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WreckingBall

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  1. Ich würde sagen es kommt drauf an wegen was sie die Zuverlässigkeit verloren haben. Wenn bekannt wurde, dass hier Bescheide und Nachweise gegen Gefallen ausgestellt wurden dann wird es mit Sicherheit auch jeden treffen der in diesem Verein seine Nachweise "geschossen" hat, denn das wird dann ziemlich sicher auch angezweifelt. Schwieriges Thema.
  2. Leute, ist jetzt nicht langsam mal gut?
  3. Ich wünsche dir alles gute, dass sich das Ganze noch zum Guten für dich wendet. Entweder dass das WS wieder auftaucht oder die Behörde Gnade walten lässt. Wäre schon echt ne miese Situation wenn du wegen sowas den Schießsport aufgeben müsstest.
  4. Ich will dir keine Angst machen aber der Verlust der Zuverlässigkeit ist sehr wahrscheinlich. Muss nicht so sein, aber rechne mal damit. Einem Jäger der auf der Jagd seine Kurzwaffe verliert lässt man unter Umständen sicher Gnade walten, aber als Sportschütze....... Wenn das Wechselsystem nicht wieder auftaucht und das vorzugsweise natürlich im Tresor lag die ganze Zeit ist von dem Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit auszugehen, was den Widerruf sämtlicher Erlaubnisse zur Folge hat. Ich würde dir dringend raten Anwaltlichen Beistand ins Boot zu holen
  5. Ach, mal wieder ein neues Mitglied mit einer solchen Frage 🙄🙄. Wer steckt da wohl dahinter? Sicherlich ein Behörden Mitarbeiter der guckt welche Ratschläge er hier im Forum erhält......
  6. Man sollte halt auch erwähnen welche Waffen man "einschießen" will. Erlaubnispflichtige wie Ar15, KK z.b auf keinen Fall. Ein privates eingezäuntes Grundstück ist kein Jagdgebiet. Luftgewehr, Softair (Freie Waffen) überhaupt kein Problem. In der Sachkunde gepennt?
  7. WreckingBall

    .50 BMG Kauf

    Ich denke dass hier das "haben wollen" des TE der Hauptgrund ist. Naja, wem es Spaß macht und die Kohle hat, ich finde das gebrauchte Teil aber auch massiv überteuert. Ich hatte mir auch viele Gewehre angeguckt die ich unbedingt haben wollte. Zum Glück hat hier das Hirn das haben wollen besiegt. Wenn ich mir angucke dass alleine ein Schuss bei ner 50Bmg um die 12 Euro kostet, und dann die Stände in ganh Deutschland auf denen ich so ein Ding überhaupt schießen kann🤷 Ich würde es mir wirklich sehr genau überlegen. Nachher steht das Ding nur um Tresor und verstaubt dort, wäre auch schade drum.
  8. Und täglich grüßt das Murmeltier 🙄🙄🙄
  9. Einfach ignorieren diesen Müll. Du brauchst für ein Wechselsystem kein Bedürfnis wenn das Kaliber gleich oder Kleiner dem des eingetragen entspricht!!! Du gehst in den Laden und kaufst das Ding einfach mit dem Eintrag deiner Waffe. Z.b Ar 15
  10. Schon krass dass man für so ein Spielzeug eine WBK braucht 🤦🤦 Da ist jedes Luftgewehr gefährlicher. Deutschland at it's finest.
  11. Du, ich hab nie behauptet dass dieses Volk schlauer ist, denn das ist es nicht 😉
  12. Staat mit gesundem Menschenverstand, soso. Bevölkerung wählt Trump zum Präsidenten. Der war echt gut 🤣🤣, sollte ich jemals hier verschwinden wären die USA das letzte Land in das ich auswandern würde.
  13. Wieso machst du denn nicht einen Eintrag, lässt es dir vom Betreiber bestätigen dass du da warst und lässt das Ganze dann von deinem Schießleiter abstempeln (somit auch richtiger Stempel)? Der Stempel wird in der Regel anerkannt, allerdings halt nur zum Bedürfniserhalt. Wenn du was Neues beantragen willst wird es schwierig. Naja, die Schießstände führen ja auch Anwesenheitslisten von den Personen die Schießen und denen die da waren (bei mir schreiben sie sogar die BDMP Nummer auf), also kannst du somit ja auch nachweisen dass du da warst. Wenn du alleine schießt (was du ja sowieso nur als Schießleiter darfst) kannst dir das doch auch selber abstempeln oder hab ich hier einen Denkfehler drin? Naja, in Gewisser Weise müssen die Verbände halt auch Glauben was du da rein schreibst, dafür unterschreibt ja auch die Standaufsicht. Wenn die daran zweifeln wäre es wohl besser zukünftig immer in Gegenwart eines Notars zu schießen, der dann alles absegnet und unter Eid ausfüllt 😜😉 Du verstehst was ich meine.
  14. Da bin ich tatsächlich überfragt 😅 Ich hoffe nicht für dich, dass du diesen Nachweis dann pro Verband erfüllen musst wenn du Waffen sowohl bei dem einen und dem anderen beantragt hast (Halbautomaten)
  15. Ja, richtig. Keiner weiß das Datum. Wenn du deine WBK noch nicht lange hast ist es eher unwahrscheinlich, schließlich kannst du dann ja keine zwei Jahre nachweisen, aber auch da würde ich mich nicht drauf verlassen. Übrigens übernimmt diesen "Nachweis" ab 2026 dein Verband und nicht mehr deine zuständige Waffenbehörde (mit der man eventuell wenn man sich mit dem SB gut verstanden hat noch Reden konnte) Also wie die anderen sagen. Lieber einen Eintrag zu viel als einen zu wenig.
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