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WreckingBall

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  1. Bin ich froh, dass ich seit Jahren keinen TV Anschluss mehr habe. Nur noch Verblödung was da in der Glotze läuft.
  2. Lesen ist nicht so deine Stärke, oder? Les den Kommentar bitte nochmal, ich bin sicher du kommst selber drauf. Ich sag nur "außer genanntem Personenkreis" Machst du das mit Absicht oder reichen deine Kognitiven Fähigkeiten nicht aus um einen einfachen Text zu verstehen? 🤷 Ein Sportschütze darf niemals eine Waffe ohne Beschuss besitzen weil er für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen muss (ja, auch wenn diese auf Gelb geht) Ohne Beschuss kannst nicht schießen damit, also Bedürfnis nicht nachweisbar. Ist denke ich logisch, oder? Aber macht was ihr wollt wenn ihr schlauer seid. Wundert euch aber nicht wenn bei ner Kontrolle der Teufel los ist. Das wird aber aus dem Eingangspost nicht ersichtlich was der gute Herr nun ist. Aber ich sehe gerade, mal wieder ein neues Mitglied mit einer derartigen Frage und alle gehen wieder drauf wie die Geier. Viel Erfolg wünsche ich weiterhin 😚pan Steuerelement
  3. Waffen ohne GÜLTIGEN Beschuss dürfen weder besessen noch überlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Waffensammler, Sachverständige und Waffenhändler, bzw. Büchsenmacher. Die dürfen derartige Waffen besitzen und sich auch gegenseitig überlassen. Das Überlassen einer Waffe ohne gültigen Beschuss an eine Person in Deutschland außerhalb des o.g. Kreises ist nicht zulässig. Der Weg wäre. Du suchst Dir einen Büchsenmacher, der das Gewehr erwirbt, der schickt es zum Beschußamt und lässt es beschießen. Dann und erst dann kannst Du es erwerben.
  4. Ich hatte es ja damals schon empfohlen Untätigkeitsklage zu erheben. Aber das ist halt typisch Deutsch, den Schwanz einziehen aus Angst vor möglichen Konsequenzen...... Wie es oben schon steht. Entweder du hörst auf zu Heulen und dich zu beschweren und lässt es dir gefallen, oder du forderst dein Recht endlich ein. Notfalls halt auch mit einem Anwalt. Die Behörde hatte genug Zeit und jetzt so langsam wäre meine Geduld auch am Ende. Aber es liegt an dir was du machst 🤷
  5. Naja. Wenn du ein Auto tiefer legst oder Chiptuning betreibst ist die Garantie auch futsch, zumindest auf die betroffenen Bauteile. Woher soll der Hersteller denn wissen, ob du überlädst/unterlädst? Ich als Hersteller würde da auch jede Garantie ausschließen. Ist übrigens nicht nur bei OA so.
  6. Wer bei Egun was einstellt und dort Verkauft hat es meiner Meinung nach irgendwie nicht anders verdient. Das ist die letzte Seite auf der ich etwas Kaufen oder Verkaufen würde. Die sind im letzten Jahrhundert hängen geblieben und machen meiner Meinung nach ihre eigenen Gesetze. Einen Ansprechpartner gibt es nicht. Nennt sich nur "Webmaster" Das zeigt schon wie Seriös diese Seite ist. Eventuell doch zum Anwalt, meiner Meinung nach gehört da mal ordentlich durch gelüftet. Mittlerweile gibt es so viele Alternativen. Auctronia, Gunfinder und und und. Bekommt man zwar eventuell nicht so viel, aber wenn man bedenkt welchen Ärger man mit Egun hat verzichte ich auf die paar Euro und verkaufe auf einer seriösen Seite.
  7. Kann den Artikel zwar nicht lesen. Aber wie dumm manchen Menschen sind, das ist schon echt heftig. Dass es solche ohne größere Verletzungen oder den eigenen Tod ins Erwachsenenalter geschafft haben erstaunt mich immer wieder.
  8. Haha Sag das nicht. Es gibt tatsächlich Behörden die bekommen sowas nicht einmal in 6 Monaten gebacken 🤣
  9. Wäre ich der Händler, ich würde dir nur mit diesem Wisch ohne WBK definitiv keine Waffe aushändigen 😅 Bestellen und Bezahlen kannst ja auch ohne WBK, sofern der Händler dann so lang einlagert, dazu brauchst du kein NWR Datenblatt 😅 Ob der Händler dir dann den Waffenbrief zur Eintragung gibt sei mal dahin gestellt. Spannend, bin mal gespannt was da noch raus kommt
  10. Da wird wohl keine Antwort kommen Der Beitrag fällt somit unter die Rubrik. "Hauptsache Müll gelabert"
  11. Gibt's dazu auch ein offizielles Dokument oder einen Zeitungsartikel oder sind das Geschichten aus dem Paulaner Garten?
  12. Danke für die flotte Antwort. Aber das ist ja genau was ich meine. ZF ist in Ordnung, aber Zweibein wieder nicht wenns nicht explizit im bescheid steht. Wer soll da noch durchblicken. Dann wohl lieber einen Sandsack nehmen. Danke
  13. Servus zusammen, Es ist so weit. Ich möchte mir die Tippmann M4 als KK holen. Für die Disziplin ZG6 vom BDMP. Das Teil hat ja einen Wisch vom BKA dabei, von wegen Kriegswaffe bla bla bla. Bevor ich mir das Ding jetzt kaufe und es dann nachher bereue. Weiß einer wie sich das verhält wenn ich aufgrund meiner Disziplin hier ein ZF und oder ein Zweibein auf diese Waffe montiere? Darf ich das, oder ist das ein Ko-Kriterium was dazu führt, dass der BKA Bescheid unwirksam wird und ich hier eine Anscheinswaffe habe? Selbst mein LRA konnte mir diese Frage leider nicht beantworten. Es blickt halt leider auch keiner mehr durch bei der ganzen Thematik.
  14. Kannst du lesen? Es steht klipp und klar "im Revier" dort.
  15. Leute, meint ihr nicht dass es langsam mal gut ist? 🤔
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