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IGNORED

Vortrag zu aktuellen Entwicklungen im Waffenrecht


webnotar

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Geschrieben

Hi Foristi,

ich werde demnächst die Gelegenheit haben, einen kurzen (ca. 20 Min) Vortrag mit anschliessender Diskussion (ca. 40 Minuten) zu aktuellen Aspekten des Waffenrechts zu halten. Der Zuhörerkreis wird aus intelligenten und gesellschaftlich aktiven Multiplikatoren bestehen, die demokratisch gesonnen aber nur wenig waffenaffin und in Bezug auf Waffen meist Laien sind. Mein Konzept steht weitgehend, jedoch suche ich noch einige Anregungen und Details zu manchen Oberpunkten.

Wenn hier jemand etwas Futter für jeweils 1 bis 2 maximal 8-zeilige PPT-Folien - gern auch als PN - beisteuern kann, wäre ich dankbar. Langtexte brauche ich nicht, mir helfen nur strukturierte Stichpunkte, am besten mit Quellenhinweis. Macht Euch also keine Mühe, etwas zu erfinden, aber wer dazu schon mal was gemacht hat, der versteht schon, was ich brauche.

Auch einen Link zu einem kurzen, möglichst plump gefakten Waffenhasservideo, an dem die Lügenmasche der Waffenhasser demonstriert werden kann, wäre nützlich.

Folgende Folientitel würde ich gern noch besetzen, ohne selbst endlos recherchieren zu müssen.

- Waffenrecht und Staatsidee

- Zahlen zum privaten Waffenbesitz in Deutschland (Gesamtzahl Waffen, Gesamtzahl L-Waffenbesitzer, Anzahl der Gruppenmitglieder der L-Waffenbesitzer, Mutmaßung Dunkelziffer IWB

- Aktuelle Aussagen der Politischen Parteien zum WaffG

- Argumente pro / contra "Zentrale Lagerung"

- Herkunft und Motivation von Waffengegnern

Ich stelle auch gerne im Gegenzug denen, die mir helfen, den fertigen Vortrag als PPT zur Verfügung.

Danke!

Geschrieben

Meiner Erfahrung nach solltest du bei deinem Vortrag darauf achten, nicht die Waffen in den Vordergrund zustellen sondern das manipulative Vorgehen gegen die LWB. Damit kann ein Außenstehender eher etwas anfangen als mit den Waffen. Du kannst auch das Messertrageverbot anbringen. Damit wird ja recht genau gezeigt mit was für Mittel unsere Gegner arbeiten um ihre, auch auf Lügen basierenden Meinungen, durchzusetzen.

Viele Grüße André

Geschrieben

Falls das Thema "Notwehrrecht" in Deinem Vortrag behandelt wird, würde ich vieleicht einen kleinen Akzent auf das Thema "Nothilfe" setzen.

Der Umstand das der LWB nicht nur sich selbst und seine Familie schützen darf, sondern auch dem Nachbarn (wenn dieser an Leib und Leben bedroht ist) zur Hilfe eilen darf/muss, da er über "geeignete Mittel" verfügt bis "obrigkeitliche Hilfe" eintrifft, ist sehr vielen Menschen nicht bewußt und weckt zuweilen durchaus Sympathien.

Dies habe ich zumindest in Gesprächen mit Nachbarn und Freunden festgestellt.

Der Begriff "Selbstjustitz" muss dabei natürlich vorab und konsequent entkräftet werden.

Geschrieben
Hi Foristi,

Mein Konzept steht weitgehend, jedoch suche ich noch einige Anregungen und Details zu manchen Oberpunkten.

Danke!

Hallo Webnotar,

ich habe Dir eine PN übersandt.

Viel Erfolg!

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Hallo,

in dieser Angelegenheit wuerde ich mich einfach an die bekannten Stellen ProWaffenbesitz wenden, die haben sicher genug Material, das Sie Dir zu verfuegung stellen koennten.

Notwehr u.Nothilfe wuerde ich jetzt nicht gerade in Zusammenhang mit Waffenbesitz bringen. Dies sollte er gar nicht in Betracht gezogen werden, das ist ja voellig absurd. Es gibt genuegend Mittel Notwehr auszueben o. Nothilfe zu leisten, wenn ueberhapt jemand dazu in der Lage ist. Waffen, egal nun welcher Art, dafuer einzusetzen bzw. nur daran zu denken, das sollte man sich komplett aus dem Kopf schlagen.

Michael (Zeugwart BY)

Geschrieben

Ich würde ein paar Absurditäten einbauen, damit jeder der Zuhörer für sich selbst hinterfragen kann, ob da alles mit rechten Dingen zugeht:

- 2/6 wurde 2003 (oder 2002?) nicht für die gelbe WBK beabsichtigt, dazu gibt es eine eindeutige Aussage des Staatsekretärs Körper. Dann wurde es aber so formuliert, dass man es reinlesen kann, dann gab es Gerichtsurteile, die das bestätigten und dann wurde der Gesetzestext der gängigen Rechtspraxis angeglichen.

