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Gewehrgranate

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Beiträge von Gewehrgranate

  1. Ich möchte diese Jahr im Herbst das erste mal nach Schweden in den Urlaub. Es wird wohl eine Südschweden Rundreise, Stockholm soll der nördlichste Stop werden. 

    Zwar habe ich weder vor jagen noch schießen zu gehen, da ich aber immer ein Taschenmesser einstecken habe, frage ich euch einfach mal ob mir eventuell jemand einen kurzen Überblick über das schwedische Waffenrecht geben kann, natürlich interesiert es mich besonders ob ich mein Taschenmesser weiterhin einstecken darf (wenn mich mal ein dicker Elch anfallen sollte). 

  2. vor 2 Stunden schrieb JoergS:

    Ich bin kein Jurist und habe dies im Video sehr deutlich gemacht. Jedoch habe ich mich vor der Erstellung des Videos gleich mit ZWEI anerkannten Waffen-Sachverständigen abgestimmt, einer davon ist der allseits bekannte "Tactical Dad". Beide SVs haben sich meiner Meinung angeschlossen. Ich lasse jetzt ein umfangreiches Rechtsgutachten anfertigen, von einem Volljuristen, Waffenrechtsexperten und Rechtsanwalt. 

     

    Ich weiß, viele hier mögen mich nicht. Damit kann ich leben, immerhin bin ich durchaus provokant unterwegs. Es ist Grundlage meines Geschäfts, Lücken im Waffengesetz aufzuspüren und auf dieser Basis kreative Nischenprodukte zu kreieren. Das ist sehr profitabel und ich werde im Moment ernsthaft reich damit. Ich schäme mich keineswegs für die Dinge, die ich tue. Schließlich habe ich viele zufriedene Kunden, fleißige Angestellte, zufriedene Finanzämter und last not least auch interessierte Zuschauer. 

     

    Hey Jörg,

     

    Mit diesem Post hast du bei mir richtig Pluspunkte verdient! 

    (Ja das war von mir ernst gemeint)

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  3. vor 11 Stunden schrieb ASE:

    Viel Spaß mit der teleologischen Auslegung vor Gericht....

    Genau so ist es.

    So ein Video kommt halt dabei raus wenn sich jemand für schlauer hält als diejenigen die jahrelang Jura studiert haben.

    Blöderweise gibt es dann halt immer wieder Leute die sich auf solche schlauen Leute berufen. 

    • Gefällt mir 1
  4. vor 2 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

    Wozu? Sollte man ebenso den Sachbearbeiter vom Bauamt fragen, was er von Garagen und deren Bauanträgen hält?

    Wenn ich Architekt wäre und von Zeit zu Zeit Bauanträge für Garagen einreichen würde, würde ich das tun.

     

    vor 3 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

    Das sind Verwaltungsmenschen. Mehr nicht.

    Ja die sind nicht mehr als Verwaltungsmenschen, aber auch nicht weniger.

    vor 3 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

    Die bekommen einen Antrag auf den Tisch und bearbeiten den nach Aktenlage. Fertig.

    Na ja, wenn man das so sehen möchte von mir aus.

     

     

    Es geht in diesem Faden um die kleinen Waffenscheine und die dazugehörigen Schreckschusswaffen.

    Jemand der beruflich jeden Tag damit zu tun hat, wird eventuell einen anderen Blick auf die Sache haben als der Inhaber einer solchen Erlaubnis.

    Aber gut, wie man in den Wald hineinruft.... so oft muss man sich halt auch mit seiner Schreckschusswaffe verteidigen. Nicht auszumahlen was mit dir passiert wäre hättest du keine gehabt. 

  5. vor 13 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

    Ich habe die SSW in mehr als 30 Jahren 2x gegen Hunde und 1x gegen Zweibeiner eingesetzt.

    Die Hunde konnte ich alleine mit dem Knall der Platzpatronen vergrämen, beim Menschen entfalteten 80mg CS ihre Wirkung...

     

    Mag sein, dass andere mit Sprays / Gels besser zurecht kommen. Ich würde sie aber ebenso wenig kleinreden.

    Eventuell machst du etwas in deinem Leben falsch.

