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msk

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  1. Bei weitem nicht nur. Die Reaktionszeiten mögen kein großes Problem darstellen, aber auch geringe Mengen an Alkohol führen schon zur Herabsetzung der Urteilsfähigkeit und risikoreicherem Verhalten. Je nach Typ und Gewöhnung etc. Gerade die Wesensveränderungen (typisch: viel Lachen, viel Reden) merkt man bei vielen Leuten sofort, insbesondere bei ungeübten Trinkern und schon bei geringen Mengen. Und sie führen auch sehr leicht dazu, dass noch mehr getrunken wird. Wer seine Zuverlässigkeit im Zweifelsfall behalten will, gießt da nicht noch dem Vereinskameraden das Bier ein...
  2. Dann hätte der Threadstarter ja kein Problem. Der Wirt macht das ja aus eigenem Antrieb und sollte für sich ohnehin eine Strategie gefunden haben, damit umzugehen. Dass man im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft in so eine Lage gebracht wird, ist dann schon noch eine andere Geschichte. Da würde ich mich auch nicht mit reinziehen lassen und das Thema "Alkohol an Leute mit Waffen auf dem Schießstand" entweder ganz klar im Sinne eines sauberen Umgangs regeln oder diese Tätigkeit rundweg ablehnen. Dass im Falle des Falles sowohl Behörde als auch Gerichte mir einen Strick drehen würden "Du hast ja gewusst, dass der...", davon kann man ausgehen. Und ich würde mich ganz sicher nicht aus irgendeiner falsch verstandenen "Kameradschaft" in so was mit reinziehen lassen. Zumal ich auch kein Verständnis dafür habe, dass man irgendwelche Rauschmittel zu sich nehmen muss, wenn man mit potentiell gefährlichen Gegenständen (Maschinen, Waffen etc.) hantiert.
  3. Ein Aspekt geht hier völlig unter: Was die Leute saufen und was nicht, ist am Ende ihr Problem. Aber wie wird rechtlich bewertet, wenn er wissentlich Alkohol an Leute ausschenkt, die Waffen dabei haben? Insbesondere hinsichtlich seiner eigenen Zuverlässigkeit... Ich würde das vor allem aus diesem Grund ablehnen. Selbstbedienung, fertig.
  4. Nun ja, die ganze Reinigungsgeschichte ist schon etwas komplizierter. Putze ich den Kram im Keller, mache ich die Bude nicht auf oder räume das Zeug vorher in den Schrank. Was ist aber, wenn ich das üble Stinkezeug lieber im Garten in den Lauf kippe und der Kontrolleur meint, doch lieber gleich mal durch den Garten zu laufen und zu schauen, ob jemand da ist? So lange ich das Zeug immer bei mir am Mann habe und die Tätigkeit damit in irgendeiner sinnvollen Weise mit dem Bedürfnis zusammenzubringen ist, sollte das kein Problem darstellen dürften, auch beim böswilligsten Richter nicht.
  5. NRW hier. Die Waffenbehörde ist Teil der Kreispolizei. Das Innenministerium wäre mir daher als einziges eingefallen, aber das ist vermutlich zu weit weg. Beim Landrat war ich mir halt nicht so recht sicher, ob der da irgendwo direkt in der Zuständigkeitskette nit drin steckt.
  6. Die WBK, die ich vor 3,5 Monaten zum Volleintrag meiner erworbenen Waffen abgegeben habe, ist natürlich immer noch nicht wieder da. In dem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass ich angesichts dieses einen(!!) Erwerbsvorganges, bestehend aus Voreintrag und Eintrag, die WBK dieses Jahr genau 1 Woche in meinem Besitz hatte. Da es für mich wenig Sinn ergibt, hier verwaltungsrechtlich wegen eines Eintrages etwas zu unternehmen, die Frage an Euch: Welchen verantwortlichen Stellen (nein, nicht die Chefin der Behörde, das ergibt vermutlich gar keinen Sinn) kann man auf den Senkel gehen, damit vielleicht irgendwann mal die Verwaltung ihre Arbeit wieder aufnimmt?
  7. Für die Fahrt in das Revier vermutlich ok, aber was ist mit dem Weg vom Auto zum Schützenhaus? Der Rücksitz verbleibt ja im Auto, der unverschlossene Koffer hängt dann am Arm und was ist dann mit den 3 Handgriffen?
  8. Naja, so würde ich nicht an die Sache rangehen. Bei meinen Sachkundeprüfungen für Sportschützen und später für Wiederlader sind auch ein paar durchgefallen. Sonderlich dumm wirkten die nicht, aber haben das vermutlich etwas zu locker genommen. Kritisch war bei uns vor allem die Praxis. Kleine, aber evtl, sicherheitsrelevante Fehler (Unsicherheit bezüglich der Sicherung beispielsweise) führten sofort zum Durchfallen. Das hat auch einen betroffen, der beruflich mit Waffen zu tun hatte.
  9. Auf das Bearbeitungsdatum in der Behörde. Danach hat der ganze Kram fast noch einen Monat auf der Behörde vor sich hingeschimmelt, bis er mal an mich abgeschickt wurde, was zur Folge hatte, dass ich noch genau einen Werktag Frist zur Zahlung der Gebühren hatte. Ergibt also alles ein in sich stimmiges Bild, würde ich sagen...
  10. Ach hört doch auf mit Eurer Angeberei! Ich habe meinen Antrag zum Voreintrag im Dezember vergangenen Jahres in den Briefkasten unserer Waffenbehörde geworfen, nach knapp 6 Monaten und mehreren Nachfragen endlich die WBK mit den Voreinträgen bekommen und eine Woche später nach dem Erwerb wieder in deren Briefkasten für den Volleintrag geworfen. Nun dürft Ihr dreimal raten, was nun nach bald wieder 10 Wochen immer noch nicht wieder bei mir angekommen ist? Richtig, die WBK mit dem Volleintrag.
  11. Nicht bei 0er- oder 1er-Schränken. Einer der positiven Aspekte bei der Änderung der Aufbewahrungsvorschriften.
  12. Zählt das auch als "Digitalisierung", wenn man die Formulare online herunterladen kann? Weil hier gibt es auch keinen Publikumsverkehr und ich bin schon sehr gespannt, ob hier die 8 Wochen für einen einfachen Eintrag erworbener Waffen ausreichen. Ich habe da so eine Ahnung...
  13. Genau die Daten, die der Händler für Dich dann eh schon ins NWR eingegeben hat und die die Behörde daher schon lange hat. Ist eigentlich nur gut für einen kurzen Schwatz mit dem SB am Telefon, wenn man irgendwo einen Zahlendreher eingebaut hat.
  14. Und wie kommt dann die Waffe vom Händler in Deinen Tresor? Darüber sollte Deine SB nochmal nachdenken. Vielleicht auch mal ganz generell über die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der gelben WBK. Da scheinen doch einige Defizite zu bestehen.
  15. Das ergibt rein rechtlich gar keinen Sinn. Entweder der SB sieht ein Problem beim Transport der Waffen mit WBK-Kopie oder nicht. Das gilt dann aber für alle. Abgesehen davon hättest Du die Waffe ja so noch nicht mal nach Hause transportieren dürfen.
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