-
Gesamte Inhalte
27 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Pfefferspray
-
Wo steht das im Gesetz?
-
Das Problem in Deutschland ist, dass es immer härtere Restriktionen gibt, wenn irgendwo irgendwas passiert. Versteht auch keiner, warum Repetierbüchsen mit der gelben WBK erworben werden dürfen, aber keine Repetierflinten...
-
Davon merke ich irgendwie nichts.
-
Es ist für mich auch ein Unterschied, ob man jemanden auf nächster Nähe mit einem Messer mit einer aktiven Handbewegung angreift, oder ob man einen kleinen Knopf drückt, und damit einen 10 Meter entfernten Menschen tödlich verletzten kann. Da unterscheidet ja auch der Gesetzgeber. Ich stimme aber zu, dass man auch mit handelsüblichem Haushaltswerkzeug etwas anstellen kann.
-
Da gebe ich dir natürlich Recht. Wenn's nach dem Gesetzgeber geht, dürfte man gar keine Schusswaffen Zuhause haben, aber Messer liegen offen rum.
-
Ist halt die Frage, was du als schwerwiegend bezeichnest. Wenn jemand seine Waffe – unbeaufsichtigt – im Keller neben dem Tresor liegen hat, vielleicht sogar noch mit Munition oder geladen, und er lebt nicht alleine, ist das für mich schon ein erheblicher (und vor allem gefährlicher) Verstoß. Natürlich sind das Ausnahmefälle, aber ich befürchte, dass das deutlich häufiger vorkommen würde, gäbe es die Kontrollen nicht. Wenn du der Meinung bist, dass ausnahmslos jeder sein Zeug ordnungsgemäß verwahrt, dann bin ich definitiv falsch informiert.
-
Von möglichst intensiv ist nicht die Rede, ich finde auch den Ablauf, wie er hier teilweise beschrieben wird, zu "intensiv" und mehr als notwendig. Aber ist es nicht so, dass die Kontrollen gesetzlich vorgeschrieben sind? Diskutiert ihr also über die Abschaffung der Kontrollen, obwohl dies Teil der Gesetzgebung ist? Oder was ist der Hintergrund? Abgesehen davon wurde mir noch nicht verständlich, wo ich beleidigt haben soll. Ich finde, auch in so einem "MÄNNLICHEN" Forum sollte man versuchen, menschlich zu bleiben, auch wenn die Anonymität nicht dazu einlädt. Aber wer weiß, vielleicht bin ich der einzige hier, der das so sieht.
-
Kannst du dir/mir erklären, warum? Habe ich jemanden beleidigt oder so?
-
Für Waffenschränke, die nicht befestigt werden müssen, gibt es keine Vorgaben, wie genau diese aufgestellt werden müssen. Ich kenne keine Vorschrift, die z. B. verbietet, den Schrank einfach hinzulegen.
-
Auch sowas soll es geben.
-
Naja, dass man immer alle Daten korrekt angibt, ist vielleicht nicht sicher, aber die Aufbewahrung an sich sollte schon drin sein.
-
Warum so unsachlich? Daraus kann ich keine Resonanz ziehen.
-
Ja ich weiß, man wünscht sich, dass es ohne geht, aber leider sieht man es den Leuten nicht an, wie sie drauf sind und man hört da so einiges. Wenn ich weiß, dass bei mir alles in Ordnung ist, habe ich kein Problem bzgl. der Kontrolle. Aber ich weiß, dass auch diejenigen kontrolliert werden, bei denen etwas nicht stimmt. Ich kann beide Seiten verstehen.
-
Ja, wenn man so negative Erfahrungen macht, kann ich den Frust verstehen. Termin ist natürlich Quatsch. Ich finde es immer wieder spannend, dass da jeder andere Erfahrungen macht.
-
Ganz einfach aus dem Grund, dass es davon abhalten soll, seine Waffen einfach herum liegen zu haben, oder wer weiß, was da noch so abgeht. Ich habe den Eindruck, durch die Kontrollen ist man von vornherein ordentlicher und passt auf. Das funktioniert natürlich nur, wenn die Kontrollen nicht angekündigt werden. Eine Aufbewahrungskontrolle mit vorheriger Terminvereinbarung dient lediglich dazu, die Daten abzugleichen, aber kann nicht dazu geeignet sein, die Aufbewahrung zu kontrollieren.
