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mühli

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Beiträge von mühli

  1. vor 2 Stunden schrieb Manue_:

     daß die Psychologen keine "Freischein" mehr für Straftätern geben, die manchmal leider doch rückfällig werden... vor allem bei der Argumentation... denn bei denen weisst man, die haben sich schonmal nicht beherrschen können...

    Nebenbei ganz interessant https://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/psychiater-thomas-knecht-ueber-die-wahnsinns-tat-seines-berufskollegen-in-jonschwil-sg-das-suizid-risiko-in-unserem-job-ist-7-mal-hoeher-id15382928.html in dem Zusammenhang.

  2. vor 18 Minuten schrieb EkelAlfred:

    In dem Film hab ich keinen Medienprofi bemerkt. Meinst Du den Kameramann oder den Regisseur?

    Na ja Katja Triebel stand ja schon mehrmals vor der Kamera. Sie ist zumindestens medienerfahren und weiss deshalb wie man vor einer Kamera argumentiert. Bei einem anderen in den Medien unerfahrenen LWB XY wären dahingehend vielleicht aus Nervosität nicht so gute Argumente gekommen. :rolleyes:

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  3. vor einer Stunde schrieb Elfredo:

    Hunter375 Deine Ruhe in der Sache ist beneidenswert. Ich will auch nicht einen auf Greta machen und euch Panik verordnen ... 

    Richtig und die EU kann und wird bei der Evaluation des Waffenrechts in naher Zukunft noch Erschwernisse und Hürden sprich zusätzliche Auflagen einbauen lassen, die dann der deutsche Gesetzgeber umsetzen muss. In Deutschland ist es meines Erachtens weitaus komplizierter und wird restriktiver gehandhabt LWB zu werden, als einen Autoführerschein zu machen.

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  4. vor 8 Minuten schrieb Hunter375:

    Oder glaubst du wirklich das eine Entwaffnung der LWB nicht schon längst erfolgt wäre wenn man das gewollt hätte und sich alle einig gewesen wären?

    Noch nicht gemerkt, dies passiert subtiler und schön scheibchenweise. Und zwar solange, bis man das Ziel erreicht hat und Waffen in privater Hand nicht mehr toleriert werden.

  5. vor 12 Minuten schrieb Wauwi:

    Man betrachte einfach mal folgende Konstellation:

     

    Ich selbst besitze ein 10-Schuss Magazin von Oberland Arms/Cerberus, Produktionsdatum lt. Stempel 05/2009 insoweit alles o.k.

    Das Magazin, was Oberland Arms mit Ihren Waffen zusammen massenweise an Sportschützen verkauft haben.

     

     

    Entschuldige die blöde Frage, aber steht aussen (sorry habe nur ein originales Blech AR 15 20-Schuss Magazin) auf deinen Magazin drauf, es passen nur 10 Schuss rein? Bei manchen AR 15 Magazinen ist ja die Magazinkapazität aufgedruckt oder eingestempelt. Ich habe nebenbei ein AR 15 Magazin, wo auf der Rückseite ein Patronenzähler eingebaut ist. Das mit den AR 15 Magazine ist sowieso ein Witz, sind doch 20/30 Schussmagazine der Standard und 10-Schussmagazine dafür eher exotisch in 223er Remington.

  6. vor 46 Minuten schrieb Valdez:

    Was machs´t eigentlich mit nem M1 Carbine ???????????????? da sind die kleinsten Tanks 15er...................wenn ich mich nicht irre.............

    Edit: Die Frage wurde schon beantwortet. Zumindestens gibt es beim AR 15 auch 10-Schussmagazine.

  7. vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

     

     

     

    Aber all dies außen vorgelassen, beruhit das doch sowueso nur uns Bestandskunden. Einem Neuschützen 12/18 10 Jahre lang zuzumuten dreht uns endgültig den Hahn ab.