    Ich kenne niemanden der sich schon mal verteidigen musste (außer im Beruflichen Umfeld) und du schon drei mal! 

    Das Pffer hätte vermutlich auch seinen Zweck erfüllt. 

    Gut, ich wohne auf dem Land.....

     

    Wie gesagt, unterhaltet euch mal mit eurem Waffenrechts Sachbearbeiter was er oder sie vom KWS und SSW hält und wie hoch der Benefit für den Einzelnen ist. 

  6. vor 15 Stunden schrieb mwe:

    Je mehr rechtschaffene Bürger eine waffenrechtliche Erlaubnis haben, desto lieber ist es mir. Denn dann wird es schwerer für die Legislative, das WaffG noch restriktiver zu machen. Schlimm genug, dass so eine Lizenz für rechtschaffene Bürger hier überhaupt nötig ist und wieviel man dafür leisten muss.

    Der kleine Waffenschein verfolgt da eine andere Logik.

    Der Typische Inhaber eines kleinen Waffenscheines ist ein junger Mann (egal welcher ethnischen Herkunft) der diesen nicht beantrag weil er sich schützen will, oder sich rechtlich absichern möchte, sondern weil er es geil findet so ein Ding (SSW) führen zu dürfen. Unsereins (Inhaber von Waffenrechtlichen Erlaubnissen für erlaubnispflichtige Waffen), oder der unbescholtene Bürger der eventuell mal eine Schreckschusswaffe zu Hause hat (für Sylvester oder eventuell wirklich zur Selbstverteidigung)  stellt nur einen relativ kleinen Anteil an KWS Inhabern dar.

     

    Jetzt macht euch mal Gedanke bei welcher Personengruppe die Probleme mit den KWS eintreten. Fragt einfach mal euren Waffenrechtssachbearbeiter nach seiner Meinung zum KWS.  

     

    Jemand der genug in der Birne hat mit Waffen um zu gehen weis das man die SSW zu eigentlich nichts gebrauchen kann und wird sich zur Selbstverteidigung eher ein Pfefferspray zulegen und wird sich, seinen Geldbeutel und die Waffenbehörde nicht mit so etwas sinnlosen wie einer SSW und einem KWS belasten.

     

    Aber ja, ich oute mich jetzt. Auch ich besitze eine SSW und einen KWS aber nicht weil ich beides unbedingt bräuchte. 

  7. Am 18.1.2024 um 23:08 schrieb CiscoDisco:

    Der RO Kurs war das schlechteste und mühsamste was ich je an Fortbildungen und Lehrgängen mitgemacht habe, es war nicht anspruchsvoll nur elendig langweilig und viel zu langwierig von morgens 0800 bis abends um 2000 Uhr. Die Fragebögen waren ermüdend und das Niveau der Teilnehmer im Kurs allgemein schlecht, von 16 Teilnehmern hätte man eigentlich nur vier bestehen lassen dürfen, der Rest war nicht gut genug. Bestanden haben dann aber doch alle weil der BDS dringend mehr RO haben möchte.

    Zum Glück brauche ich das nie wieder machen. 

     

     

    Genau so war es bei mir auch.

    Der RO-Kurs war nur dafür gut den Stempel in den BDS Ausweis zu bekommen.

    Ich habe den Kurs  auch bereits nach fünf oder sechs Matches gemacht.

     

    Meine Empfehlung, mach den Kurs wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst. Danach arbeite möglichst schnell und möglichst oft als RO, dann wird sich zeigen ob du zum RO geeignet bist und du sammelst Erfahrung.

  8. vor 13 Minuten schrieb MrMagic:

    es waren keine Gewalt oder Waffendelikte

    Und warum sollte bei einem Delikt ohne Waffenbezug etwas von einem Munitionsverbot verschriftlich worden sein?

    Entweder du rückst nicht mit allem heraus, dann kannst du aber auch keine Antwort erwarten die dir weiterhilft oder es hat doch etwas mit Waffen zu tun.

    Sorry, aber bei meiner vorherigen Aussage bleibe ich. 

     

    vor 15 Minuten schrieb MrMagic:

    Einen Anwalt werde ich beauftragen, der soll das abklären.

