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JuergenG

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Beiträge von JuergenG

  1. Endgültig wird das wohl erst ein Verfahren klären.

    Da aber der § 14 (4) sagt "Sportschützen nach (§14) Abs. 2....", und in diesem steht "Innerhalb von 6 Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden", war ich der Auffassung, dass Abs.4 in Verbindung mit Abs. 2 die 2/6-Regelung vorgibt.

    Wie sehen das die Juristen hier an Board ?

  2. "Nächste Woche kommt ein Erlass heraus, das die alte gelbe umgeschrieben werden soll, solange noch keine neuen Vordrucke da sind."

    Eine "neue Gelbe" auf dem Formular der "alten" ist OK. Ich würde mich nicht darauf einlassen, eine existierende "alte Gelbe" auf den Stand der neuen "umschreiben" zu lassen.

    Was die Kontingentierung angeht, das halte ich für hausgemachten BS (der Behörde), es sei denn, sie meinen "max. 2 Stück in 6 Monaten".

  3. Unbestätigten Meldungen zufolge wurde am Freitag, den 07.11., im Rhein/Main-Gebiet ein grösseres Waffenlager entdeckt.

    Bei den aufgefundenen Stücken handelt es sich um eine beträchtliche Ansammlung von Kurz- und Langwaffen, sowie Munition.

    Den Behörden gelang es schnell, die berechtigten Besitzer ausfindig zu machen.

  4. Klasse thread, hier wird's kuschlig!

    Was mir Ottonormalverbrauchernichtbehördenmitarbeiterundnichtanwalt ganz furchtbar stinkt ist, dass es erst Verfahren/Urteile braucht um herauszufinden, was das Gesetz wie regelt und wie nicht!

  5. In Antwort auf:

    @falcon:

    Genau die Sache mit dem "nachfolgend":

    Wie siehst du das in Bezug auf den Idiotentest?

    U-25 mit Alt-WBK muß Test machen, aber das Ergebnis ist dann egal? (oder greift hier: "werden nachträglich ... bekannt, die zur Versagung..."?


    Das wüsste ich, im Interesse eines jungen Schützen, auch gerne: 23 Jahre alt, letztes Jahr 2 GK-Waffen vom Vater geerbt. Beide auf der WBK bisher ohne Munitionserwerb, diese bekommt er auf dem Stand. Er schiesst seit diesem Jahr Wettkämpfe mit, und das gar nicht mal so schlecht.

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