- Es gab einmal eine Zeit, die noch keine 10 Jahre her ist, da lag die Grenze zwischen Spielzeug und Waffe bei 0,08 Joule. Das ist weniger als die Energie einer Tafel Schokolade, wenn sie aus 10cm herunterfällt. Da haben einige hier im Forum die Piratenspielzeugkanonen ihrer Kinder nachgemsessen, mit dem Ergebnis => nah dran. Etwas mehr in der Produktionsschwankung und der Filius hat eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe zu Hause für deren illegalen Besitz 6 Monate Haft oder mehr steht.

- Man hat Kurzwaffen in kleinen Großkalibern verboten, offensichtlich weil die so brutal gefährlich sein sollen (was auch nicht stimmt, da der Effekt nur mit Munition erreichbar ist, die KWKG unterliegt und nicht dem WaffG und daher für LWB gar nicht erwerbbar ist). Nun kommen Verbotsforderungen, dass man die großen Kaliber verbieten will, weil die ja so gefährlich sein sollen. :wacko:

- Nach Erfurt hat man vier Wochen gebraucht, um ins WaffG zu schreiben, dass 10-jährige Kinder selbst unter Aufsicht nicht mehr mit dem Luftgewehr schießen dürfen, damit man damit Amokläufe in der Zukunft verhindert. Dann hat es sechs Monate gebraucht, bis das Gesetz überhaupt veröffentlicht wurde, dann hat es zwei Jahre gebraucht, bis die Verordnung zum Gesetz rauskam und insgesamt 9 Jahre hat es gedauert, bis die Verwaltungsvorschriften zu dem Gesetz erlassen wurden. => Da scheint also ziemlich viel Show auf Seiten des Gesetzgebers zu sein und weniger "Machen" und schon viel weniger "Sinn".

- Wenn unsere jungen Männer mit 18 oder 19 nach Afghanistan gehen, ist es völlig in Ordnung, wenn sie da mit Kriegswaffen in den Einsatz gehen und selbst auch unter Feuer kommen. Kommen sie zurück nach D ins Zivilleben, heißt es dann: "... und komm bloß nicht auf die Idee ein Taschenmesser bei dir zu haben und wenn du eine Sportpistole willst, dann wartest du mal bis du 21 bist und dann wollen wir erst mal ein Psychogutachten haben, ob du überhaupt in der Lage bist, mit Waffen vernünftig umzugehen."

bye knight

Edit: Noch eins => Als man das Führverbot von Messer beschlossen hat, hat jemand bei Abgeordnetenwatch die beiden zuständigen Politiker von CDU und SPD im Innenausschuss gefragt, ob denn eine Querfeldeinwanderung mit einem Messer > 12 cm unter die sozialadäquate Ausnahmeregelung falle. Die beiden Politiker sind also diejenigen, die am nächsten an dem Thema sein müssten, diejenigen, die es am besten wissen müssten. => Der von der CDU hat "ja" gesagt, die von der SPD hat "nein" gesagt.

Geschrieben
Notwehr u.Nothilfe wuerde ich jetzt nicht gerade in Zusammenhang mit Waffenbesitz bringen. Dies sollte er gar nicht in Betracht gezogen werden, das ist ja voellig absurd. Es gibt genuegend Mittel Notwehr auszueben o. Nothilfe zu leisten, wenn ueberhapt jemand dazu in der Lage ist. Waffen, egal nun welcher Art, dafuer einzusetzen bzw. nur daran zu denken, das sollte man sich komplett aus dem Kopf schlagen.

Nicht schon wieder bitte. :peinlich: Warum musste ich denn bei meiner SK gefühlt ewig über §32, §34 und §35 STGB parlieren und referieren, wenn es für uns doch völlig irrig ist, auch nur im Ansatz damit in Berührung zu kommen ? Dieser Gesichtspunkt gehört ganz klar erwähnt und auch erklärt, warum wieso weshalb es auch für Otto Normal relevant sein kann, sich über das WaffG und seine Auswüchse zu Ungunsten des Bürgers Gedanken zu machen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mein Vortrag unter dem Titel

"Waffenrecht und Waffenbesitz - Fakten, Thesen, Aktuelles"

steht. Er ist für eine Dauer von ca. 40 Minuten mit ansch(l)iessender Diskussion ausgelegt.

Danke

an alle tatkräftigen Unterstützer und auch an die, die nur ihr Meinung kundtaten oder einen Rat gegeben haben. Die im Sinne meiner Anfragebitte konstruktiven Mithelfer haben, wie zugesagt, das Ergebnis zur freien Verwendung als PPT vorliegen.

Die Folien als PDF sind hier zum Downlaod bereit:

http://www.webnotar.de/webnotar_smartm/doc...cht_05-kurz.pdf

Es würde mich freuen, wenn es der Sache diente.

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