    Das ist der eigentliche Wahnsinn, ich hätte unter solchen Voraussetzungen wohl nie mit dem Schiesswesen angefangen und ich fürchte dies schreckt dann auch viele Neulinge ab. Auch überlegt man sich unter solchen Umständen den weiteren Erwerb von Waffen. Unter solchen Voraussetzungen hätte ich bsp. wohl keine C96 oder P1 Zuhause wie jetzt. Speziell die C96 ist nicht wirklich eine typische Wettkampfwaffe, sehr gummiartiger Abzug ohne nennenswerten Druckpunkt und sehr feine Visierung! Eigentlich ist die C96 einfach so "just for fun" zum schiessen, speziell mit dem Anschlagsschaft und da sollte man den Erwerb nicht noch zusätzlich erschweren meiner Meinung nach. Ich werde den Verdacht nicht los, der Gesetzgeber will bewusst oder unbewusst den Spass beim Schiessen den Schützen verderben. Entschuldigt die drastischen Worte.

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  8. vor 3 Stunden schrieb ASE:

     

     

    Ich finde das ist weit mehr als nur ein Achtungserfolg.

    Zwar wird es zwischendrin bürokratischer und die 3 Jahres-Regel wurde auf 10 Jahre erweitert, aber danach herrscht Rechtssicherheit  und Ruhe.

     

     

     

     

     

    Das mit den Magazinen mag einen ankäsen, und gewiss einen haufen unnötiger Kriminalisierung nach sich ziehen. Ich hab meine 30er auch schon veräußert.

     

    Aber genau wie bei der Reform 2003 die eigentlich gar keine so wilde Verschärfung war wie immer behauptet wurde (siehe neue gelbe WBK, Anscheinsparagraph) sollte man auch hier die positiven Effekte herausarbeiten. ontrollieren die da hereinströmen, bringen die Nordkoreanischtesn Waffengesetzesmachwerke nichts, schon garnicht gegen  die Anhänger einer Todesreligion mit Ziel der Fremd- und Selbstentleibung...

     

     

    Ohne jemanden zu belästigen zu wollen, der Punkt mit der Rechtssicherheit sehe ich eher kritisch. Dies kann bsp. in 5 Jahren wieder ganz anders aussehen. Da ist nix in Stein gemeisselt für lange Zeiten und dies gerade im Bereich Waffenrecht. Auch betreffend Ruhe sehe ich das eher nicht so locker. Wer weiss was die EU 2022 mit der nächsten Evaluierung des Waffenrechtes plant? Das mit den Magazinen und schon im Voraus veräussern finde ich sehr schade. Ich persönlich werde das nicht tun, (ausser ich würde quasi gezwungen werden mangels Alternativen) weil bsp. zu einem AR 15 Meinung einfach  20/30 Schussmagazine Standard sind und dazu gehört. Gut ich kann da etwas leichter reden, als Bewohner südlich des Rheins. 

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  9. vor 46 Minuten schrieb Schwarzwälder:

     

     

    Jeder Bürger kann sich nach dem neuen WaffG also ausrechnen, was ihn die nagelneue 9mm CZ Pistole von Frankonia in Wahrheit kostet: Nicht 499 EUR (aktuelles Angebot), sondern weit über 10.000 EUR!!

    Eine 9mm Platz + KWS kostet hingegen nur 150 + 50 + ein paar Euronen Nebenkosten (alle 3 Jahre Regelüberprüfung).

     

    Dem Staat ist es also gelungen, den Waffenbesitz in D irrsinnig zu verteuern - und die Lobby läßt dies einfach geschehen.

    Das sind happige Kosten. Unter solchen Voraussetzungen überlegt sich ein Interessent am Schützensport ob er damit überhaupt anfangen soll. Gerade Lehrabgänger/Studenten und allen Interessierten die finanziell nicht so gut dastehen, werden von den hohen Kosten vielfach abgeschreckt. Einfqch haben wollen und hin und wieder zum Spass schiessen gehen, wie in anderen Ländern (noch) möglich, ist dann nicht (mehr).

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  10. vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

     

     

    Für alle anderen wird gelten:

    10 Jahre harte Bedürfnisprüfung 12/18 für JEDE EINZELNE Waffe und für jeden Kontingentüberschreiter noch Wettkampfpflichtteilnahmen on top. Und jedesmal, wenn jemand eine neue Waffe erwirbt, geht das 10jährige Gerödel wieder los. So funktioniert das und nicht anders!

