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msk

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  1. Zählt das auch als "Digitalisierung", wenn man die Formulare online herunterladen kann? Weil hier gibt es auch keinen Publikumsverkehr und ich bin schon sehr gespannt, ob hier die 8 Wochen für einen einfachen Eintrag erworbener Waffen ausreichen. Ich habe da so eine Ahnung...
  2. Genau die Daten, die der Händler für Dich dann eh schon ins NWR eingegeben hat und die die Behörde daher schon lange hat. Ist eigentlich nur gut für einen kurzen Schwatz mit dem SB am Telefon, wenn man irgendwo einen Zahlendreher eingebaut hat.
  3. Und wie kommt dann die Waffe vom Händler in Deinen Tresor? Darüber sollte Deine SB nochmal nachdenken. Vielleicht auch mal ganz generell über die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der gelben WBK. Da scheinen doch einige Defizite zu bestehen.
  4. Das ergibt rein rechtlich gar keinen Sinn. Entweder der SB sieht ein Problem beim Transport der Waffen mit WBK-Kopie oder nicht. Das gilt dann aber für alle. Abgesehen davon hättest Du die Waffe ja so noch nicht mal nach Hause transportieren dürfen.
  5. Was sagt sie denn dann auf die Nachfrage, wie Du Deine Termine für den Bedürfniserhalt zusammenbekommen sollst? Im Zweifelsfall sprechen die Dir das Bedürfnis dann auch ab, obwohl die WBK bei denen lag. Jedenfalls liegt das nahe, wenn sie so reagieren. Achja, ich warte schon wieder etwas mehr als 5 Wochen auf den Volleintrag in meine grüne WBK.
  6. NRW sollte man bei dieser Aufzählung nicht vergessen, das war bei der Umfrage des VDB zu den Bearbeitungszeiten auch negativ auffällig und das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen.
  7. Hängt extrem davon ab, bei welcher Waffenbehörde Du Kunde oder eben nur Bittsteller bist. Vor allem auch davon, wie und wie oft die ihre Abfragen durchführen. Ich habe mich hier auf 6 Monate Bearbeitungsdauer eingerichtet und werde zukünftige Anträge auch zeitlich danach ausrichten.
  8. Was sollen die dort mit halbautomatischen AR15 in völlig unterschiedlichen Ausführungen?
  9. Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich wollte damit nur sagen, dass ich niemals strafrechtlich auffällig wurde, keine Jugendsünden, nie in irgendeiner Partei oder politischen Organisation (mal abgesehen von den Quasi-Zwangsmitgliedschaften in DDR-Kinderorganisationen) war und noch nichtmal unseren früheren Wirtschaftsminister auf X beleidigt habe. Auf andere schließe ich da gar nicht. Ich wundere mich nur, dass angeblich immer dieselben "Erkenntnisse" neu bewertet werden sollen. Ergibt für mich insbesondere dann keinen Sinn, wenn denen keinerlei Vergehen zugrundeliegen, sondern zum Beispiel nur die Eigenschaft als Zeuge bei irgendwas vor 100 Jahren...
  10. JFry und ASE haben das doch ausführlich in ihren Beiträgen dargestellt.
  11. Nun, auf andere Lebensbereiche bezogen wäre die ursprüngliche Vorgehensweise der Waffenbehörde mit einem "Lebenslang, egal ob Ladendiebstahl oder Mord" zu vergleichen. Es gab, wie oben beschrieben, keinen Strafrabatt, sondern letztendlich ein Ergebnis, das deutlich eher dem gesetzlich vorgesehenem Ermessensspielraum gerecht wird als das pauschale "lebenslang" für jede Art von Vergehen.
  12. Nun ja, so etwas gibt es bei mir, vor ca. 30 Jahren war ich mal als Zeuge bei einem Strafprozess (oder Gerichtstermin wegen Einspruch zu einem Strafbefehl) geladen, der aber schnell beendet war und meine Mitwirkung nicht erforderte, da der Richter dem Beschuldigten und seinem Anwalt recht schnell deutlich gemacht hat, dass er den Strafbefehl eigentlich für zu milde hält, was die beiden dann schnell bewog, ihren Einspruch zurückzuziehen. Aber bis zu der jetzt fast 6-monatigen Wartezeit gab es schon mindestens zwei Abfragen aus vorherigen Anträgen, da müsste das Thema (wenn es überhaupt irgendwo noch auftaucht) ja längst abgehakt sein. Kann ja nicht sein, dass alles von allen wieder neu bewertet wird, wenn eine neue Abfrage gestartet wird. Darüber hinaus sind bei mir keine Dinge vorgefallen, bin quasi Vorzeigebürger.
  13. Man kann es mit allen machen, die sich an Gesetze halten und etwas zu verlieren haben.
  14. Also bis 17 Waffen besteht keine Gefahr, aber ab 18 Waffen muss man einer sehr aktiven Sportschützin dann alle Waffen abnehmen, weil sie plötzlich eine Gefahr darstellt? Habe ich das richtig verstanden?
  15. Welche Gefahr wurde denn konkret abgewehrt?
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