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Anonyme Anzeige - Hausdurchsuchung - alle Waffen und Munition sichergestellt
Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
PP Köln (NRW) zieht 1% pro Jahr Alter des beschädigten/zerstörten Gegenstandes ab, bezogen auf Türen. Wenn man die zerstörten Türen nach Fotodokumentation und Ausbau einlagert und ein Sachverständigengutachten androht, dann zahlen die auch ohne Gerichtsverfahren. Grundsatz: Wenn das SEK eine Tür "breached" und nicht nur den Zylinder zieht, dann liegt in der Regel eine vollständig zerstörte Tür vor. Da kann man nichts mehr "gerade ziehen". -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Noch Fragen? Nachweislich falsche Person wg. falscher Wohnung. Dann lebenslang geschädigt. -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Falls Kunstfehler des Rechtsanwalts, dann den im Rahmen der Anwaltshaftung verklagen. Dabei prüft das Gericht nochmal die Rechtslage der 1. verlorenen Instanz und dann wird die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts vermutlich zahlen müssen. Passiert einem Rechtsanwalt das mehrfach, kündigt die Berufshaftpflichtversicherung. Wenn er keine neue findet kommt das einem Berufsverbot gleich Oder besser, falls die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann Berufung einlegen. Die folgende Begründung war Aktenbestandteil eines erfolgreichen Verfahrens zur Erstattung von Schadensersatzansprüchen nach einer Hausdurchsuchung durch das SEK, bei dem die Polizeibehörde anstandslos an den Vermieter bezahlt hat. Es kam zu keinem Gerichtsverfahren deswegen. Die hätten auch bezahlt, wenn der Beschuldigte verurteilt worden wäre und hätten sich dann das Geld von dem zurück geholt. In diesem speziellen Fall fand die Regulierung des Schadens bereits statt, während das Ermittlungsverfahren noch 2 weitere Jahre (!) lang andauerte. Die haben also sofort an den Vermieter (Eigentümer) bezahlt. Der Anspruch resultiert aus enteignendem Eingriff. (https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff) -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Man muss hier noch hinzufügen -sollte der am Ende nicht verurteilt werden-, dann werden sämtliche materielle Schäden von dem Bundesland ausnahmslos ersetzt. Immaterielle Schäden wie psychische Schockschäden in der Regel nicht und falls ja, dann mit vlt. 1.000,- EUR. -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Wenn ich die Wahl hätte, mich von einer hoch spezialisierten Spezialeinheit durchsuchen/festnehmen zu lassen, dann würde ich immer die GSG 9/COBRA und vlg. noch das KSK (BW) wählen. Die sind derart gut ausgebildet, dass du solange du keinen Widerstand leistest, nahezu keinerlei körperliche Schäden davontragen wirst. Die wenden nicht unnötig Gewalt an. Völlig anders sieht das bei unserem deutschen SEK aus. Aus diversen Berichten und Zeitungsartikeln geht deutlich hervor, dass das extrem gewaltbereite Polizeibeamte sind, die auch völlig friedliche potentielle Täter (Beispiel: Falsche Wohnung gestürmt und Bewohner schwer verletzt) extremen Gefahren aussetzen. Und genau mit diesen Beamten bekommt es der Legalwaffenbesitzer im Zweifel zu tun. -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Durchsuchungsbeschluss (Polizei oder Steuerfahndung) oder Gefahr im Verzug (Polizei) + Schusswaffen (auch Legalwaffen) [entweder Vermutung oder bestätigt ersichtlich durch Eintrag im Melderegister für den Wohnsitz (richtig gehört: dort ist Schusswaffenbesitz vermerkt!)] => Einsatz SEK wg. Eigensicherung und/oder Zugangssicherung. Das ist ein Grundsatz von dem der zuständige Polizeiführer niemals abweichen wird, weil -sonst sollte etwas passieren- er selbst dafür (mit Privatvermögen) haftet. https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige-99287.html https://tarnkappe.info/forum/t/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige/8001 Für so einen "Scheiss" reicht heutzutage schon die Ex-Frau, die "angeblich mit einer Schusswaffe bedroht wurde" oder "irgendwann mal Schusswaffen in der Wohnung des Ex-Mannes gesehen haben möchte". Alles schon in den Akten gesehen. Ein dermaßen unkontrolliertes Vorgehen der Polizei wäre vor 20 Jahren noch undenkbar gewesen, aber die Gerichte haben über die letzten 20 Jahre die Kontrolle über die Polizei verloren. -
Bundesratsbeschlusses | Analysesoftware der Polizei soll Gesundheitsdaten auswerten
