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hydrou

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  1. Wer mit knapp 1,5 Promille überhaupt noch läuft und Auto fährt, selbst mit Unfall, ist regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt. Daher gibt es den Führerschein sicher auch nicht einfach so zurück. Es dürfte noch eine MPU fällig werden, da er nach StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden ist. Nachtrag: Der Täter musste wohl in der Tat zur MPU, welche er aber in 2022 bestanden und zumindest den Führerschein wieder erhalten hat. Und warum lässt man die Waffe bei einem Unfall nicht einfach im Kofferraum, sondern legt sie in ein Bushäuschen? Das macht doch keinen Sinn, egal ob geladen oder ungeladen. Zudem es für die Einstufung der Zuverlässigkeit auch nicht mehr relevant war, da der Alkoholkonsum und die genannte Verurteilung als Straftat schon ausgereicht hat. Hier wurde das sehr schön von einem RA besprochen: Jagdschein entzogen nach Alkohol am Steuer mit Waffe: Urteil. Zitat:
  2. Habe ich gerade gemacht, betrifft nur verbandsinterne Lehrgänge. Aber der Trainer behält sich vor, Personen auszuschließen, egal wie lange Mitglied, wenn keine entsprechende Erfahrung vorhanden. Denn in 6 Monaten kann man 1x, 6x oder auch 24x auf dem Schießstand gewesen sein, was ja auch stimmt. Seitens des Verbandes oder der Behörden wird das nicht geprüft.
  3. Danke für die Info, war mir auch neu. Prüft das der Verband, der Prüfende von der Behörde oder der Trainer selbst? Ich habe mich zum Lehrgang angemeldet, Beginn Mitgliedschaft Verein 03.01., Beginn Mitgliedschaft BDS 10.01., Beginn Lehrgang ab 28.06., Prüfung am 05.07. Je nachdem, was hier zählt, würde es bei mir knapp passen oder auch nicht. Noch könnte ich den Lehrgang auf den Folgetermin umbuchen.
  4. Ich finde den zweiten Fall in der Story noch bedenklicher: Sportschütze hat zwei Messer am Flughafen dabei, die seine Frau in seine Laptoptasche gepackt hatte. Da beides böse Waffen laut Richterin waren, die nicht abhanden kommen dürfen, gab es eine strenge Ermahnung und zum Glück dank der reumütigen Entschuldigung keine weiteren Konsequenzen. Die beiden WBK und der kleine WS waren trotzdem während des Verfahrens weg, mussten kostenpflichtig neu beantragt werden, die Gerichtskosten und die Lagerkosten der Waffen musste der Betroffene alles selber zahlen.
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