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msk

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  1. Ich denke mal, man sollte vor allem rechtschaffene Autofahrer mit sinnlosen Schikanen ärgern, das wird sicherlich helfen. Tempolimit beispielsweise, halbjährlicher TÜV, monatliche MPU. Wichtig ist, dass vor allem die intensiv kontrolliert werden, die sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen und die besonders unverdächtig sind.
  2. Ich denke auch, dass das eher Glück ist, denn den Sachbearbeiter kostet das mehr Aufwand, insbesondere in der Organisation solcher halbfertigen Anträge und deren Nachverfolgung. Und das mit der Eintragung der Waffe noch vor dem Kauf stelle ich mir angesichts des NWRs auch schwierig vor. Die würden dann eine WBK ausstellen, ohne dass der Händler im NWR die entsprechende Transaktion eingetragen hat. Faktisch hast Du dann eine Waffe in Besitz laut WBK, die Du noch gar nicht erworben hast, also auch noch nicht in Besitz hast.
  3. Solche Threads lesen auch andere Leute mit derselben Frage.
  4. Wenn man schon vorher die Behörde anfragt, dann am besten mal nach den aktuellen Bearbeitungszeiten fragen. Für alles unter 6 Wochen würde ich mir den ganzen Quatsch sparen und ganz normal beantragen. Keiner garantiert Dir zudem, dass nach Deinem "kleinen Waffenschein" nicht nochmal derselbe Kram an Abfragen durchgeführt wird, wenn Du eine WBK beantragst. Und die Bearbeitungsdauer muss auch längst nicht an den Abfragen hängen, sondern kann auch ganz einfach an der Bearbeitungsdauer beim Sachbearbeiter hängen. Beispiel: Auf meinen WBK-Erstantrag habe ich vier Wochen gewartet. Auf die Eintragung der ersten Waffen exakt genauso lange...
  5. Was meinst Du mit "argumentieren"? Das ist eher eine Übersetzung für "Kunstgriffe bei Beantragungsreihenfolge, Disziplinauswahl und Optiken in Verbindung mit Wettkampfnachweisen, damit es bei einigermaßen gutmütigem Verband irgendwie durchgeht". Das ist genau nicht das, was Dein Vorposter meint. Das ist genau der Bedurfnis-Bullshit, der nur Bürokratie, Frust und keinerlei Sicherheitsgewinn bringt.
  6. Und um den Grund "Weil ich es haben will und es Dich, lieber Politiker, einen feuchten Kehricht angeht, warum ich es haben will.".
  7. Hast Du die WBK in den zwei Jahren nie zurückbekommen? Oder wie lief das ab? Eigentlich schickt man doch seine WBK mit der Erwerbsanzeige zur Behörde und bekommt die dann irgendwann mal wieder zurück.
  8. Hmm, wie kann es zu einem versuchten Tötungsdelikt mit einem Messer kommen, wenn die Messer dort verboten sind? Die "positive Bilanz" besteht also ernsthaft darin, dass man ein Taschenmesser, einen Schlagring und eine Luftdruckpistole konfiszieren konnte, die vermutlich im Gegensatz zu dem Messer mit dem Tötungsdelikt keinerlei Relevanz bezüglich Sicherheit besessen haben dürften? Dieser Artikel zeigt, vermutlich ungewollt, die ganze Absurdität dieses Theaters.
  9. Dazu zwei Fragen: 1. Wieso möchtest Du Samstag Abend auf dem Schießstand Deine Fundwaffe abgeben? 2. Ist Eure Waffenbehörde auf dem Schießstand?
  10. Die Zuständigkeit ist da völlig eindeutig. Die Waffenbehörde. Sollte einem jeder befragte Polizist sagen können. Und die Polizei als erstes zu befragen und nicht das Grünflächenamt, wenn man das nicht weiß, halte ich für sehr naheliegend.
  11. Die Rechtsgrundlage wurde benannt. Die Polizei wird auf Deine Angaben hin die Behörde anrufen und Dir danach einen schönen Tag wünschen.
  12. Also dass so ein Ding ein ganz, ganz schlimmer, böser, verbotener und mega-gefährlicher Gegenstand für jeden gelernten Deutschen ist, davon kann man eigentlich bei vorhandenem Bewusstsein des jeweiligen Finders ausgehen. Allein schon wegen der Frage, wo man das eigentlich abgeben sollte, wäre eigentlich schon der erste Grund für einen Anruf...
  13. Nein, ganz einfacher Trick: Man ruft vorher an. Idealerweise bei der zuständigen Waffenbehörde. Die erteilt einem dann die Erlaubnis, mit dem Fundstück anzureisen und das Teil abzugeben. Da das Führen hierzulande in der Öffentlichkeit bis auf Ausnahmen verboten ist, muss man sich das halt gesondert erlauben lassen.
  14. msk

    Wbk bei Behörde

    Die genauen Regelungen kenne ich nicht, aber der SB hat mir das sowohl mündlich erlaubt und auch ein Dokument auf der Webseite der Waffenbehörde selber sagt das. Da steht sinngemäß, dass man so lange mit einer Kopie hantieren darf, wie die da auf der Behörde brauchen, um ihre Stempel da reinzusetzen. Wie auch immer die rechtliche Seite dann konkret aussieht - ein waffenrechtliche Unzuverlässigkeit kann mir der Sachbearbeiter dann jedenfalls nicht unterstellen, wenn ich die von ihm aufgestellten Regeln befolge. Die Ordnungswidrigkeit selber (Papierchen nicht wie vorgeschrieben dabei, 10 Euro Strafe oder so) ist dann vielleicht ärgerlich, aber keine Katastrophe.
  15. msk

    Wbk bei Behörde

    Mir wurde vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich einfach eine Kopie machen soll, bevor ich das Ding an ihn abschicke und dann mit der Kopie ganz normal so lange herumfahren kann, wie das Original bei ihm liegt. Der kann Dir auch erlauben, ganz ohne WBK oder irgendeine waffenrechtliche Erlaubnis mit einer erlaubnispflichtigen Waffe fröhlich durch die Gegend zu fahren. Wenn Du zum Beispiel so ein Ding gefunden hast und gern abgeben möchtest. Solltest halt nur VORHER anrufen und Dir die Erlaubnis geben lassen, bevor Du das Teil selber einpackst und zu ihm fährst.
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