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Exakt das ist der Kerngedanke des Gesetzgebers hinsichtlich der Ärztlichen Schweigepflicht. Im Ergebnis wird diese neue Gesetzgebung die Risiken sogar noch erhöhen, weil ärztliche Hilfe nicht mehr in Anspruch genommen wird. -
https://www.golem.de/news/bundesratsbeschluss-analysesoftware-der-polizei-soll-gesundheitsdaten-auswerten-2503-194605.html 24. März 2025, 13:00 Uhr Linnemann fordert Register für psychisch Kranke Um dies umzusetzen, müsse "eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls Ausländerbehörden sichergestellt werden". Linnemann forderte weiter: "Und da braucht es einfach einen Austausch der Behörden untereinander, der Sicherheitsbehörden, auch mit der Psychiatrie, mit Psychotherapeuten und vielem mehr. Einem Bericht von Heise.de zufolge befindet sich die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (Vera) von Palantir in Bayern seit dem 25. Dezember 2024 im Echtbetrieb. Über einen bereits abgeschlossenen Mantelrahmenvertrag könnte die Software für die Polizei in ganz Deutschland zum Einsatz kommen. Der Pilotbetrieb von Vera lief demnach vom 2. September 2024 bis 24. Dezember 2024. Vera soll dazu auf Millionen Daten aus allen Bereichen der bayerischen Polizei zugreifen, damit Ermittler sie durchsuchen und analysieren können. *** Ich habe schon vor Monaten hier in einem Beitrag gemutmaßt, dass die Waffenbehörden Zugriff auf die Elektronische Patientenakte (ePA) haben möchten. Falls man dem nicht zustimmt oder keine hat, gibt es halt keine WBK oder Widerruf. Dass es jetzt so schnell gehen soll und dann auch noch weit darüber hinaus für Normalbürger zwecks polizeilicher Gefahrenabwehr, dass schockiert mich wirklich. Vermutlich werden die das waffenrechtlich umsetzen können aber polizeiliche anlasslose Zugriffe auf Patientendaten von Normalbürgern (=Rasterfahndung), ohne WBK, ohne Pilotenschein ist definitiv verfassungswidrig. Versuchen werden die es trotzdem; das wird dann wie die Vorratsdatenspeicherung mehrere Jahre laufen, bis es vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wird. Und vermutlich gibt es dann für alle laufenden und erledigten Verfahren auch kein Verwertungsverbot. Ich denke, das ist jetzt genau der Zeitpunkt, juristisch mit erheblichen finanziellen Mitteln von allen Legalwaffenbesitzern und Büchsenmachern gegen diese geplante Gesetzgebung vorzugehen.
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Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Habe gerade in Info reinbekommen, dass die auch an anderen Orten drehen wollten, aber die Veranstalter mit Google Background-Checks machen und den Darsteller mit seinem Team abgewiesen haben. Das wurde in der Doku natürlich nicht erwähnt. Lustig, es gibt also doch bei einigen Veranstaltern Background-Checks -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Danke der Nachfrage. Süß, aber die erste Portion hat sich in den Topf eingebrannt. Ich sehe hier viel weniger das Strafrecht als Problem, sondern die Gefahrenabwehr und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die bewusst so konstruiert ist, dass du im Zweifel deine Unschuld beweisen musst. Zu der Frage "kann der Erwerb von Wissen strafbar sein", vermutlich nicht, aber versuch mal Urlaub in einem Terrorstaat zu machen oder eine Stufe drauf, dich dort an der Waffe ausbilden zu lassen. Wenn das gemeldet wird, bist du danch auf dem Radar vom Verfassungsschutz. Das hat mit Strafrecht nicht zu tun, sondern mit dem (polizeilichen) Gefahrenbegriff. Bei diesem Gefahrenbegriff sehe ich starke Überschneidungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Wir leben in Deutschland. Diese Menschen sind auf dem Papier sicherheitsüberprüft (auch auf Gesinnung) und stellen daher keine Gefahr dar. Extremismus gibt es schließlich in den Reihen der Polizei, der Bundeswehr nicht, weil amtlich überprüft. Ist wie das Prüfsiegel vom TÜV .. Ich glaube man könnte sagen in meiner Gleichung oben hebt die Sicherheitsüberprüfung das (c) auf, weil die Sicherheitsüberprüfung auf dem Papier die "komische" Gesinnung ausschließt. