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Genau das ist die vorbildliche Vorgehensweise, die ich mir wünsche. Ohne Vorankündigung bin ich ohnehin nicht erreichbar.
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@Hunter375 Der Mitarbeiter der Waffenbehörde hat gar nichts zu entscheiden, was nicht durch Rechtsgrundlage gedeckt ist. Die Polizei hat mit der Waffenbehörde nichts zu tun. Der Mitarbeiter der Waffenbehörde kann Wünsche äußern, denen der Legalwaffenbesitzer nachkommen kann und zwar freiwillig. Schreib hier bitte nicht nach Bauchgefühl irgendwelche Einschätzungen, die an der geltenden Rechtslage völlig vorbeigehen.
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Die Waffenbehörde möchte immer sehr viel. Da wird dann mit Überrumpelung gearbeitet, dann wird der Zutritt zur Wohnung "freiwillig" gestattet für die Mitarbeiter der Waffenbehörde als auch den Polizeibeamten. Ich habe in meinem oben zitierten Beitrag ausführlich mit Musterschreiben dargelegt, dass dafür keine Rechtsgrundlage besteht: Ergebnis: Bis heute keine Kontrolle, keine entstandenen Kosten. Nichts. Die wollten es nicht auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Die Akte dafür war tatsächlich bei mir schon angelegt.
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Wenn man sich mal das Dokument genauer durchliest (die letzten Kapitel), fällt auf, dass darin die Blaupause liegt, mit eigentlich völlig rechtsstaatlichen Mitteln die Existenz völlig rechtmäßig handelnder Bürger zu vernichten. Stell dir mal vor, auf einmal kommen alle Behörden, mit denen man noch nie etwas zu tun gehabt hat und führen Kontrollen durch, zu denen die sogar ermächtigt sind. Im Ergebnis steht dann z.B. dein Ladengeschäft still. Diese Einkommensverluste wird man unter keinen Umständen ersetzt bekommen. Ganz zu schweigen von den Ansehensverlust gegenüber den Nachbarn bzw. der Kundschaft.
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Ich traue mich nicht das zu verlinken: duckduckgo.com -> "Bericht der Bund-Länder-Projektgruppe des UA FEK „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität - Rahmenkonzeption" [BLPG BR-RK]"
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@JoergS Ich bin ein großer Fan von dir
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Es wurde vor einiger Zeit mal eine Anweisung im Netz geleaked, wo es darum ging, die Hells Angels behördlich fertig zu machen. Dort standen dann so Sachen wie: Bauamt, Feuerwehr, Ordnungsamt und alle anderen Behörden sollen sensibilisiert werden, sehr intensive Kontrollen durchzuführen. Das hat mich schon sehr an DDR-Vorgehen erinnert. Zermürbungstaktik. Wer suchet, der findet.
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Schau mal weiter oben. Ich habe dazu einen Bericht (Berlin LKA) geschrieben. Ergebnis bleibt identisch.
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Einfach mal meine beiden oben zitieren Threads durchlesen. Damals wurde schon alles zu der Thematik geschrieben. Übrigens: Die Waffenbehörde handelt nach WaffG, nicht nach Polizeirecht. Es spielt rechtlich keine Rolle, ob die Waffenbehörde im gleichen Haus wie die Polizei sitzt und/oder deren Briefbögen verwendet. Es sind einfache Verwaltungsbeamte ohne jegliche polizeiliche Vollzugsrechte. Die Waffenbehörden erwecken gerne selbst den Anschein von vollwertigen Angehörigen der Polizei, um einzuschüchtern. Ist am Ende des Tages alles heiße Luft.