    Das ist ganz grosse XXXXXX. Jenachdem was man für Arbeitszeiten, Weiterbildungen bzw. Familienverpflichtungen hat oder gesundheitlich/krank eingeschränkt ist, könnte dies dann zu erheblichen Problemen führen. Jenachdem wo man wohnt, hat man ja auch nicht die für seine erworbenen Waffen einen dafür geeigneten Schiessstand in der Nähe und die Öffnungszeiten diejenigen in Frage kommenden Schiessstände müssen ja auch mit berücksichtigt werden.

     

    Das heisst konkret im dümmsten Fall, sich dann von einer oder mehreren Waffen zu trennen bzw. an dafür Berechtigte zu veräussern. Könnte man auch schleichende Enteignung nennen. Doofe Regelung einfach, da kann einem die Freude am Schützensport vermiest werden!

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  11. vor 11 Minuten schrieb PetMan:

    Das sagt aber so gar nix über den Termin des Erwerbs aus. Wenn das Datum NACH dem Stichtag liegt ist das ein Ausschlusskriterium, davor sagt erst mal gar nix aus.

    Ich hätte mir da für Deutschland so sehr die Schweizer Regelung gewünscht, sowas wie eine Stichtagstegelung betreffend der "grossen Magazine" gibt es bei uns nicht, sondern einfach Altbesitzregelung. Ich glaube Deutschland ist wohl das einzige europäische Land mit dieser speziellen Stichtagsregelung betreffend der 20 und plus Magazine (sollte ich mich irren, entschuldige ich mich dafür).

  12. vor einer Stunde schrieb howagga:

    Zitat daraus:

    Zitat

    Magazinkapazitäten: Stichtag 13. Juni 2017 bleibt

    Auch im aktuellen Entwurf der Bundesregierung bleibt es bei dem Stichtag 13. Juni 2017, um unter die Altbesitzregelung für Magazine zu fallen, die für Kurzwaffen mehr als 20 Schuss und für Langwaffen mehr als 10 Schuss aufnehmen können.

    Doof weil ohne den Nachweis einer Kaufquittung/Beleg für ein AR 15 30 Schussmagazin, welches man bsp. aus der Erinnerung heraus irgendwann im April 2017 kaufte, hat man die A****karte gezogen!

  13. Es wäre eben gut, gebe es eine solche oder ähnliche Regelung auch für Deutschland. Ich meine deutsche LWB's die bsp. ein AR 15  haben mit 20/30 Schussmagazine und daher wegen den grossen Magazinen nicht noch nachträglich Probleme bekommen sollten. Deshalb sollte man auch in Deutschland, eine möglichst grosszügige Regelung für Altbesitz/Altbestand einführen. Nur ist fraglich, wie der deutsche Gesetzgeber diesen Punkt diesbezüglich sieht bzw. auslegen wird?

  14. Es herrscht ein wenig auch Torschlusspanik. Meinen beantragten WES vom 11. Mai (Kanton Zürich) kam noch nicht. Geht jetzt so um die 30 Tage, weil offenbar ganz viele Leute in meinem Wohnortkanton vor dem 19. Mai noch einen Waffenerwerbschein beantragten. Böse wird es dann werden, wenn die EU alle halbautomatischen Waffen verbieten will, kann spätestens in 3 Jahren schon soweit sein-dann wird es wohl kurz vor dem Verbot noch einen Schlussansturm auf Waffenerwerbscheine geben! Klar ist, einfacher oder liberaler wird der Waffenerwerb in meiner Heimat wohl (so schnell) nicht mehr werden, eher um einiges mühsamer. 

  15. Ich habe Infos aus meiner Heimat bezüglich des neuen Waffenrechtes. Hatte gerade mit einem kant. Waffenbüro telefoniert. Die neue Waffenverordnung soll im August dieses Jahres evt. auch September kommen. Meine ab dann verbotenen Waffen muss ich dann mittels einer Besitzkarte oder ähnliches nochmals neu melden, danach kriege ich eine Bestätigung. Das soll alles kostenlos sein. Ich darf weiterhin mit den verbotenen Waffen schiessen und es gibt keine zusätzlichen Auflagen bsp. wegen den 20/30 Schuss-Magazine für mein AR 15, weil Altbesitz. Ich bin nun sehr glücklich über diese extrem LWB-freundliche Regelung meines Landes. Ich wünschte es wäre dann auch so unkompliziert für deutsche LWB's.

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