    Vermutlich ist dass das Beste, zumindest für den Anwalt der mit dir leicht Geld verdient.

     

     

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  9. Auch wenn ich bestimmt gleich wieder einen kleinen Shitstorm zu meiner Aussage ernten werde kann ich es mir leider nicht verkneifen.

     

    Es gibt Menschen die sollten einfach keine Waffen besitzen dürfen. Zu diesem Personenkreis gehören Menschen die in der Vergangenheit mehrfach rechtskräftig verurteilt wurden, in DEU keinen festen Wohnsitz haben, wichtige Behördenkorrespondenz nicht aufbewahren und es nicht hinbekommt sich ordnungsgemäß zu Melden. 

  10. vor einer Stunde schrieb struve2005:

    Bei einer Waffenkontrolle muss ich die Stellen der Nummern an den Waffen kennen?

    Um was geht es hier eigentlich?

     

    Abgesehen davon, der Eigentümer der Waffen sollte eigentlich schon wissen wo die Seriennummern sind. Wenn nicht, ist das aber bestimmt kein Unzuverlässigkeitsgrund. 

  11. vor 2 Minuten schrieb TTG:

    du erzählst Quatsch, bitte hör damit auf.

    Zu 1.    NEIN

     

    Zu 2.   Du bildest dir aber ganz schön viel ein wer du eigentlich bist mich zu bitten mit etwas aufzuhören, also NEIN.

     

     

     

     

    Mal kurz zu Erklärung, ein Sportschütze bekommt nur eine Erlaubnis um mit seinen Waffen sportlich zu schießen.

    Das erfasst Wettkämpfe und das training für die Wettkämpfe. Wenn eine Sportschütze an seiner Waffe etwas repariert das er auch selber reparieren darf, darf er natürlich auch wieder mit seiner Waffe schießen. Nimmt der Sportschütze eine Reparatur an seiner Waffe vor die er nicht vornehmen darf, darf er danach auch nit mehr schießen. Den Funktionstest macht danach das staatliche Beschussamt. 

     

  12. @BJ68

     

    alles vollkommen richtig was du schreibst, ich widerspreche dir da kein stück.

    Mann kann über das WaffG sagen was man möchte, aber eines ist es auf jeden Fall, konsequent. Wenn man sich dieser Konsequenz bewusst ist, versteht man das Gesetz besser und kann sich besser darauf einlassen. 

    Wenn man Waffen (ja auch ich meine hier erlaubnispflichtige Waffen) legal besitzen möchte, muss man sich an gewisse Regeln halten. Diese sind strenger als in anderen Rechtsgebieten (das ist auch gut so), aber diese Regeln erlauben uns dem Umgang mit unseren Waffen. Wem das nicht passt muss aufhören zu jammern und sich um den Posten des Innenmininist:jhasfdhjhhl, keine Ahnung wie man Innenminister richtig gendert, bewerben. 

    Ob das alles der richtige Weg ist wage ich auch zu bezweifeln. Nur muss ich auch sagen das was ich hier von vielen höre ist meiner Meinung nach auch nicht der richtige Weg. 

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  13. vor 59 Minuten schrieb Andor:

    Aus diesem Grund wurden dazu (im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) auch schon zig Studien durchgeführt. Der aktuelle Stand ist, dass es ab 0,3‰ erste negative Beeinflussungen geben kann. Deshalb auch die entsprechende Grenze bei Auffälligkeiten oder Unfall.

    Andere Studien Sagen das bereits ab 0,1‰ eine Wesensänderung eintreten kann. Da man das im Zusammenhang mit Waffen nicht möchte....

    Ja ich könnte das belegen was ich schreibe. 

  14. vor 45 Minuten schrieb Sigges:

    Tja ... nun sind weder ein Gerichtsurteil (auch nicht vom OVG) noch ein Fragenkatalog des BVA eine gesetzliche Grundlage ... 

    Das ist richtig, beides hat keine allgemeine Gültigkeit.

    ABER, eine Waffenbehörde kann und wird sich bei seinen Entscheidungen darauf beziehen und wenn die Entscheidung der Waffenbehörde dann selber vor Gericht geprüft wird, ist es doch wahrscheinlich (zumindest bei gleichen Rahmenbedingungen) dass das überprüfende Gericht genauso oder zumindest ähnlich entscheiden wird.

