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msk

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  1. NRW sollte man bei dieser Aufzählung nicht vergessen, das war bei der Umfrage des VDB zu den Bearbeitungszeiten auch negativ auffällig und das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen.
  2. Hängt extrem davon ab, bei welcher Waffenbehörde Du Kunde oder eben nur Bittsteller bist. Vor allem auch davon, wie und wie oft die ihre Abfragen durchführen. Ich habe mich hier auf 6 Monate Bearbeitungsdauer eingerichtet und werde zukünftige Anträge auch zeitlich danach ausrichten.
  3. Was sollen die dort mit halbautomatischen AR15 in völlig unterschiedlichen Ausführungen?
  4. Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich wollte damit nur sagen, dass ich niemals strafrechtlich auffällig wurde, keine Jugendsünden, nie in irgendeiner Partei oder politischen Organisation (mal abgesehen von den Quasi-Zwangsmitgliedschaften in DDR-Kinderorganisationen) war und noch nichtmal unseren früheren Wirtschaftsminister auf X beleidigt habe. Auf andere schließe ich da gar nicht. Ich wundere mich nur, dass angeblich immer dieselben "Erkenntnisse" neu bewertet werden sollen. Ergibt für mich insbesondere dann keinen Sinn, wenn denen keinerlei Vergehen zugrundeliegen, sondern zum Beispiel nur die Eigenschaft als Zeuge bei irgendwas vor 100 Jahren...
  5. JFry und ASE haben das doch ausführlich in ihren Beiträgen dargestellt.
  6. Nun, auf andere Lebensbereiche bezogen wäre die ursprüngliche Vorgehensweise der Waffenbehörde mit einem "Lebenslang, egal ob Ladendiebstahl oder Mord" zu vergleichen. Es gab, wie oben beschrieben, keinen Strafrabatt, sondern letztendlich ein Ergebnis, das deutlich eher dem gesetzlich vorgesehenem Ermessensspielraum gerecht wird als das pauschale "lebenslang" für jede Art von Vergehen.
  7. Nun ja, so etwas gibt es bei mir, vor ca. 30 Jahren war ich mal als Zeuge bei einem Strafprozess (oder Gerichtstermin wegen Einspruch zu einem Strafbefehl) geladen, der aber schnell beendet war und meine Mitwirkung nicht erforderte, da der Richter dem Beschuldigten und seinem Anwalt recht schnell deutlich gemacht hat, dass er den Strafbefehl eigentlich für zu milde hält, was die beiden dann schnell bewog, ihren Einspruch zurückzuziehen. Aber bis zu der jetzt fast 6-monatigen Wartezeit gab es schon mindestens zwei Abfragen aus vorherigen Anträgen, da müsste das Thema (wenn es überhaupt irgendwo noch auftaucht) ja längst abgehakt sein. Kann ja nicht sein, dass alles von allen wieder neu bewertet wird, wenn eine neue Abfrage gestartet wird. Darüber hinaus sind bei mir keine Dinge vorgefallen, bin quasi Vorzeigebürger.
  8. Man kann es mit allen machen, die sich an Gesetze halten und etwas zu verlieren haben.
  9. Also bis 17 Waffen besteht keine Gefahr, aber ab 18 Waffen muss man einer sehr aktiven Sportschützin dann alle Waffen abnehmen, weil sie plötzlich eine Gefahr darstellt? Habe ich das richtig verstanden?
  10. Welche Gefahr wurde denn konkret abgewehrt?
  11. Und zack, noch nicht mal ganz exakt 6 Monate rum und schon ist die WBK mit den Voreinträgen wieder da. Und das, obwohl die Anzahl der Nachfragen bei der Behörde nur im einstelligen Bereich lag... Nun nur noch die entsprechende Gerätschaft erwerben und dann die WBK zusammen mit der Erwerbsanzeige wieder zur zentralen Aufbewahrungsstelle (habe mich früher immer gefragt, was "Direktion ZA" bei den Waffenbehörden wohl bedeuten mag) zurückschicken. Und ja, dieser Beitrag enthält Sarkasmus.
  12. Mit so einer absurden Begründung könnte man ja jeglichen illegalen Waffenbensitz daheim gleich legalisieren. Wenn die schon illegalen Waffenbesitz in der Öffentlichkeit für nicht kontrollierbar halten und damit individuelle Waffenverbote ausschließen, dann muss das ja für jegliche Waffen daheim umso mehr gelten.
  13. Eine solche Geisteshaltung ist dann aber nicht intellektuell, sondern sehr beschränkt. Und was hierzulande oder auch dort aus manchen Hochschulen fällt, würde ich auch nicht als "gut ausgebildet" bezeichnen. Eher "gut eingebildet".
  14. msk

    Sog. Amoklauf in Graz

    Die Länge der Wartezeit dürfte bei so schweren Verbrechen vor allem Einfluss darauf nehmen, ob die Tat mit legalen oder illegalen Waffen durchgeführt wird. Wie bei den allermeisten Morden und Selbstmorden, wo die Entscheidung zur Tat auch nicht vom Tatmittel abhängt, sondern umgekehrt.
  15. Der Artikel mag in Teilen fehlerhaft sein, ist jedoch im Ergebnis erstaunlich unideologisch. Vor allem lässt er den VDB auch mal zu Wort kommen, der den durchaus richtigen Zusammenhang zwischen restriktiven Waffengesetzen und Diktaturen erklärt. Letztendlich bestätigt auch er meine Sicht zu dem Thema: Dass beispielsweise die USA im Gegensatz zu den Europäern nie eine Diktatur hatten, liegt nicht daran, dass die Glück hatten oder politisch schlauer waren, sondern daran, dass die Bürger immer bis zum letzten Opa wehrhaft waren und diese perversen politischen Exzesse wie sie in Europa und Asien stattfanden, schon im Keim erstickt worden wären.
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