-
Dass das so viel kostet, finde ich ehrlich gesagt auch nicht okay. Denn der Gesetzgeber sieht das nicht vor und ein Großteil der Behörden scheint sich auch daran zu halten. Aber die Kontrollen an sich finde ich schon wichtig.
-
Nicht schlecht, das ist doch mal positiv! 😊 Da du mit den alten Tresoren unter den Bestandsschutz fällst, solltest du auch eine Weile Ruhe damit haben. Grüße zurück, schönes WE!
-
In § 13 der AWaffV gibt es m.W. keine Nennung des Widerstandsgrades N. Die Widerstandsgrade (0 und I) sind übrigens im Absatz 2 geregelt. Oder was ist deine Quelle? Edit: Tut mir leid, ich habe den weiteren Verlauf nicht gelesen, das wurde ja schon geklärt.
-
Das hier ist die entsprechende Norm. DIN/EN1143-1 Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Komplettveröffentlichung aufgrund der Kostenhürde nicht erlaubt ist, aber man darf natürlich sein Wissen daraus ziehen und die Regeln teilen. Das kurze Nachschlagen in der Norm kostet übrigens nur 12 €.
-
Dauer Voreintrag und Abfrage Verfassungsschutz.
Pfefferspray antwortete auf PetMan's Thema in Allgemein
Das Ganze nennt sich Nachberichtspflicht und ist geregelt in § 5 Absatz 5 Satz 3 und 4 WaffG: Es ist also richtig, dass der Verfassungsschutz sich meldet, wenn zwischenzeitlich etwas bekannt wird. Allerdings gilt § 4 Absatz 1 Nr. 2 sowie § 5 Absatz 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG: Strenggenommen ist die Zuverlässigkeitsprüfung also bei jedem Antrag neu zu veranlassen, diese wird aber von den meisten Behörden eine gewisse Zeit lang "übernommen". -
Waffe falsch im NWR registriert- Vorstellung bei Waffenbehörde
Pfefferspray antwortete auf cz75sp's Thema in Allgemein
Ich habe jetzt noch nicht den ganzen Verlauf des Themas gelesen, aber das ist klar gesetzlich geregelt: Vor allem dann, wenn sich die Waffendaten nicht eindeutig im System finden lassen, kann dies gefordert werden. Ich kenne aber eher die Variante, dass man die Daten abfotografiert. Von daher nicht wirklich "üblich", aber dennoch völlig korrekt. -
Es kommt auf das Gewicht des Tresors und die Anzahl der darin aufbewahrten Kurzwaffen an. Bis 2017 galt die Regelung, dass B-Schränke, deren Gewicht weniger als 200 kg beträgt, mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert sein muss, sofern man mehr als fünf Kurzwaffen (bis max. zehn) darin aufbewahren möchte. Bei B-Schränken über 200 kg, bzw. wenn man max. fünf Kurzwaffen dort aufbewahrt, sowie bei A-Schränken ist grundsätzlich keine Verankerung notwendig. Für die neuen Behältnisse mit Widerstandgrad 0 gelten dieselben Voraussetzungen, wie für B-Schränke, da die Regelung in der Verwaltungsvorschrift noch den Stand von 2012 hat und für die Kurzwaffenaufbewahrung in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 ebenfalls die 200 kg gelten. Angenehme Kontrolle! Kaffee etc. dürfen sie evtl. auch gar nicht annehmen. Kommt wohl stark auf die Gegend an, wie das abläuft. So ist es denke ich auch richtig. Die Kontrolleure sollten nicht prüfen, ob sich die Waffe gut in der Hand anfühlt, sondern den Ladezustand prüfen und die Daten abgleichen. Das sollte der Waffenbesitzer selbst machen und die entsprechenden Daten vorlesen. Am Ende geht etwas kaputt und dann ist das Geschrei groß. Die entsprechenden Vorschriften für die Verwaltungsbehörden (vor allem WaffVwV) wurden seit über 10 Jahren nicht mehr aktualisiert. Damals hat man, aufgrund eines Amoklaufs, "schnell" eine neue Regelung erlassen, um den Waffenbehörden Kontrollen zu ermöglichen. Hierbei