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Beiträge von JuergenG
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13.2. hört sich gut an, 27.2. ginge auch noch.
Rolf, konsultier' mal Deinen Kalender; Rosenmontag ist bereits am 23.2. (ja, hab' Dein mail bekommen)
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SHOOOOTIIIIST, Dein Auftritt!
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Mouche,
hast Recht! I stand corrected.
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Nix dagegen, Mouche.
Wie aber schaut's aus, wenn der Erbe zwar eine grüne WBK, nicht jedoch einen entsprechenden Voreintrag für die gefundene Nullacht hat ?
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Allerdings schränkt §20 (Erbe) die Sache gewltig ein:
"....Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäss Satz 1 beantragte Erlaubnis....wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.
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Endgültig wird das wohl erst ein Verfahren klären.
Da aber der § 14 (4) sagt "Sportschützen nach (§14) Abs. 2....", und in diesem steht "Innerhalb von 6 Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden", war ich der Auffassung, dass Abs.4 in Verbindung mit Abs. 2 die 2/6-Regelung vorgibt.
Wie sehen das die Juristen hier an Board ?
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"Nächste Woche kommt ein Erlass heraus, das die alte gelbe umgeschrieben werden soll, solange noch keine neuen Vordrucke da sind."
Eine "neue Gelbe" auf dem Formular der "alten" ist OK. Ich würde mich nicht darauf einlassen, eine existierende "alte Gelbe" auf den Stand der neuen "umschreiben" zu lassen.
Was die Kontingentierung angeht, das halte ich für hausgemachten BS (der Behörde), es sei denn, sie meinen "max. 2 Stück in 6 Monaten".
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In Sembach wurde ein ehemaliger Air Force Shelter zum Schiessstand umgebaut. Klasse Anlage !!
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Grazie mille!
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Maxe,
erähl mal, bitte.
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@MP
Das war und wird keine DSB-Veranstaltung !
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Unter den Besitzern sollen sich auch angehende Survival-Spezialisten befunden haben.
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Hier noch einmal aus anderem Blickwinkel.
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Unbestätigten Meldungen zufolge wurde am Freitag, den 07.11., im Rhein/Main-Gebiet ein grösseres Waffenlager entdeckt.
Bei den aufgefundenen Stücken handelt es sich um eine beträchtliche Ansammlung von Kurz- und Langwaffen, sowie Munition.
Den Behörden gelang es schnell, die berechtigten Besitzer ausfindig zu machen.
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@Shootist, all
Morsche komme die Bildscher.
Warte, warte nur ein Weilchen.....
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Heimfahren, Hardware und Rolf einpacken, A5/A661/A3 überwinden, unn dann geit datt lous.
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Wer kommt denn nun alles und gibt's noch Sonderwünsche zur Hardware ?
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Na also, geht doch!
Mit dem "Dicken aus Osthessen" meinst Du hoffentlich den "Ascheberscher", oder ?
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Ich bringe ein paar prints von diesem mit (Anhang)
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Klasse thread, hier wird's kuschlig!
Was mir Ottonormalverbrauchernichtbehördenmitarbeiterundnichtanwalt ganz furchtbar stinkt ist, dass es erst Verfahren/Urteile braucht um herauszufinden, was das Gesetz wie regelt und wie nicht!
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In Antwort auf:@falcon:Genau die Sache mit dem "nachfolgend":Wie siehst du das in Bezug auf den Idiotentest?U-25 mit Alt-WBK muß Test machen, aber das Ergebnis ist dann egal? (oder greift hier: "werden nachträglich ... bekannt, die zur Versagung..."?
Das wüsste ich, im Interesse eines jungen Schützen, auch gerne: 23 Jahre alt, letztes Jahr 2 GK-Waffen vom Vater geerbt. Beide auf der WBK bisher ohne Munitionserwerb, diese bekommt er auf dem Stand. Er schiesst seit diesem Jahr Wettkämpfe mit, und das gar nicht mal so schlecht.
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Arne,
Du hast eine PN wg. Mitfahrgelegenheit.
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Handheb !!
Hessisches WO-Schießen
in Allgemein
Geschrieben
Tüm,
kneifen gilt jetzt nicht mehr!
Dr. MP & Mr. Grubi, ich krieg' mich nicht mehr ein!