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Wir man hier eigentlich standrechtlich er* wenn man sich selbst zitiert Volltreffer. Ich würde ähnlich argumentieren. Leihwaffen müssten unbedenklich sein. Man muss hier aber etwas anders denken, als nur stur zu fragen, was ist nach deutschem WaffG legal? Das ist eigentlich schon der Bereich der Nachrichtendienste (Verfassungsschutz) bzw. Gefahrenabwehr (Polizei), weil aus deren Sicht eine Person, die (a) an die Waffen rankommt (Legalwaffenbesitz), (b) damit umgehen kann (Taktische Ausbildung) und (c) eine "komische" Gesinnung (z.B. AFD) hat, eine Gefahr darstellt. Nicht darstellen kann, sondern darstellt. Einfacher (a) Legalwaffenbesitz unbedenklich, mit (b) taktischer Ausbildung bedenklich und wenn noch (c) dazu kommt, dann wird das Haus gestürmt. Die Politikerin aus dem Video (angeblich Ex-Polizei) hat bei den Videos auch entsprechend schockiert reagiert und die Teilnehmer fast schon als Terroristen bezeichnet, nach dem Motto, jeder, der sowas trainiert, ist eine Gefahr. Bedeutet: Die werden sobald a+b zusammen auftreten, anfangen, niedrigschwellig die Person zu durchleuchten, Social Media, Aufbewahrungskontrolle (vgl. Verfassungsschutz/Sprave). Ob man sich dem aussetzen möchte, ist jedem selbst überlassen. Ich sag es mal so: Die Personen aus dem Video oben, die erkennbar sind, könnten demnächst z.B. eine Aufbewahrungskontrolle erhalten oder anderweitige Kontrollen. Die Behörden sind in solchen Fällen gut vernetzt. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Es ist häufig so, dass etwas zuerst in dem Medien erscheint und dann erst die Innenminister "Fakten schaffen" möchten und z.B. die Waffenbehörden auffordern, solche Personen z.B. über Social Media zu suchen und dann geringschwellig (das tatsächliche Fachwort) diesen Personenkreis genauer unter die Lupe zu nehmen. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Liegt meine ich an dem Bedürfnis, das nur umfasst, die Waffe für die Disziplinen des Schießsports zu verwenden. Vgl. Video von TD. Taktisches Schießen ist nicht vom Bedürfnis umfasst. Kann vermutlich zur Unzuverlässigkeit führen. Steht auch in dem Dokument, dass mindestens eine Waffenbehörde es auch so sieht. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Ebert79 antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ich mag deinen Humor. Wäre vermutlich wirklich keine schlechte Idee, Montag den Wecker auf 05:00 zu stellen und auf Geräusche von der Straße zu warten. Falls positiv, ist klar, was um 06:00 Uhr passieren wird: Auch wenn die Kontrolle erst zum vereinbarten Termin stattfinden wird, schon morgens bis spätestens 06:00 Uhr an dem Tag "ready" sein, mit komplett aufgeräumtem Haus und entspannt Steuererklärung oder so bis zum Termin erledigen. Das Einzige, was richtig falsch wäre, darauf zu hoffen, dass es eine normale Aufbewahrungskontrolle wird und die nur in diese Räume schauen. Die kommen übrigens auch regulär gerne 1 Stunde vor Termin, weil dann viele noch nicht "ready" sind. Nicht dass vorher oder abschließend jemand doch noch den Durchsuchungsbeschluss "herauszaubert" und dann in anderen Räumen irgendwelche NS-Uniformen oder so gefunden werden. (Bewusst lustig formuliert; NS-Uniformen kann beliebig ersetzt werden, durch alles das, was dich unzuverlässig erscheinen lassen kann; Joint, etc..) Wobei der reine Verdacht erstmal ausreicht um alle Waffen mitzunehmen, wegen der hohen Gefahr.. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Ebert79 antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Bei meinem 1. Beitrag vor Jahren haben viele hier auch exakt so rumgetrollt wie du jetzt. Ich glaube der Ersteller des Beitrags ist ein Bürger, der in seinem Leben mit dem deutschen Rechtssystem noch nie etwas zu tun gehabt hat und spätestens am Montag von den Behörden (Polizei, Waffenbehörde) mit Vernehmungstechniken bester Art "filetiert" wird und vermutlich noch bei seiner eigenen Überführung zur Unzuverlässigkeit mitwirken wird, weil er als Legalwaffenbesitzer "zu" ehrliche Antworten geben wird, im Beisein von Zeugen und Protokolliert. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Ebert79 antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ja, was denkst du denn wie lange Papierakten zwischen Waffenbehörde, Polizei, StA hin und her brauchen. Denkst du die Waffelbehörde ist so nett, jetzt alle anzurufen und weiterzuleiten, dass der Fall "erledigt" ist. NEIN! Die haben bereits Feierabend gemacht und halten sich an den Dienstweg und der braucht halt seine Zeit. Das ist alles kein Witz. Nachtrag: Ich würde die Wohnung für Montag sehr sehr gründlich aufräumen und noch nicht mal leere Weinflaschen im Hausmüll liegen haben .. