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JuergenG

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Beiträge von JuergenG

  1. @9x19

    Merci!

    Von mir aus auch mit der dazwischen liegenden "juristischen Sekunde" (ist das ein in der BRAGO definierter Begriff, was kann dafür abgerechnet werden? chrisgrinst.gif). Mir ging's um den Grundsatz, und das hast Du ja beantwortet.

    Mal sehen, was "Sachbearbeiter" meint (so rein interessehalber).

  2. §12 (1) gibt "längstens einen Monat" für die Ausleihe unter Berechtigten vor.

    Das Gesetz gibt nicht vor, dass dies "höchstens x-mal" im Jahr sein darf; die (hoffentlich bald verkündete und in Kraft tretende VO) regelt ebenfalls nichts in dieser Hinsicht.

    Wäre es somit "koscher", wenn Berechtigter A eine Waffe vom Berechtigten B leiht, nach längstens einem Monat zurück gibt, und die Ausleihe für einen weiteren Monat ab dem darauf folgenden Tag erneut beginnt ?

  3. @Sachbearbeiter

    Wie, Sonderwünsche ?

    Das Gesetz sieht dies in § 14 (4) nun mal vor, und das seit 1.4.03.

    Dann gibt's noch so'ne und so'ne (Bundesländer), wo jedes einzelne wurschtelt, wie es will; manche "zum Wohle des Bürgers", andere wiederum gar nicht unter Verweis auf die unseligen "vorläufigen Vollzugshinweise" unseres allseits bekannten Pensionärs und die noch nicht anerkannten Verbände.

    Warum der ganze Zoff, ein kaputter Gebrauchtwaffenmarkt und "abdankende" Händler? Weil irgenwelche Behörden den Bewussten nicht hoch bekommen!

    Dieses Mal ist nicht nur der Bürger der Gekniffene, sondern gleichzeitig Du und Deine Kollegen, die "Kinderwaffenscheine" ausstellen müssen.

  4. @Sachbearbeiter (oder advocatus diaboli chrisgrinst.gif)

    Wie siehst Du folgendes:

    - Ich bin Berechtigter i.S. des WaffG

    - Ich leihe mir heute Abend für 1 Monat 1 Gewehr nebst Munition in einem Kaliber, für das ich keine MEB habe

    - Das Ganze wird schriftlich fixiert unter Bezug auf §12(1).

    Der Fall ist nicht rein theoretisch, sondern heute eintreten.

  5. "Im Übrigen wird bedauert, dass die Bundesregierung darauf verzichtet hat festzulegen, dass sich die Länge des Laufs nach der Länge der Geschossführung ohne Patronenlager bemisst."

    Der soll froh sein!

    Hat doch die böse "Waffenlobby" verhindert, dass sich deutsche Politiker international einmal weniger lächerlich gemacht haben.

  6. Unter www.bundesrat.de ist das stenografische Protokoll der 790. Sitzung eingestellt.

    Beschluss zu TOP 50 ist auf den Seiten 53/54 des .pdf; eine zu Protokoll gegebene Erklärung des Justizministers von NRW, Wolfgang Gerhards, findet sich auf Seite 72 des .pdf als "Anlage 18".

    Kommentar zu dieser "Erklärung": WÜRG!

  7. Meine Meldung an das Ordnungsamt, die mit Datumsstempel und Unterschrift des SB quittiert und "zu den Akten genommen" wurde:

    "Meldung von Altbesitz nach § 58 (1) des WaffRNeuRegG

    Sehr geehrter Herr XXX,

    gemäß § 58 (1) des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) zeige ich Ihnen hiermit an, dass ich bei Inkrafttreten des Gesetzes im Besitz von Patronenmunition und pyrotechnischer Munition war.

    Den Empfang dieser Anzeige bitte ich Sie, auf dem beigefügten Doppel zu bescheinigen.

    Mit freundlichen Grüßen"

  8. "....,und Juergen G. was nett geladenes in .44, wird's hart und anstrengend fuer den kugelfang..."

    Unn wenn dem Kuuchelfang und die Schüddse dass verdraache, dann gibbds immär noch 12er Minisderrialrääd.

    Neewebei, ab heud aawend hadd die Remington en Fernseher druff.

  9. MoSch,

    es geht hier nicht um "Selbstverteidigung" und "auf Mannscheiben zu schiessen" sondern um Scheiben, die von 8-12 Uhr pfui sind (ein Stück Holz/recyceltes PVC/Pappe) und um 13 Uhr selbstverständliches Bestandteil der dienstlichen Veranstaltung.

    Auf die Verlogenheit, mit der in diesem Fall political correctness demonstriert wird, gehe ich jetzt nicht näher ein.

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