     

    ob 0,1‰, 0,2‰ oder 0,3‰ ein Rausch ist, den Charakter oder Körper  beeinflusst oder eventuell keine Auswirkungen hat ist halt von Individuum zu Individuun unterschiedlich und da liegt das Problem. 

  15. vor einer Stunde schrieb Sigges:

    Ich wüsste trotzdem gerne eine gesetzliche Grundlage (das Gerichtsurteil beim Jäger ist bekannt) für die 0 Promille-Grenze beim Umgang. Und dann auch nocn beim reinen Transport. 

    OVG Münster, 20 A 2430/11, Rn 36f

    Lese dir das mal durch, da beantwortet sich deine Frage.

     

    Das OVG Münster bezieht sich hierbei auf eine Frage die das BVA im Fragenkatalog zur Waffensachkundeprüfunfg erlassen hat. In dieser Frage heist es sinngemäß dass es zu den Grundregeln beim Umgang mit Schusswaffen gehöre, nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel zu stehen.

    Wenn ich ehrlich sein soll, für mich ist das in Ordnung Alkohol und Waffen passen neunmal nicht zusammen. Ob 0,0‰ jetzt ein lebensnaher Wert ist kann man darüber streiten, aber es ist konsequent und wenn jemand der Alkoholkonsum wichtiger ist als seine Waffen dann muss er sich halt für eines entscheiden entscheiden.

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  16. vor 4 Minuten schrieb Elo:

    Ja, als Unterpunkt unter den oft diskutierten "Tatsachen die Annahme rechtfertigen".

    In diesem Fall gibt es keine Annahmen, nur handfeste "beweise", die unordnungsgemäßen Aufbewahrung.

    vor 5 Minuten schrieb Elo:

    Eine Formulierung, die man gerne noch weiter verfeinern bzw. verschärfen möchte?

    Mit Bezug zu diesem Fall? Nein, da ist das Gesetz hinreichend präzise. Siehe § 5 Abs.1 Nr. 2 Bst. b WaffG, das ist mehr als eindeutig.

     

    vor 7 Minuten schrieb Elo:

    ich würde mir wünschen, daß es bei den rechtlichen Konsequenzen eine abgestufe Reaktionsmöglichkeit geben würde.

    Ich auch, wirklich.  Aber wir sind nicht der Gesetzgeben. 

     

    vor 11 Minuten schrieb Elo:

    Würde man bei Verstößen gegen die STVO ebenso vorgehen, gäbe es sicherlich einen kollektiven Aufschrei?

    Auch das stimmt. Nur ist fast jeder auf sein Auto und Führerschein angewiesen. Waffen sind meistens nur ein Hobby und nicht sehr attraktiv.

    Blöderweise kenne ich auch einige Schützen die ihr Verhalten  nach einer Ermahnung nicht ändern würden. Sicherlich kennst auch du solche Waffenbesitzer. Diese Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möchte der Gesetzgeber eliminieren. 

     

     

  17. vor 1 Stunde schrieb Elo:

    Es gibt einerseits den "Fehler" und andererseits dessen Konsequenzen bzw. die Ahndung seitens der Behörde.

    Der Behörde sind die Hände gebunden, hier gibt es kein Ermessen, der Widerruf ist in diesem Fall eine gebundene Entscheidung. Das Ergibt sich aus dem Wortlaut des  § 5 Abs.1 Nr. 2 Bst. b WaffG. Hier seht ganz klar dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, wer Waffen nicht sorgfältig verwahrt. §45 Abs. 2 WaffG sagt das die Erlaubnis zu widerrufen IST wenn nachträglich Tatsachen eintreten die zur Versagung hätten führen müssen.

     

    Das hat noch nicht einmal etwas mit Rechtsauslegung zu tun, das kann man ganz einfach im Gesetz nachlesen. 

     

    Ob das jetzt gut oder schlecht ist muss jeder für sich selber bewerten, meiner Meinung nach hat es der Kollege aber nicht anders verdient. 

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