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WreckingBall

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  1. Ich verstehe den Sinn irgendwie nicht wirklich. Wenn ich mir angucke was so ein Luftgewehr kostet und ich für den selben Aufwand ein wirklich richtig gutes KK Gewehr bekomme, mit dem ich aber auch auf längere Distanzen noch was reißen kann wäre meine Wahl klar. So Teuer ist die KK Munition auch wieder nicht. Notfalls halt einen anderen Stand suchen wenn du dort keine KK schießen darfst.
  2. Mal den Hersteller direkt angeschrieben? Die haben doch überall im Land Service und Vertriebspartner. Vielleicht haben die jemanden an der Hand
  3. Du, ich verstehe dich und bin da voll auf deiner Seite. Ich sehe es genauso wie du, dass die Behörde hier macht was sie will. Aber dir wurden jetzt durch mehrere Quellen und Antworten deine Möglichkeiten aufgezeigt. Und nochmal zur eigentlichen Frage. Was bringen dir diverse Meinungen und Antworten im Umgang mit dem Amt? Das schaltet ja offensichtlich auf Sturr..... Dir bleibt in so einem Fall nur zu Klagen wenn du mit der Vorgehensweise nicht zufrieden bist, diese Möglichkeit hast du. Mit den ganzen Antworten hier kannst du dir leider getrost den A.... abwischen. Das Amt wird deswegen ganz sicher nicht einlenken, die sind Sturr bis zum bitteren Ende. Und solchen muss halt durch ein Gericht der richtige Weg wieder gezeigt werden. Ich weiß nicht, ob du das nicht verstehen kannst oder einfach nicht willst 🤷
  4. Also sei mir nicht böse, aber ich muss das jetzt mal so schreiben. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass du eine eigene voreingenommene Meinung zu dem Thema hast, von dieser auch nicht abweichen willst und nur drauf wartest, dass hier aus dem Forum jemand mit dieser Meinung steil geht, du dich dann bestätigt fühlst, für alles andere bist du "Blind" Wieso fragst du überhaupt wenn du doch eh mit der Antwort nicht zufrieden bist? Dann musst es halt riskieren wenn du anderer Meinung bist und dich halt Notfalls wenn es schief geht bis vor den BGH klagen 🤷
  5. Und was bringen dir solche Aussagen hier wenn du wie eben selbst geschrieben verschiedene Antworten bekommst? Der eine sagt ist ok Du lässt den Schlüssel draußen - Ärger. Der andere sagt Schlüssel muss in den Tresor etc. Was bringen dir solche Aussagen wenn du wie eben selbst bestätigst, dass jedes Amt das anders handhabt. Noch dazu hast du doch diverse Themen durchgelesen. Bei sowas ist immer die zuständige Behörde, die das auch kontrolliert zu Fragen wie sie das jetzt handhaben. Meine Waffenbehörde hat gleich nach dem Urteil einen Schrieb an alle im Landkreis rausgeschickt, dass sie an der Aufbewahrung nur weil ein Gericht da jetzt meint zu machen was es will nichts ändern werden. Das Ganze am besten schriftlich geben lassen und Ende im Gelände.
  6. Und täglich grüßt das Murmeltier 🙄🙄🙄 Es nervt einfach nur noch.......
  7. Hab mir gerade den Text von diesem Schützenverein mal durchgelesen. Absoluter Bullshit was die da schreiben 😂😂😂 Aber ja. Wenn du sowas liest verunsichert dich das natürlich 😅
  8. Also keine Ahnung wo du diesen Schwachsinn her hast, aber sobald du deine WBK hast heißt es entweder Einmal im Quartal (3 Monate) oder 6 mal im Jahr pro Waffengattung ( Kurz und Langwaffe) Habe mir eben nochmal den Paragraphen durchgelesen und finde nirgends einen Hinweis dass du innerhalb der ersten 3 Jahre so viel schießen musst 🤔
  9. Bitte wie lange? 😱😱😱 Lecko Mio, das ist Krass.
  10. Untätigkeitsklage, was anderes wird dir nicht übrig bleiben. Bin ich froh hier am "Dorf" zu wohnen und so eine geile Waffenbehörde zu haben. WBK hat bei mir eine Woche gedauert und auch bei Voreinträgen sind spontane Termine kein Problem.
  11. Leute, meint ihr nicht dass es langsam mal gut ist? Der Anwalt wird das schon regeln. Diese tausend Meinungen bringen den TE irgendwie auch nicht weiter.
  12. Die Überlassungsanzeige des Händlers funktioniert wie ein Leihschein - also Besitz, Transport usw. wie bei eingetragener Waffe. Wo soll da ein Problem sein - außer dass viel Blech geredet wird von Leuten, die es eigentlichen wissen MÜSSEN.
  13. Geladene Waffe. Ja ne ist klar 😂😂 Komm, erzähl deine Märchen wem anders.
  14. Ah ok. Hatte das auf den ersten Blick gar nicht bemerkt. Ne, dann hat sich die Frage schon beantwortet 😁 😉 Danke
  15. Das Waffengesetz sagt diesbezüglich ja nur - Wechselmagazine für Zentralfeuermunition - Fest eingebaute Magazine von halbautomatischen Waffen für Zentralfeuermunition. Das können auch Röhrenmagazine sein. Aber nirgends ist hier der Unterhebelrepetierer genannt, der ja ein fest eingebautes Magazin besitzt. Demnach heißt das für mich keine Begrenzung auf 10 Schuss Oder hab ich hier jetzt einen Denkfehler drin? 🤔
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