gab es keine klare Definition, wer was zu tun hat und ob die Behörde selbst Hand anlegt. Eventuell ist das in einer Kommentierung zum Waffengesetz oder einem Gerichtsurteil mal entschieden worden. Meinem Verständnis nach sollten die Kontrolleure die Gegenstände im Schrank nur anfassen, wenn man auch das Einverständnis gibt. Dort können ja auch Wertsachen oder Bargeld gelagert sein. Da würde ich als Behörde lieber die Finger von lassen. Das Übergeben von Waffen ist vor allem dann notwendig, wenn eine Sicherstellung erforderlich ist (sollte bei legalen, eingetragenen Waffen ja nicht der Fall sein ). Ansonsten nur auf freiwilliger Basis, wenn man die Daten nicht selbst vorlesen möchte. Das hat nichts mit der Aufbewahrungskontrolle zu tun. Du wirst durch die Behörde alle paar Jahre im Hintergrund auf deine Zuverlässigkeit geprüft. Die Abfragen bei den Sicherheitsbehörden stellen natürlich einen gewissen Aufwand dar. Das ist mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht zu vergleichen. Vielmehr könntest du den Vergleich so ziehen, dass du für deine Fahrerlaubnis keine weiteren Nachweise erbringen musst, und der Behörde daher keinen weiteren Aufwand bereitest. Bei einer WBK ist das nunmal anders. Das kann natürlich auch geprüft werden, denn je nach Art der Erlaubnis darf man dann auch nur bestimmte Kaliber herstellen/besitzen. Natürlich darfst du das da haben, was du da haben darfst. Du hast keine Kontrolle bestellt, sondern "musst sie über dich ergehen lassen", wenn du erlaubnispflichtige Schusswaffen zu Hause aufbewahren willst. Mit Antragstellung bei der Behörde solltest du dich mit den Regelungen des WaffG befasst haben (Stichwort Sachkunde) und dir im Klaren sein, dass es gewisse Rechte und Pflichten gibt. Auch wenn man sich so eine Kontrolle lieber sparen würde, es gehört halt dazu. Du kannst natürlich die Kontrolle begründet verweigern, was bei glaubwürdiger Begründung keine Folgen haben sollte, aber wenn das häufiger vorkommt, fällt es irgendwann auf. Dann wird die Behörde denken, du hast etwas zu verstecken. Ich kenne das (auch von anderen Kontrollabläufen) so, dass i.d.R. ein erfolgter Termin immer mit Unterschrift von beiden Seiten protokolliert wird, damit beide Seiten einen Nachweis haben. Daher solltest du auch eine Durchschrift bekommen. Dass es eine Pflicht zur Unterschrift gibt, will ich nicht behaupten, aber es ist bei behördlichen Terminen eher Standard. Natürlich kann man die Unterschrift verweigern, was sich aber vermutlich nicht so positiv in der Akte macht. Muss man also selbst entscheiden. Spricht ja nichts dagegen, sich das Protokoll einmal durchzulesen, dass da kein Unsinn geschrieben wurde. Soweit ich weiß, werden die Rahmengebühren für Zuverlässigkeitsprüfungen von den Bundesländern vorgegeben, sodass das tatsächlich regional sehr unterschiedlich sein kann. Dass es gar nichts kostet, wäre mir allerdings neu. Ich denke, die Behörde will einfach den aktuellen Stand aufnehmen. Denn wer weiß, vielleicht habe ich irgendwann mal mehr als 5 Kurzwaffen, und dann hat die Behörde das bereits in der Akte. Ansonsten müsste das wieder einzeln geprüft und nachgewiesen werden. Wichtiger ist bei der Kontrolle aber, dass das richtige Behältnis verwendet wird. Tatsächlich habe ich das schon mal gehört, dass man durch das System "rutschen" kann. Denn je nachdem, wie die Behörde arbeitet, laufen die Zuverlässigkeitsprüfungen automatisiert ab. Vielleicht wurdest du in den letzten Jahren einfach nicht überprüft?
