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Was haben die denn nun gemacht?
( außer blödes Zeug zu quatschen ?)
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Wie lange wird schon darüber diskutiert, das das BMI biometrische Schränke fordern will?
Und ein Computerclub hat gezeigt, wie einfach diese biometrischen Systeme auszutricksen sind.......
Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie das begründet werden soll, wenn auf der einen Seite Anforderungen gestellt werden und im Gesetz genau definiert wird, was die Anforderungen sind, diese dann aber für nichtig erklärt werden würden. Übergangsfrist her oder hin.
Das würde bedeuten, dass keinem Gesetz mehr vertraut werden kann und genau DAS ist rechtswidrig.
Ergo würde das was da im Schreiben steht, so einer Normenkontrollklage nicht standhalten.
Ich denke, da ist viel Wunschdenken, von wem auch immer dabei..........
Inst
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Vielleicht ist es aber auch nur Wunschdenken und vorauseilender Gehorsam eines Sachbearbeiters.......
Ins
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Also, ich finde es vollkommen OK, wenn jemand, egal wo, mal nachfragt, wer was über ihn so gespeichert hat.
Es wird viel, sehr viel gespeichert und weitergereicht. Immer wenn Informationen gesammelt werden, weckt das Begehrlichkeiten.
Ob das nun bei einem Möbelkauf in Möbelhaus oder eben bei einer Behörde ist, Informationen sind wertvoll.
Und hier hat man das Recht nachzufragen.
Die wenigsten löschen Daten und wenn dann höchst ungern.
Im Zeitalter der digitalen Speichermedien braucht man auch keine riesigen Aktenlager und alles ist schnell "mal eben" verfügbar und, das ist viel schlimmer, durch die Vernetzung auch für viele abruf- und einsehbar.
Was die Angefragten jedoch antworten? Hier ist man eben gezwungen das zu glauben, was man als Antwort bekommt.
Hat jemand rechtswidrig Daten erhoben, gespeichert oder zur Verfügung gestellt oder abgefragt, wird er/sie das nicht unbedingt einräumen.
Meist kommt so etwas durch Zufall heraus. Da kann es nicht schaden, wenn man ein Schreiben vorlegen kann, wo evtl. irgendwelche Daten verneint werden, die dann doch später irgendwo in einem Vorgang gegen einen auftauchen.......
Geht den Datenschutzbeauftragten großer Firmen mal auf die Nerven, die Euch mit unerwünschter persönlich adressierter Werbung zumüllen. Ihr werdet Euch wundern.......
Inst
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Müsste § 19 Bundesdatenschutzgesetz sein auf welchen Du Dich beziehen kannst. Google hilft.......
Anschreiben an das LKA deines Bundeslandes, BKA und ggf. die örtliche Kreispolizeibehörde ( wird in NRW aber vom LKA an diese weitergeleitet, wenn Du beim LKA anfragst)
Andere Polizeibehörden in Deinem Bundesland werden in der Regel nicht einbezogen, ebenso wenig andere Bundesländer.
D.h. Schreib das LKA bzw. BKA an, bitte um Mitteilung der über Dich gespeicherten Daten. Wenn Du eine Ahnung hast, in welcher Polizeibehörde ggf. gegen Dich ermittelt wurde, schreib diese auch an. Mag ja sein, das zwar eine Anzeige aufgenommen, diese aber nicht weiter verfolgt wurde.
Gleiches kannst Du auch mit den Staatsanwaltschaften bzw. dem Generalstaatsanwalt machen.
Du benötigst ein formloses anschreiben ( Google hilft ) und eine beglaubigte Kopie deines Ausweises.
Solltest Du "nur" Sorge haben, dass gegen Dich staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde, sprich bei Gericht vor und bitte um Einsicht/Auskunft in/aus dem staatsanwaltlichem Verfahrensregister.( hier sind die eingeleiteten Ermittlungsverfahren der letzten 2 Jahre bis zu deren Abschluß gespeichert.)