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Ebert79 antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ohne Worte. @Per ist ab sofort bester Freund der Waffelbehörde. Kein Scherz: Nennt sich Meldeverzug. Stell dich am Montag darauf ein, dass die KriPo mit dabei ist und die dich vor Ort sehr genau "begutachten" werden. Kann sogar sein, dass es schon einen Durchsuchungsbeschluss gibt, der wegen Meldeverzuges noch vorher von der KriPo vollstreckt wird. Behörden mahlen langsam und das, was du mit deiner ursprünglichen Meldung in Gang gesetzt hast, kannst du nicht durch eine Nachricht "doch nicht" zurück nehmen. Allein schon dass deine Seriennummer vermutlich europaweit in der Sachfahndung ist. Bei jeder Verkehrskontrolle sehen die jetzt diesen Vorgang von dir, wenn die dein Kennzeichen abfragen. Ich bin hier sehr auf den Ausgang gespannt. Ich tippe darauf, dass die am Montag die Waffen mitnehmen "möchten", bis deine Zuverlässigkeit geklärt ist. Und damit beziehe ich mich ausdrücklich nur auf die ursprüngliche Verlustmeldung! -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Ebert79 antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Bingo! Diese Angst sollte man haben, wenn einem Gegenstände abhanden kommen, die dem WaffG unterliegen. Da kommt dann ganz schnell die KriPo, um dich bei deiner Suche zu unterstützen Der Smiley bezieht sich übrigens auf die Logik der Behörden. Jetzt nach dem Motto "bezahlt die Rechtsschutz nicht" zu verfahren und keinen Anwalt zu nehmen, wird dich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit deine WBK kosten. Wenn man sehr sicher vorgehen möchte einen Anwalt für Waffenrecht/Verwaltungsrecht und einen Strafverteidiger (= 2 getrennte Anwälte). -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Ebert79 antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Die Polizei ist allein schon deshalb involviert, weil die dafür zuständig sind, die wesentlichen Bauteile nach WaffG im System zur Sachfahndung auszuschreiben. Am Ende werden das bestimmt 500 Seiten Papierkram, egal wie es ausgeht. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Ebert79 antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Situation: Katastrophe! Der Sachverhalt ist waffenrechtlich derart schlecht gelagert, vergleichbar als ob du dir auf dem Schießstand in den eigenen Fuß geschossen hast. Großer deutscher Waffenhändler meines Vertrauens (aber Familienunternehmen): Bei einer internen Inventur mit den Waffenbüchern ist denen mal aufgefallen, dass 2 Kurzwaffen fehlen. Die haben dann zuerst selbst den Laden auf links gedreht, dann der Behörde gemeldet (da lagen bestimmt x Tage dazwischen aber *psssst*), dann kam KriPo und hat nochmal den Laden durchsucht - glaube aber das lief auf "freiwilliger" Basis ohne Durchsuchungsbeschluss. Am Ende war es "nur" ein Buchhaltungsfehler, die 2 Kurzwaffen waren zur Reparatur außer Haus bei einem Büchsenmacher und sind dann nach der Reparatur wieder aufgetaucht. Aber selbst die als absolut seriöser Waffenhändler über Jahrzehnte hätten juristisch große Probleme bekommen, wenn die Waffen tatsächlich abhanden gekommen sein sollten. So war es am Ende nur ein Schreck. In dem konkreten Fall hier wird da mit Sicherheit die Polizei parallel zu der Waffenbehörde schon gegen dich als Beschuldigter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt, um einen Rechtsanwalt einzuschalten, der schonmal Akteneinsicht nimmt bei der Waffenbehörde. -
Die Daten sind automatisiert aus dem Erziehungsregister gelöscht (§ 63 BZRG). Die WaffBehörden dürfen die Daten bei der Erlaubniserteilung dennoch verwenden (§ 52 BZRG)! Daher zuerst Auskunftsersuch: https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft -> LKA von deinem Bundesland (alle lokalen Polizeibehörden werden damit abgefragt). Wenn da keine Einträge zurück kommen, dann kannst du den Antrag bei der WaffBehörde stellen. Sollten da Einträge zurück kommen, die sofortige Löschung beantragen, notfalls vor dem Verwaltungsgericht mit Anwalt. Dann nochmal Auskunft. Falls die Auskunft dann leer ist, dann erst Antrag bei der WaffBehörde stellen. Vorher keinerlei Kontakt zur WaffBehörde! Ich habe es leider in der Vergangenheit schon häufiger erlebt, dass sich die WaffBehörden aus dem Archiv noch (illegal) vorhandene Akten gezogen haben und dann statt den eigentlichen Antrag zu bearbeiten, z.B. Verfahren für Waffenverbote eingeleitet haben. Sowas kostet dann 5 Jahre und mehrere 1.000 EUR, um so etwas aus der Welt zu schaffen. Mit obiger Vorgehensweise wird diese Unsitte ausgeschlossen.