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Vergiss bitte eins nicht: Ich hatte Wochen, mich juristisch vorzubereiten. Maaßen als Volljurist wurde an der Haustür überrumpelt. Dann hat er vermutlich aus Verunsicherung zugestimmt, damit scheidet Hausfriedensbruch wegen Freiwilligkeit aus. Auch die gesamte Maßnahme lässt sich möglicherweise im Nachgang nicht mehr verwaltungsrechlich überprüfen wegen der "Freiwilligkeit". Im Zweifel nicht reinlassen, auf einen Termin bestehen und das Ganze in Ruhe rechtlich prüfen. Habe ich schon erwähnt, dass niemand gezwungen ist, auf das Klingeln an der Haustür hin zu öffnen? Oder dauerhaft die Klingel anzuschalten. Ganz einfache Vermeidungsstrategie. Auch die Schutzpolizei kann solange gegen die Haustür hämmern wie sie möchte, ohne richterlichen Beschluss alles heiße Luft.
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Ich sage es mal auf deutsch: Wenn niemand die Eier hat, sich rechtlich gegen solche Vorgänge zur Wehr zu setzen, dann wird es Normalität und irgendwann als Gewohnheitsrecht im WaffG verankert. Daran sind alle Bücklinge schuld, die das mit sich machen lassen.
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Damit würde ich im Leben unglaublich aufpassen. Haftpflichtversicherung schließen gerne in den AVB alle Sonderfälle aus. Ich glaube nicht, dass Unfälle mit Schusswaffen in den Standardtarifen abgedeckt sind Auch wenn ich privat ein Kfz verleihe und die Dritte Person baut einen Unfall, dann werden meine Schäden in der Regel nicht von der Privathaftpflicht der 3. Person getragen aus Gründen ..
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Der Kollege ist gar kein Mitglied im BDS oder irgendwo anders.
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Das ist schlüssig und nachvollziehbar. Ich habe die ganzen Jahre nicht gewusst, dass ich auf fremden Schießständen selbst als Gastschütze geführt werde, trotz WBK. Ich dachte immer die Gebühr ist nur für die Benutzung des Schießstandes. Ich hoffe, ich habe da nicht immer für eine Extra-Versicherung gezahlt. Wieder etwas gelernt
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Hallo zusammen. Ich rufe hiermit die Schwarmintelligenz an, mir folgende Frage zu beantworten Ich würde gerne als Sportschütze (BDS) mit WBK mit einem Nicht-WBK-Inhaber schießen gehen, um dem das Schießen schmackhaft zu machen. Ich kenne das bisher nur über den Weg, dass man diese Person als Gastschütze in den eigenen Verein mitnimmt. Wie ist es aber auf einem fremden Schießstand. Vermutlich braucht es eine Schießaufsicht (auch wenn ich alleine schießen gehe) aber wie ist es mit einer Versicherung und der Tatsache, dass der Nicht-WBK-Inhaber meine Schusswaffe benutzen würde. Ich meine auf einem Schießstand ist es kein waffenrechtliches "Überlassen". Aber selbst wenn, ist da immer noch die Frage mit der Versicherung. Das hört sich jetzt alles so an, wie eine absolute Basic-Kindergartenfrage (sorry dafür), aber ich hatte den Fall noch nie und würde das gerne klären, bevor schlimmstenfalls ein Versicherungsfall eintritt, bzw. ein Fall, der nicht versichert ist, oder ich aus Dummheit ein waffenrechtliches Überlassen mit bekannten Folgen habe. Grüße und vielen Dank, -Ebert-
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