Inst
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Ich hab keine Ahnung wie die Dame heißt, die die S&W 5906 abfeuert...........
Inst
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Ich habe mehrere Waffen bei Frankonia erworben. In der Filiale oder Online.
"Online" bedeutete aber, dass die Waffe zu "meiner" Filiale gesendet wurde. Innerhalb von Frankonia kein Problem und ohne Kaufverpflichtung.
Besonders bei Gebrauchtwaffen von Bedeutung.
Eingetragen wurde vor Ort.
Negativer Erfahrungen habe ich weder mit der Zentrale, der zentralen Werkstatt noch in den Filialen gemacht.
Meine Stammfiliale ist Dortmund und ich bin dort sehr zufrieden! Aber auch andere Filialen, mit denen ich zu tun hatte, waren kompetent, freundlich und hilfsbereit.
Inst
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Respekt, Dank und Anerkennung !
Inst
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warte mal...... Hm.... das ist doch der Stammverband meines Vereins?
..........was soll ich machen wenn ich mit der Haltung des DSDBs in dieser Angelegenheit nicht klarkomme?
Schreib den DSB an und frag nach was das soll........
........ich warte auf eine Antwort vom DSB auf meine Frage..........
Inst
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Und hier ein Sozial Demokrat.
..................................Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, .........gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland steht eine ausreichende Vielfalt anderer Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben.
Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für (etwa: sog. Dynamisches Schießen).
................ dabei aber bitten, uns keine vorgefertigten Statements von Interessenvertretern zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
SPD Eropabüro
So, da möchte wer entscheiden was gut und was schlecht ist........
Wie wäre es mit einem Verbot der SPD.
Es gibt keine fachliche Notwendigkeit, warum jemand SPD wählen sollte. Bürger die andere, demokratische, Parteien wählen, wären von einem SPD Verbot nicht betroffen, da eben ausreichend andere Parteien zur Verfügung stehen.
Auch Wähler die bei der Wahl ihre Stimme einer anderen Partei als der SPD geben, währen von dieser Maßnahme nicht betroffen.......
Einschränkungen gelten daher nur bei einigen, so genannten demokratischen, Parteien.
.........möchten wir Sie daher bitten, uns keine vorgefertigten Wahlversprechen mehr vorzugaukeln........
Inst
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Sehr geehrter INST200,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris, wurde durch diese aber beschleunigt.
Die Ausarbeitung einer Position des Europäischen Parlaments beginnt mit der erstmaligen Vorstellung des Gesetzesentwurfs der Europäischen Kommission am Montag den 7. Dezember im Europäischen Parlament. Im Anschluss wird das Parlament im zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz - IMCO), den Entwurf genau prüfen und Änderungen vorschlagen. Einen konkreten Zeitplan für die finale Abstimmung der Feuerwaffenrichtlinie im Europäischen Parlament gibt es in diesem frühen Stadium allerdings noch nicht. Erste Einschätzungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission von Seiten des Ministerrats (Vertreter der nationalen Regierung, die ebenfalls am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind) waren zunächst positiv; dennoch müssen auch aus deren Sicht noch einige Änderungen vorgenommen werden.
Die im Entwurf der Kommission vorgeschlagene verpflichtende ärztliche Untersuchung bei Neuerteilung oder Verlängerung des Waffenscheins, die Beschränkung des Online-Handels mit Waffen und Waffenteilen, die zeitliche Befristung von Lizenzen, aber auch das Verbot der halbautomatischen Waffen sind Aspekte, die wir bei der Ausarbeitung unserer Position genau berücksichtigen werden. Die aktuelle deutsche Gesetzgebung empfinde ich hier derzeit als völlig ausreichend. Unter keinen Umständen stellen wir Jäger und Sportschützen in eine Ecke mit Terroristen. Einem bürokratischen Mehraufwand für die gesetztestreuen legalen Waffenbesitzer stellen wir uns als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament unbedingt entgegen. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch effektiv zu bekämpfen. Demzufolge trete ich für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen und der Jäger und Sportschützen in der Europäischen Union ein.