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Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
Ebert79 antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
In dem zitierten Urteil liegt der Schwerpunkt bei: "bei Zweifeln im Einzelfall die Bedürfnisvoraussetzungen eigenständig zu überprüfen". Liegen solche Zweifel nicht vor, kann die Behörde die Bescheinigungen des Vereins / des Verbands nicht angreifen. @ASE Zu deiner Frage: Es gilt der Grundsatz, der Behörde nicht unnötig Angriffsfläche zu bieten. Wie bereits geschrieben, werden Schießbücher nicht der Behörde vorgelegt, somit kann ein Anfangsverdacht wie auch immer erst gar nicht entstehen. Die restlichen Verfahren stammen aus dem Strafrecht, wonach man sich nicht selbst belasten muss. Ein Beispiel: Vor einigen Jahren hat irgend ein jetzt Ex-Legalwaffenbesitzer der Waffenbehörde bei einer unangekündigten Aufbewahrungskontrolle die Tür aufgemacht, obwohl seine Waffen in der kompletten Wohnung verteilt ungesichert rumlagen. Ergebnis: Waffen weg. Wie hätte man das besser lösen können: Die Kontrolle einmalig verweigern und eine Begründung für die Verweigerung finden. Ergebnis dann: Waffen nicht weg. Dafür muss man aber auch wissen, dass man die Kontrolle verweigern kann und die Kontrolle keine Hausdurchsuchung darstellt. Wenn man sich diese ganzen Urteile anschaut, dann lagen da ganz überwiegend schwere juristische Verhaltensfehler der Ex-Legalwaffenbesitzer vor, die durch gute Kenntnisse des Waffenrechts gar nicht erst zustande gekommen wären. Beispiel: Jäger transportiert Waffe geladen im Kofferraum oder nimmt einen Umweg beim Nachhauseweg, dann Polizeikontrolle. Wenn man seine Rechte kennt, öffnet man nicht den Kofferraum und plappert nicht vor sich hin, dass man Waffenbesitzer ist und Waffen transportiert. Dann stellt das höchstens eine Ordnungswidrigkeit dar, weil man den Verbandskasten nicht vorzeigen kann und das Thema ist erledigt. Das sind alles Grundsätze, sich das Leben zu vereinfachen. Ich muss die Diskussion, ob ich bei einer Verkehrskontrolle die Schusswaffen auspacken muss, gar nicht führen, wenn ich sicher weiß, dass die Polizei ohne Anfangsverdacht gar nicht befugt ist, mein Kfz zu durchsuchen. -
Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
Ebert79 antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
@ASE Ich habe ja bereits geschrieben, dass es vereinsintern extrem entspannt abläuft, seitdem solche Leute wie Du nicht mehr Mitglied sind. Blockwarte und Meldewillige "Mitglieder" braucht kein Verein. Du bist scheinbar auch der perfekte Kandidat für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Kennst du diesen Möchtegern-Polizisten auf dem Fahrrad, der die ganzen Falschparker meldet - ich sehe starke Parallelen zu deinem Verhalten. Um das ganze abzuschließen: Deine Anschuldigungen weise ich aufs Schärfste zurück. Lies bitte meine Texte genauer und unterstelle nicht so einen Blödsinn. Bauchgefühl ist nämlich rechtlich kein Anfangsverdacht. Daran sind schon viele "echte" Polizeibeamte gescheitert.