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BigMamma

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  1. Ich meinte eher, dass es denkbar schwierig sein wird, einen BESITZER zu entEIGNEN...
  2. Irgendwie ist in dem Satz ein Verdreher drin, oder wie muss man das verstehen ?
  3. Das ist aber ein Widerspruch in sich.
  4. kann durchaus sein, aber seit mal ehrlich, dass ist doch humbug... wenn das nicht ginge, wäre jeder selbstständige (zB jeder bäcker) dazu verpflichtet auch für sein privat-kfz, was mit seiner selbstatändigkeit nix zu tun hat, beim verkauf smh zu übernehmen, ohne das ausschliessen zu können, jeder angestellte von ihm darf es aber schon... was bitte hat der beruf mit dem PRIVAT-eigentum zu tun ???? der wird bestraft, weil er risikobereit und selbstständig ist ??? Schwachsinn ist das und wer das verteidigt, naja... den rest kann sich jeder denken...
  5. na selbstverständlich ist es das... der Unternehmer endet dort, wo er nicht mehr für die oder im namen der firma tätig ist und handelt... ende... wenn ich als selbstständiger ein auto kaufe als natürliche person zum privaten eigennutz... dann ist es kein firmenbesitz, ergo wird es auch nicht von der firma verkauft, dann verkaufe ich es wieder als privatperson... ergo gibbet keine haftung dafür... wenn du und der gesetzespfuscher das anders seht, habt ihr in meinen augen nicht alle latten am zaun... anders kann ichs net beschreiben was ich davon halte...
  6. und genau der ermöglicht ihm den verkauf als private person, genauso wie jedem anderen... da er nicht in ausübung seiner gewerb. und selbstst. tätigkeit handelt, sondern als privatperson... also kein sachmangelhaftung... sonnst könnte kein unternehmer jemals privatbesitz weiterveräussern... was totaler unsinn wäre... da er ihn NICHT in ausübung seiner selbst. tätigkeit erworben hat...
  7. und wenn er einfach als privatmann verkauft und nicht als firma ? aber was willste auch damit, entweder das ding funkt oder nicht... wenn nicht läßt mans eh sein... und wenns funkt ist das sachmangelgemehr eh überflüssig...
  8. mit inkrafttreten des neuen gesetzes dürfte es die alte wbk gelb eigentlich gar nicht mehr geben... im normalfall muss sie in eine neue wbk gelb umgeschrieben werden... aber irgendwie kann man sich darauf auch nicht verlassen... was das andere angeht, erst die wbk, dann der erwerb, da die wbk ja die erwerbsberechtigung ist... ich hab die auch vorher, quasi proforma, geholt... und dann nach nem jahr erst was gekauft... aber, jede behörde macht das wohl anders...
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