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msk

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  1. Email, ja, die kann man schreiben. Bei uns auch. Man sollte sich nur keiner Illusion hingeben, dass man da jemals eine Antwort bekommt.
  2. Das liegt auch an der Arbeitsbelastung. Die beschriebene Vorgehensweise mit Terminvereinbarung, persönlichem Erscheinen mit Wartezeiten, Nichterscheinen und Schwätzchen dauert länger als das kontinuierliche Abarbeiten des Papierstapels. Und der wird immer höher. Die Wartezeit wird hier nicht mehr in Wochen, sondern in Monaten gezählt.
  3. Wer außer Deiner Behörde hat sich um Deinen Tresor zu kümmern? Die brauchen Deine WBK auch nicht, um zu wissen, was da drin sein sollte. Meine Behörde sagt, ich kann mit Kopie transportieren, so lange die WBK bei denen liegt. Das wäre angeblich bei Kontrollen abfragbar, ob die da ist. Wie soll es auch anders funktionieren, zur Zeit warte ich seit 2,5 Monaten schon auf die WBK samt neuem Voreintrag...
  4. Sorry, aber das ist doch nur Geraune. Besser bei den Fakten bleiben. Es geht offenbar um den Zugriff auf Vereinswaffen, das hat nichts mit Schießnachweisen zu tun.
  5. Ich werfe die WBK+Antrag immer direkt in den Briefkasten der Behörde ein, damit die auch sicher ankommt. Die Behörde schickt die dann ganz normal per Post im normalen Fensterumschlag zurück. Persönliches Erscheinen ist nicht erwünscht.
  6. Darum geht es hier aber nicht, sondern laut ASE um den Zugriff auf Vereinswaffen.
  7. Die oben beschriebenen Vorwürfe haben mit Schießnachweisen gar nichts zu tun. Wenn der, der mir regelmäßig nach dem Schießen seinen Stempel und die Unterschrift in mein Schießbuch knallt, im Supermarkt das Bezahlen vergisst, hat das mit meinem Bedürfnisnachweis gar nichts zu tun.
  8. Naja, nicht ganz. Du hast da ja einen Vorgang angestoßen, der vermutlich noch ein paar Ärgernisse mit sich bringen wird. Weitere Berichte über die Geschichte sind daher sehr willkommen.
  9. Unfug. Schau mal ein paar Beiträge höher. Entweder ist Deine Sachkunde schon sehr lange her oder Du hattest noch keine.
  10. Das war ja weniger seine Intention hier. Dass es hier keine Rechtsberatung gibt, ist klar. Was er wollte, sind Erfahrungsberichte bezüglich ähnlich gelagerter Fälle, damit er weiß, was auf ihn zukommen wird. Offenbar kommt das aber nicht wirklich oft vor... Umso interessanter, dass er uns auf dem Laufenden hält.
  11. Entsprechende Beispiel gab es hier schon. Waffen oder Waffenteile können im Wald verloren werden, am Stand fälschlicherweise eingepackt werden (oder auch vorsätzlich). Das spricht alles nicht gegen eine korrekte Aufbewahrung, höchstens für Fehlverhalten oder fehlende Sorgfalt in einer bestimmten Situation. Das fällt aber in der Regel sofort auf. Ein nie genutztes Wechselsystem sollte irgendwo in der hintersten Ecke des Waffenschrankes liegen oder etwas ist da schon ganz am Anfang - also kurz nach Erwerb - sehr faul gewesen. Ich denke, der Thread-Ersteller wird wohl bald erfahren, was die bereits informierte Behörde zu tun gedenkt. Anwaltliche Beratung kann nicht schaden (und sollte genommen werden), wird aber vermutlich am Ergebnis nichts ändern können. Die Frage ist nur, was eigentlich passiert, wenn dann nach dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse das Ding doch noch irgendwo auftaucht (idealerweise doch im Waffenschrank)...
  12. Auch dann in der Regel nicht. Oder hat hier schon mal jemand die Munitionserwerbsberechtigung von seiner Behörde für ein Wechselsystem verweigert bekommen?
  13. Zum Amateurfunk kann ich sagen, dass da solche DIskussionen um die rechtliche Lage sehr, sehr, sehr viel seltener sind und die Rechtslage auch sehr viel liberaler und klarer ist. Das Hobby Fliegerei habe ich mir für das nächste Leben vorgenommen, daher fehlen mir dort noch die entsprechenden Erfahrungen.
  14. Der Schießsport in Deutschland besteht zu 70% aus Rechtsfragen und -diskussionen, zu 20% aus sinnloser Bürokratie und zu 10% aus dem eigentlichen Hobby. Es gibt vermutlich kein anderes Hobby, insbesondere Sport, wo die Anhänger derartig viel mit Jura zu tun haben.
  15. Schaut doch mal spaßenshalber in die Antragsformulare für die Verbandsbescheinigung in Euren Verbänden. Glückwunsch, wenn da einer eine Möglichkeit findet, eine Bescheinigung für ein Wechselsystem zu beantragen. Beim BDS LV4 sehe ich da keine. Für das Wechselsystem selber benötigt man keinen Voreintrag und auch keine Verbandsbescheinigung. Und für den Munitionserwerb für dieses Wechselsystem hat von mir die Behörde (letztes Jahr) auch keine neue Bescheinigung verlangt. Da für die zugehörige Waffe bereits ein Bedürfnis vorliegt, Wechselsysteme frei erworben werden können und auch keine Befürwortungsrichtlinie tangiert wird und auch nicht das Grundkontingent, wäre eine extra Verbandsbescheinigung dafür ein völlig sinnfreier Verwaltungsakt.
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