Dennoch muss ich hier um Verständnis bitten, dass es noch keine abschließende Position gibt, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie gerade erst vorgestellt hat.
So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
_______________________________
Dr. Markus Pieper, MdEP
( Fett hervorgehoben durch mich )
Inst
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Natürlich gibt es eine Disziplien: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/dsb_liste_b_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Mit Segen des BVA, aktuell aus 2015.
Der DSB bietet hier einige ( 5 habe ich auf die Schnelle gefunden ) Disziplinen an. Durchsuch das Dokument mal nach dem Begriff " Revolvergewehr".
Gruß Inst
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Mehrfach wurden die Rechte der rechtschaffenen Bürger der einzelnen Länder angesprochen. Zeitweise auch die Eigentumsfragen.
Ich denke, da sind noch einige E-Mails fällig. Vielleicht auch als Dank an diverse Vertreter der Länder, die das ganze mit Augenmaß sehen.
Inst
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Österreich: Warum wurden NGO´s eingeladen, die man nicht zuordnen kann und nicht Vetreter der Jäger Sammler und Schützen.
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ABWAHL 2017
Sehr schönest Motto.
Der Slogan zaubert mir ein Lächeln ins Gesicht.
DAS sollte man medienwirksam behandeln. Schön sachlich, ruhig aber stetig...........
Inst
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So, ich habe auch eine Flut von Standard E-Mails diverser Parteien als Antwort auf meine Schreiben erhalten.
Was mich anko..... ist, dass hier immer von Kipplauf- und Repetierwaffen fabuliert wir und das der deutsche Schütze und Jäger nicht betroffen sei.
Vermutlich hat dort jemand einen Begriff aus zum Thema "Waffen" aufgeschnappt und dieser Begriff muß nun verwendet werden.
Entsprechend fallen meine Antworten auf diese, darf man "Propaganda" sagen, aus.
Inst
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Einer gewissen Firma und deren unterstützer aus Waffenlobby-Kreisen dürfte das auf jeden Fall gefallen und sie werden entsprechend daran arbeiten.
Es gäbe noch Konkuenz zuder besagter Firma.........ausserdem darf dieser Schwachsinn weder in der einen, noch in der anderen Form kommen.
Inst
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Und genau so eine Formulierung ist immer wieder aufschlußreich. Es wird direkt davon ausgegangen, daß der normale Mensch massive Probleme bekommt, weil man selbst weiß, daß man gut bewaffnet seinen Auftrag ungestraft gegen ein Individuum durchführen kann.
Blödsinn, hättest Du die PN richtig gelesen und verstanden, wüsstest Du um meine Einstellung und würdest weder so provokant noch pauschalisierend auftreten.Eigentlich bin ich ein ganz Netter, ausser man greift mich/Famile an oder versucht mir mein Eigentum wegzunehmen........
Es soll Menschen geben, die tatsächlich überlegen ob, was, wie sie twas machen und versuchen, den kleinsten gemeinsammen Nenner für sich und das Gegenüber zu finden um eine für alle Seiten tragbare Lösung zu erhalten.
Ich hatte versucht das hier über PN zu klären und noch grössere Zaunpfähle zum winken finde ich gerade nicht.
Mit Deinen Aussagen provozierst Du diejenigen, die mit Augenmaß an, für alle Beteiligten, unangenehme Dinge, herangehen. Nicht nur als Mensch und Betroffener oder dienstliches Gegenüber, sondern insbesondere auch die, welche dienstlich im Hauptberuf oder im Ehrenamt, um ein menschliches, vernünftiges und schonendes Miteinander bemüht sind.
Du magst vielleicht nicht mit Anderen in eine Schublade gesteckt und vorverurteilt werden. Tust dies aber mit diversen Behördenangehörigen, weil Du scheinbar der Meinung bist, die sind alle so...... oder dies in Dein Weltbild passt.