PP Köln (NRW) zieht 1% pro Jahr Alter des beschädigten/zerstörten Gegenstandes ab, bezogen auf Türen. Wenn man die zerstörten Türen nach Fotodokumentation und Ausbau einlagert und ein Sachverständigengutachten androht, dann zahlen die auch ohne Gerichtsverfahren. Grundsatz: Wenn das SEK eine Tür "breached" und nicht nur den Zylinder zieht, dann liegt in der Regel eine vollständig zerstörte Tür vor. Da kann man nichts mehr "gerade ziehen". -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Noch Fragen? Nachweislich falsche Person wg. falscher Wohnung. Dann lebenslang geschädigt. -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Falls Kunstfehler des Rechtsanwalts, dann den im Rahmen der Anwaltshaftung verklagen. Dabei prüft das Gericht nochmal die Rechtslage der 1. verlorenen Instanz und dann wird die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts vermutlich zahlen müssen. Passiert einem Rechtsanwalt das mehrfach, kündigt die Berufshaftpflichtversicherung. Wenn er keine neue findet kommt das einem Berufsverbot gleich Oder besser, falls die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann Berufung einlegen. Die folgende Begründung war Aktenbestandteil eines erfolgreichen Verfahrens zur Erstattung von Schadensersatzansprüchen nach einer Hausdurchsuchung durch das SEK, bei dem die Polizeibehörde anstandslos an den Vermieter bezahlt hat. Es kam zu keinem Gerichtsverfahren deswegen. Die hätten auch bezahlt, wenn der Beschuldigte verurteilt worden wäre und hätten sich dann das Geld von dem zurück geholt. In diesem speziellen Fall fand die Regulierung des Schadens bereits statt, während das Ermittlungsverfahren noch 2 weitere Jahre (!) lang andauerte. Die haben also sofort an den Vermieter (Eigentümer) bezahlt. Der Anspruch resultiert aus enteignendem Eingriff. (https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff) -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Man muss hier noch hinzufügen -sollte der am Ende nicht verurteilt werden-, dann werden sämtliche materielle Schäden von dem Bundesland ausnahmslos ersetzt. Immaterielle Schäden wie psychische Schockschäden in der Regel nicht und falls ja, dann mit vlt. 1.000,- EUR. -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Wenn ich die Wahl hätte, mich von einer hoch spezialisierten Spezialeinheit durchsuchen/festnehmen zu lassen, dann würde ich immer die GSG 9/COBRA und vlg. noch das KSK (BW) wählen. Die sind derart gut ausgebildet, dass du solange du keinen Widerstand leistest, nahezu keinerlei körperliche Schäden davontragen wirst. Die wenden nicht unnötig Gewalt an. Völlig anders sieht das bei unserem deutschen SEK aus. Aus diversen Berichten und Zeitungsartikeln geht deutlich hervor, dass das extrem gewaltbereite Polizeibeamte sind, die auch völlig friedliche potentielle Täter (Beispiel: Falsche Wohnung gestürmt und Bewohner schwer verletzt) extremen Gefahren aussetzen. Und genau mit diesen Beamten bekommt es der Legalwaffenbesitzer im Zweifel zu tun. -
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Ebert79 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Durchsuchungsbeschluss (Polizei oder Steuerfahndung) oder Gefahr im Verzug (Polizei) + Schusswaffen (auch Legalwaffen) [entweder Vermutung oder bestätigt ersichtlich durch Eintrag im Melderegister für den Wohnsitz (richtig gehört: dort ist Schusswaffenbesitz vermerkt!)] => Einsatz SEK wg. Eigensicherung und/oder Zugangssicherung. Das ist ein Grundsatz von dem der zuständige Polizeiführer niemals abweichen wird, weil -sonst sollte etwas passieren- er selbst dafür (mit Privatvermögen) haftet. https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige-99287.html https://tarnkappe.info/forum/t/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige/8001 Für so einen "Scheiss" reicht heutzutage schon die Ex-Frau, die "angeblich mit einer Schusswaffe bedroht wurde" oder "irgendwann mal Schusswaffen in der Wohnung des Ex-Mannes gesehen haben möchte". Alles schon in den Akten gesehen. Ein dermaßen unkontrolliertes Vorgehen der Polizei wäre vor 20 Jahren noch undenkbar gewesen, aber die Gerichte haben über die letzten 20 Jahre die Kontrolle über die Polizei verloren. -
