dafür müsste der VdB erstmal das Combat-Schiessen "reseten".

     

    Es bleibt aber bei der Gretchenfrage "warum braucht es überhaupt schriftlich festgeschriebene Disziplinen"? Warum braucht es "genehmigte/anerkannte" Verbände?

    Warum reicht regelmäßiges Üben mit der Schusswaffe nicht aus? 

     

    Unser Waffengesetz braucht eigentlich nur ein paar Paragraphen, die regeln dass "böse" oder (geistes)kranke Menschen keinen  Zugang zu Waffen bekommen. Wem das noch zu unsicher ist, kann über die Registrierung von besonders gefährlichen Schusswaffen philosophieren...

     

    Der Rest, vom Bedürfnis und dessen Nachweis durch Vereinszwang, Erfassen von Trainingsterminen, Kontingentobergrenzen, von der Strafmündigkeit oder Wahlalter losgelösten Mindestalter zur Teilnahme am Schiessen, Regelungen wieviele Schusswaffen in welchen Tresor dürfen usw. usw. kann ohne Auswirkungen auf die innere Sicherheit einfach wech...

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  10. vor 29 Minuten schrieb steven:

    die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss widerruft schon mal die Anzeigenbestätigung der Magazine

     

    Wie soll das gehen? Die Bestätigung das jemand etwas angezeigt hat zu wiederrrufen geht nur bei einem Bürofehler, z.B. Verwechslung von Personen. Aber die Bestätigung zu widerrufen weil man nicht will das jemand von einem Verbot ausgenommen ist! 

  11. vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Hochgerechnet auf einen Test mit Schmidt&Bender 25x und echter HPBT Matchmuni kämen wir das wahrscheinlich in Streukreis Bereiche, die selbst für teure AR10 Varianten unerreichbar wären. 

     

    Also quasi die neue Waffe in BdMP ZG4mod womit man hochgerechnet immer Deutscher Meister wird, falls nicht einer mit dem MR308 mitschiesst, der noch höher gerechnet hat...

     

    "Und es geht schon wieder los..."

     

     

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  12. vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

    Am Ende wird das alles luftdicht durchreguliert und dann geht das mit Sicherheit eher in die Richtung meiner 40 Schuss pro Trainingstermin als in Deine Richtung mit 1 Schuss pro Training.

     

    40 Schuss KK sind immer noch deutlich billiger als Deine Russen-Mun.

     

    vor 22 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Eine Desert Eagle in .50AE ist als dritte Kurzwaffe unter Umständen künftig sehr teuer, falls dafür Trainings-- und Wettkampfnachweise gefordert werden sollten...

     

    Ah Ja. Und Deine Empfehlung ist dann über Para 14 Absatz 5 sich als vierte KW ne 7,65x25 Tokarew zu holen mit der man die Wettkämpfe schiesst?!

    In der Hoffnung das der Gesetzgeber sich nicht über kurz oder lang die Frage stellt, warum Du keine Wettkampfteilnahmen mit KW Nr. 3 hast.

    Super Plan...

     

    vor 22 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Ob Jahr für Jahr ein jeweiliges DQ nach 1 Schuss als Wettkampfnachweis ausreicht oder ob das nicht dazu führt, dass die Behörde dann andere für den Legalwaffenbesitzer ungünstige Schlüsse zieht, überlasse ich Deiner Phantasie. 

     

    Hoch spekulativ und rechtlich nicht gedeckt. Oder um Deine Phantasie zum Ende zu bringen: Wenn Du mit der Russenknarre immer letzter wirst, zieht das Amt bestimmt auch Schlüsse und nimmt Dir alles weg. Im übrigen ist die Aufgabe/Abbruch eines Wettkampfes kein DQ. Blick in die meisten Sportordnungen hilft...

     

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  13. Ich verstehe Blacky mal wieder nicht, 

     

    wer nur noch schießen geht, weil er sein Bedürfnis erhalten muss, kauft sich besser einen KK-Einzellader und schießt pro Trainingstermin genau einen Schuss.

     

    Damit ist man dann in Meisterschaften ähnlich siegfähig, wie wenn man mit Blackies Russenknarren und der Russensurplus wie ein bekloppter trainiert hat und zwar gegenüber 6,5 Creedmoor (am besten Matchmun) viel gespart hat, aber eben immer noch tausende von Euro verbrannt hat.

     

    Wenigstens braucht man nicht so viele Schusspflaster, weil die Hälfte der Schüsse eh die Scheibe verfehlt... 

     

     

     

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  14. vor 30 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    für die Glock 17L haben wir in 2002 ein Bedürfnis bescheinigt bekommen.

     

    Bei der damaligen DP-Liste ok.

     

    vor 32 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    sie dürfen als Altbesitzer in einer separaten Wertung "Dienstpistole offene Klasse" antreten. Nur hat nicht jeder Verband Lust, für ein paar Altbesitzer so eine Wettkampfklasse extra einzurichten.

     

    Ein Problem in der Kommunikation. Ne eigene Wertungsklasse ist schnell im System angelegt. AK Wertung in der "normalen DP" noch schneller. Sprich mit Deinem LV-Sportleiter oder dem Landesreferenten KW/DP.

     

    vor 34 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Insofern wäre es sehr wünschenswert, wenn die Verbände ihre Einteilungen für Überkontingentbesitzer möglichst "schonend" ändern,

    Zustimmung. 

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  15. Am 27.12.2023 um 23:33 schrieb Schwarzwälder:

    Wenn z.B. eine Dienstpistole aus der Dienstpistolenliste rausfällt (z.B. die Glock 17L), muss dann ein neues Bedürfnis für eine andere Disziplin oder einen anderen Verband erbracht werden - oder reichen einfach andere Wettkämpfe aus?

     

    Nein, muss es nicht und tun sie nicht. Der Verband, über den wir wohl sprechen, musste irgendwann die schlecht gepflegte Liste entkeimen und hat für "fragwürdige" Waffen eine Regelung getroffen, wie Altbesitzer nicht das Bedürfnis verlieren und weiter Wettkämpfe schiessen können.

    Da ist nichts wirklich rausgefallen. Also auch keine andere Disziplin (bei anderem Verband).

  16. Am 27.12.2023 um 23:33 schrieb Schwarzwälder:

    Wenn z.B. eine Dienstpistole aus der Dienstpistolenliste rausfällt (z.B. die Glock 17L), muss dann ein neues Bedürfnis für eine andere Disziplin oder einen anderen Verband erbracht werden - oder reichen einfach andere Wettkämpfe aus?

     

    Nein, muss es nicht und tun sie nicht. Der Verband, über den wir wohl sprechen, musste irgendwann die schlecht gepflegte Liste entkeimen und hat für "fragwürdige" Waffen eine Regelung getroffen, wie Altbesitzer nicht das Bedürfnis verlieren und weiter Wettkämpfe schiessen können.

    Da ist nichts wirklich rausgefallen. Also auch keine andere Disziplin (bei anderem Verband).

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