

WreckingBall
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So schlau war ich natürlich selber. Allerdings gibt's dieses Gewehr in dieser Konstellation nicht mehr. Außerdem kann man bei Egun leider keine beendeten Auktionen angucken. Da stehen nur neue drin und das kann man denke ich nicht als Ansatzpunkt für so ein altes Gewehr her nehmen
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Ich glaube den Rückbau zu machen lohnt sich nicht bei der Preisspanne. Das Gewehr ist so Alt, sodass ich dazu auch im Netz keinerlei Infos finde. Ebenso zu dem ZF Die Savage 110 gibt es noch, ja Aber nicht mit diesem 24 Zoll Match Lauf.
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Servus zusammen, Ich bräuchte mal eure Einschätzung. Ich besitze eine Savage 110 308 Win mit 24 Zoll Match Lauf. Zusammen mit einem Bushnell High Contrast 6-18x40 ZF. Umgebaut auf Einzellader, schon etwas älter aber in einem guten Zustand. Ist leider nicht so mein Fall das Ding. Was denkt ihr ist das Ding realitisch gesehen noch Wert? Vielen Dank
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Wir diskutieren über das Verbot von Softairs, Luftgewehren und sonstigem Spielzeug während sich der Ami seine Zehnte Glock holt. Absolutes Irrenhaus in dem wir Leben🤦
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Oh Mann oh Mann Das heißt, sofern man Softairs und Luftgewehre besitzt kann man diese jetzt auch melden? Weiß nicht, ob es besser wäre das Zeug in so einem Fall nicht einfach zu Verschrotten.
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Ja, ich hab meinen Fehler auch schon lange selbst bemerkt. Du hast natürlich Recht
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Seid ihr euch da echt sicher, dass die Gebühr bereits die Versicherung mit abdeckt? Ich sage da was anderes. Die Standgebühr deckt lediglich das benutzen des Standes ab. Da die meisten Schützen in einem Verband sind für den man bezahlt ist man über diesen Versichert. Wenn jemand in keinem Verband ist muss vor Ort eine Tagesversicherung abgeschlossen werden, so kenne ich das. Die Frage ist, ist dein Kumpel auch im Bds, in einem Vergleichbaren oder nicht? Und zum anderen Thema. Da ist so lange unkritisch wie eine Bevollmächtigte Person des Schießstandbetreibers vor Ort ist oder du eine entsprechende Schießleiter/Aufsichtsschulung hast.
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Leere Magazine im Rangebag zuhause zulässig ?
WreckingBall antwortete auf guardde's Thema in Waffenrecht
Du, ganz ehrlich. Im Zweifel lieber in den Tresor bevor man endlose Diskussionen mit der Waffenbehörde bei einer Kontrolle hat. Und dann kann man immernoch in Erfahrung bringen wie die drauf sind. Wenn sie draußen liegen und deine Waffenbehörde sieht das anders ist Ruck Zuck deine WBK weg Wär's mir nicht Wert nur wegen ein paar blöden Magazinen die keinen Platz weg nehmen.- 33 Antworten
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Leere Magazine im Rangebag zuhause zulässig ?
WreckingBall antwortete auf guardde's Thema in Waffenrecht
Also nur um jetzt hier mal eine definitive Aussage zu machen, da hier mal wieder jeder um den heißen Brei herumredet. Magazine sind nicht speziell Aufbewahrungspflichtig wenn - es sich um Magazine handelt die bei Kurzwaffen und Zentralfeuermunition 20 Patronen nicht überschreitet. - es sich um Magazine für Langwaffen handelt die 10 Schuss Zentralfeuermunition überschreiten. - Bei Randfeuermunition hast du diese Einschränkung nicht. Da kannst auch ein 30 Schuss Magazin draußen liegen lassen. Hast du "Altbestand" Magazine die oben genannte Bedingungen überschreiten müssen diese in den Tresor, völlig egal ob diese angemeldet sind oder nicht da es sich um Erlaubnispflichtige Teile handelt. AR15 Magazin mit 30 Schuss - Tresor Kurzwaffen Magazin mit über 20 Schuss - Tresor. Alles andere kannst du mit uns Bett nehmen oder die lagern wo du willst.- 33 Antworten
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Ich hatte eben ein Telefonat mit einem befreundeten Anwalt. Der Paragraph regelt die Bedingungen für einen Erlaubnisfreien Erwerb und Besitz. Dazu gehören jetzt auch beide Unterabschnitte. Und dadurch dass hier auch das "und" genannt ist fällt auch Abschnitt B mit rein. Das heißt grob erklärt. Alle Waffen mit einem F im Fünfeck vor dem 23.7 sind ab sofort Erlaubnispflichtig, völlig egal ob sie Geschosse unter 30mm verschießen. Hoffentlich erkennt das BMI hier seinen Fehler und ändert das ab, ansonsten kommt das wohl einer kalten Enteignung für alle Airsoftspieler und Luftgewehrschützen gleich. Aber mich wundert hier nichts mehr. Der Deutsche wird es ohnehin wieder stillschweigend hinnehmen 🤷
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Also das heißt es sind dann doch sämtliche Airsoft, Luftgewehre illegal? Ich Raff es nicht 🤦 Dieses Land hat so fertig
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Richtig, so versteh ich es auch. Sonst würde oder dabei stehen. Tut es aber nicht
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Hab's mir selbst mal durchgelesen. Alle Punkte müssen erfüllt sein A UND B. F im Fünfeck vor dem genannten Datum wie es steht und ein Projektil länger als 30mm (Nadelgeschosse) Somit sind Druckluft Waffen usw nicht WBK pflichtig und Verboten. Handelt es sich um den berüchtigten Sixnedler ist es Verboten. Handelt es sich hierbei um eine Airsoft oder ein Luftgewehr ist diese auch weiterhin frei so hab's ich verstanden
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Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
WreckingBall antwortete auf whaco's Thema in Allgemein
Unsere Rentner sammeln Pfandflaschen. Viele wissen nicht mehr wie sie ihre Nebenkosten oder die Miete bezahlen sollen. Eine Kugel Eis kostet teilweise 3 Euro. Brücken stürzen ein und Hauptstraßen gleichen einem VW Testgelände. Aber hey, Hauptsache neue Waffen gegen einen imaginären Feind der nur in den Köpfen der Rüstungsindustrie existiert. Dieses Land hat so fertig. -
"Waffenschein" Da weist schon gleich Bescheid welche Dilletanten da am Werk waren 🤦🤦