Bundesratsbeschlusses | Analysesoftware der Polizei soll Gesundheitsdaten auswerten
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Exakt das ist der Kerngedanke des Gesetzgebers hinsichtlich der Ärztlichen Schweigepflicht. Im Ergebnis wird diese neue Gesetzgebung die Risiken sogar noch erhöhen, weil ärztliche Hilfe nicht mehr in Anspruch genommen wird. -
https://www.golem.de/news/bundesratsbeschluss-analysesoftware-der-polizei-soll-gesundheitsdaten-auswerten-2503-194605.html 24. März 2025, 13:00 Uhr Linnemann fordert Register für psychisch Kranke Um dies umzusetzen, müsse "eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls Ausländerbehörden sichergestellt werden". Linnemann forderte weiter: "Und da braucht es einfach einen Austausch der Behörden untereinander, der Sicherheitsbehörden, auch mit der Psychiatrie, mit Psychotherapeuten und vielem mehr. Einem Bericht von Heise.de zufolge befindet sich die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (Vera) von Palantir in Bayern seit dem 25. Dezember 2024 im Echtbetrieb. Über einen bereits abgeschlossenen Mantelrahmenvertrag könnte die Software für die Polizei in ganz Deutschland zum Einsatz kommen. Der Pilotbetrieb von Vera lief demnach vom 2. September 2024 bis 24. Dezember 2024. Vera soll dazu auf Millionen Daten aus allen Bereichen der bayerischen Polizei zugreifen, damit Ermittler sie durchsuchen und analysieren können. *** Ich habe schon vor Monaten hier in einem Beitrag gemutmaßt, dass die Waffenbehörden Zugriff auf die Elektronische Patientenakte (ePA) haben möchten. Falls man dem nicht zustimmt oder keine hat, gibt es halt keine WBK oder Widerruf. Dass es jetzt so schnell gehen soll und dann auch noch weit darüber hinaus für Normalbürger zwecks polizeilicher Gefahrenabwehr, dass schockiert mich wirklich. Vermutlich werden die das waffenrechtlich umsetzen können aber polizeiliche anlasslose Zugriffe auf Patientendaten von Normalbürgern (=Rasterfahndung), ohne WBK, ohne Pilotenschein ist definitiv verfassungswidrig. Versuchen werden die es trotzdem; das wird dann wie die Vorratsdatenspeicherung mehrere Jahre laufen, bis es vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wird. Und vermutlich gibt es dann für alle laufenden und erledigten Verfahren auch kein Verwertungsverbot. Ich denke, das ist jetzt genau der Zeitpunkt, juristisch mit erheblichen finanziellen Mitteln von allen Legalwaffenbesitzern und Büchsenmachern gegen diese geplante Gesetzgebung vorzugehen.
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Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Habe gerade in Info reinbekommen, dass die auch an anderen Orten drehen wollten, aber die Veranstalter mit Google Background-Checks machen und den Darsteller mit seinem Team abgewiesen haben. Das wurde in der Doku natürlich nicht erwähnt. Lustig, es gibt also doch bei einigen Veranstaltern Background-Checks -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Ebert79 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Danke der Nachfrage. Süß, aber die erste Portion hat sich in den Topf eingebrannt. Ich sehe hier viel weniger das Strafrecht als Problem, sondern die Gefahrenabwehr und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die bewusst so konstruiert ist, dass du im Zweifel deine Unschuld beweisen musst. Zu der Frage "kann der Erwerb von Wissen strafbar sein", vermutlich nicht, aber versuch mal Urlaub in einem Terrorstaat zu machen oder eine Stufe drauf, dich dort an der Waffe ausbilden zu lassen. Wenn das gemeldet wird, bist du danch auf dem Radar vom Verfassungsschutz. Das hat mit Strafrecht nicht zu tun, sondern mit dem (polizeilichen) Gefahrenbegriff. Bei diesem Gefahrenbegriff sehe ich starke Überschneidungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.