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msk

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  1. Was sonst? Auf dem Schießstand fliegen Hülsen herum. Da ist es extrem laut. Da entstehen gesundheitsgefährdende Dämpfe. Jeder weiß das, jeder sollte sich entsprechend schützen oder zumindest wissen, dass er das in Kauf nehmen muss. Wenn Dir eine Hülse an den Kopf oder auf Deine Waffe fliegt, ist das Pech, aber in der Regel kein Weltuntergang. Das ist mehr oder weniger sogar Normalzustand. Mir haben sogar von mir benutzte Pistolen ihre Hülsen in die Fresse geworfen. Hätte ich den Stand, wo ich diese Waffe geliehen hatte, etwa verklagen sollen? Und bei Langwaffenständen, die keinerlei effektiven Schutz haben, merkt man sehr schnell, wenn man in der Hülsenlandezone ist und findet sich entweder damit ab, arrangiert sich irgendwie mit dem Hülsenwerfer oder benutzt diese Position gar nicht erst.
  2. Dass Hülsen umherfliegen, gehört zum "Nutzungsumfang" eines Schießstandes, selbstverständlich. Daher sind bauliche Maßnahmen (Trennwände) oder zumindest Schutzbrillen zu empfehlen, wenn nicht gar obligatorisch. Irgendwas mit einer extrem empfindlichen Oberfläche in dem Bereich liegenzulassen, ist daher ähnlich ratsam wie das Dachfenster des Autos in der Waschanlage offen zu lassen und rechtlich zudem fragwürdig (unbeaufsichtigt?).
  3. Warum braucht denn das LKA so lange? Gibt es da keinen digitalen Prozess, der einfach "Akte leer" meldet?
  4. Bei mir sind es mittlerweile 5 Monate, die ich nun schon für einen Voreintrag warte. Der WBK eines Bekannten liegt nun auch schon wieder zwei Monate bei derselben Behörde hier in Ostwestfalen für einen Eintrag einer erworbenen Waffe.
  5. Solche Videos gibt es bei den Amerikanern zuhauf. Sehr interessant und teilweise überraschend, wie die verschiedenen Kaliber und Geschossarten wirken. Zur eigentlichen Frage: Warum soll das sportliches Schießen sein? Welche Disziplin? Wenn überhaupt, würde hier das tolle deutsche Bedürfnisprinzip an seine Grenzen stoßen. Aber dazu weiß man hier zu wenig. Es sieht so aus als würde sich das Video um die Wirksamkeit von Schutzausrüstung drehen, da ergibt ein solcher Dummy natürlich sehr viel mehr Sinn als ein Sandsack. Bei Crashtests setzt man auch keine Sandsäcke ins Auto.
  6. Nun ja, ob die Waffe geladen war oder nicht, lässt sich aus dem Bericht nicht entnehmen. Genau genommen ist die Geschichte in der Hinsicht sehr zweifelhaft (Missverständnis, blabla, am Ende sollen es irgendwelche unbekannten Passanten(!) gewesen sein, die die Waffe entladen haben).... Dass der Mann durch seinen Alkoholgenuss (und vielleicht auch schon vorher) etwas überfordert wirkt, einen zuverlässigen Umgang mit Fahrzeugen und Waffen zu pflegen, ist unbestritten. Genau genommen ist sein Umgang mit einem PKW deutlich gefährlicher als der mit seiner Waffe gewesen. Den Führerschein bekommt er aber deutlich früher zurück...
  7. Ich weiß nicht, ob ich hier mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil auftauchen und jedes Detail breittreten würde. Dass Behörden auch eine Art geschützte Umgebungen für Leute sind, die sich nicht dem Konkurrenzkampf des freien Marktes aussetzen können, wollen oder müssen und daher auch evtl. auch persönliche Ansichten etwas mehr in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen können als das am freien Markt möglich wäre (je nach Hierarchiestufe), sollte nicht überraschen. Umso robuster müsste eigentlich die Rechtsposition des Bürgers sein. Theoretisch. Der verlinkte Artikel der "Pirsch" spricht zumindest dafür, dass das OVG das auch so sieht und damit die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte umso bizarrer wirken lässt.
  8. Nö, ist einfach Neugier, wo die Verwaltung derartig kaputt (oder unwillig) ist.
  9. Das ist etwas unkonkret. Bundesland, ländlicher Raum oder Stadt?
  10. Das klingt ja absolut übel. Welche Gegend ist das?
  11. Das wäre eine Frage an den SB, der hoffentlich innerhalb der 8 Monate schon ein paar Anrufe von Dir bekommen hat? Mal sehen, wann der Erste hier ein ganzes Jahr bei einem Eintrag oder einem Voreintrag knackt...
  12. Davon steht da nichts. Aus dem Beispiel auf der Webseite dort ist ja auch recht einfach erkennbar, dass zu dem 08/15-Schießbucheintrag, den man schon immer für ein Bedürfnis brauchte, nichts weiter als die Angabe hinzukommt, dass das mit den eigenen Waffen geschossen wurde. Und diese Angabe ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz zum Thema Bedürfnisnachweis. Der BDS da nichts Unnötiges hinzugedichtet.
  13. Ich verstehe die Intention des Threaderstellers auch nicht ganz. Der BDS muss das Bedürfnis bescheinigen und schreibt da ausführlich, wie das Training zu dokumentieren ist. Im Prinzip entsprechen die Anforderungen den stinknormalen Anforderungen für einen Bedürfnisantrag und dem, was man sowieso in sein Schießbuch einträgt, nur eben mit dem Zusatz, dass es die eigene Waffe ist.
  14. Das kann man nur verstehen, wenn man den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität nicht kennt und keinerlei Ahnung davon hat, wie es in Ländern wie der Schweiz oder Österreich mit ähnlich liberalen Waffengesetzen aussieht.
  15. Kannst Du diesen klischeehaften, überheblichen Quatsch nicht irgendwo anders absondern?
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