-
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Pfefferspray antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Das ist eindeutig! Danke für die Richtigstellung. Dann hatte ich das mal falsch gehört, denn bei uns hieß es "erst wenn die WBK voll ist". Scheint wohl nicht jeder die Verwaltungsvorschrift so ernst zu nehmen. -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Pfefferspray antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Wäre natürlich sinnvoll, die WBK erst anzufordern, wenn sie auch gebraucht wird, aber nach § 37g Absatz 1 WaffG muss man die WBK gleichzeitig mit der Anzeige vorlegen. Leider hat der Waffenbesitzer kein Recht darauf, das Dokument zu seiner Erlaubnis rund um die Uhr in der Hand halten zu dürfen. Denn solange wir noch keine digitale WBK haben, muss das Dokument zwingend zur Behörde. Und während der Bearbeitungszeit (unabhängig von deren Dauer) kann man der Ausweispflicht nach § 38 WaffG schlichtweg nicht nachkommen. Hier muss man eben darauf hoffen, dass bei einer Kontrolle eine Kopie ausreicht mit dem Hinweis, dass die Behörde gerade damit beschäftigt ist. Rechtlich sicher ist man damit zwar nicht, aber auf den Transport der Waffe würde ich dennoch nicht verzichten wollen. Dass man dadurch die Zuverlässigkeit verliert, halte ich für utopisch. Das ist m.W. rechtlich nicht vorgesehen. Genauso wie es der Gesetzgeber anstrebt, so wenige Waffen wie möglich im Umlauf zu haben, gilt das auch für die Erlaubnisurkunden. Eine neue WBK wird erst ausgestellt, wenn die bisherige voll ist, oder wenn sich ein neuer Bedürfnisgrund ergibt. Mir ist keine Regelung bekannt, die den Waffenbesitzer wählen lässt, ob er eine neue Erlaubnis beantragt. Siehe vorheriges Zitat. Es gibt keinen Grund für eine zusätzliche Erlaubnis, wenn bereits eine besteht. Du hast vermutlich den Beitrag von Max falsch verstanden, denn =/ bedeutet "ungleich". Er meinte also, dass die Anzeigefrist (14 Tage) nichts mit der Bearbeitungszeit der Behörde zu tun hat. Und das sehe ich auch so. Das kann man natürlich machen, aber erfahrungsgemäß ändert sich dadurch langfristig nichts. Denn vielerorts herrscht Personalmangel. Wenn da nicht wöchentlich Beschwerden eingehen, wird da niemand auf die Idee kommen, mehr Leute einzustellen. Stattdessen wird sich bei dir entschuldigt, dein Fall vorgezogen und die anderen warten dafür länger. Es gibt einen Unterschied zwischen Erlaubnis und Dokument. Eine Erlaubnis ist das, was die Behörde entscheidet bzw. erteilt. Das Dokument (WBK) ist die Urkunde (physische Abbildung), die diese Erlaubnis offiziell und nach außen nachweist. Sofern die Waffe ordnungsgemäß eingetragen ist bzw. der Erwerb angezeigt wurde, darfst du natürlich die Waffe zu Hause haben, auch ohne WBK. Solange du die WBK nicht in der Hand hast, hast du keinen Nachweis, aber die Erlaubnis zum Besitz besteht weiterhin. Die Ausweispflicht nach § 38 WaffG gilt nur für das Führen gemäß Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG (einschließlich Transport). Im Umkehrschluss muss aber das Dokument nichts über den Status der Erlaubnis aussagen, denn wenn die Behörde dir den Besitz untersagt bzw. die WBK widerruft, steht das ja nicht automatisch im Dokument. -
Das ist vollkommen irrelevant, da heutzutage nichts mehr gestrichen werden muss (außer in Ausnahmefällen). Die Berechtigung zum Erwerb einer Waffe erlischt mit dem Eintrag des Erwerbs; die Berechtigung zum Besitz einer Waffe mit dem Eintrag der Überlassung. Das gilt auch für die Munitionsberechtigung. Ist die Waffe überlassen worden, entfällt auch die Berechtigung zum Erwerb/Besitz der Munition. Gestrichen werden kann ein Eintrag lediglich zur besseren Übersicht, es ändert aber nichts an der Erlaubnis. Ich finde es vollkommen legitim, sich für mehrere Waffen mit demselben Kaliber nur einen Stempel für die Munition eintragen zu lassen, weil das initial absolut ausreicht (wer weiß, vielleicht gibt es ja irgendwann eine Beschränkung in der Stückzahl an Patronen pro Waffe ). Man muss dann halt nur selbst dran denken, wenn man die Waffe verkauft, dass man für die anderen dann keine Munition mehr haben darf. Das darf man gerne anders sehen, aber jemanden dafür so anzugehen, weil er einmal weniger bezahlt hat, ist m.E. unangebracht.