Zu der Formulierung: Haben wir dienstlich miteinander zu tun, hast Du bereits vorher schon mehrfach verloren, insbesondere vor Gericht.
Damit ist dieser Teil des Themas für mich beendet. Zurück zum Eigentlichen.
Inst
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Aber sicher ist das nur Spinnerei und ich hätte besser 2 von den 3 Bieren weggelassen...
Auf so eine Idee bin noch nicht einmal ich gekommen.
Mach das weg, bevor Du da noch Begehrlichkeiten bei wem weckst........
Inst
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@gebuesch1
Wenn wir beide dienstlich miteinander zu tun haben, ist bereits so viel geschehen, das Du wirklich andere Probleme hast.............
Weil of Topic der Rest als PN.
Inst
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....nachdenken entsprechende Vereinssatzungen zu nutzen bzw. Satzungen anzupassen, um die den Schießsport z.B. schädigenden Mitglieder wie PVB, Zöllner, JVB und besonders auch Mitglieder von Parteien vom Schießsport oder ggf. auch jagdlichen Vereinigungen auszuschließen. Wer den anderen Mitgliedern die Werkzeuge zur Sportausübung nimmt, sollte nicht geduldet werden.
Vorsicht "gebuesch1" seh rdünnes Eis.
Viel von denen, die Du ausschließen möchtest gehören nämlich zu denen, die doch sehr deutlich von diesem geplanten Schwachsinn betroffen wären.
Nur weil "Polizei", "Justiz", "Zoll" oder was auch immer draufsteht, muss da kein ................ drin stecken.
Ich mag es übrigens wenig, wenn ich mit bestimmten Leuten in eine Topf geworfen werde nur weil ich ein Landeswappen auf der Jacke habe.
Wäre fair, wenn man nicht gleich unter Generalverdacht fällt, möchten wir Schützen doch auch nicht.
Inst
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Teil Deinem SB doch mit, dass Du ein entsprechendes Schreiben auf seine Anfrage vom Verein oder Verband anfordern wirst. Hierzu möchtest du doch bitte die Rechtsnorm und Fundstelle vom SB erfragen, auf die sich das Schreiben beziehen soll, nicht das der Verein/ Verband etwas falsch macht....... Vielleicht weil die Anfrage so noch nicht gestellt wurde und künftig wäre man dann ja vorbereitet.
Die Rechtsnorm kannst Du dann ja selber nachlesen. Bei Unklarheiten oder falls es nicht zutreffend ist, kannst Du ja erneut nachfragen.
Ein einfaches: weisen Sie mal nach, weil ich das so möchte reicht nicht wirklich.........
Inst
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prasskoenig schrieb am 27 Nov 2015 -11:12:
Zitat
Wir, Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, ....................Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, ..................... gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung.
Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, ..............
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Petra Kammerevert
Ein guter Grund diese Partei künftig nicht mehr zu wählen!!!!
inst
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das Kontingent hab ich schon vor über 10 Jahren überschritten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz
(WaffVwV)
Vom 5. März 2012
Zu § 4: Voraussetzungen für eine Erlaubnis
.......Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen,
die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3..........
Zu § 14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und
Munition durch Sportschützen
.......Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits
vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle
2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden
wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen
Grundsätze gelten:
– Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen
keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen
Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen
nachfordern.
– Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu
überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen
Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr
erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten.......
Meine Interpretation der Dinge........( nach Aussage meines SB kann er nicht etwas verlangen, was damals noch nicht galt.)
Inst
Neuregelund der Aufbewahrung?
in Waffenlobby
Geschrieben
Herrmann versprach, sich bei der bevorstehenden Novellierung des Bundeswaffengesetzes (BWaffG) und der dabei geplanten Neuregelung der Aufbewahrungsvorschriften für „angemessene bestandschützende Übergangsfristen“ einzusetzen.
Quelle: www.jawina.de/?p=9951
Inst