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IGNORED

Problem beim Waffeneinfuhr


Holländer

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Ein kleiner "warnung" oder lieber hinweis.

Ich hab bisher mehrmals Waffen aus den USA importiert, meist Baujahr vor 1878 und damit exportgenehmigungsfrei. Ich hab den erforderliche Verbringungserlaubnis eingeholt und nach erhalt den Verkäufer bescheid gesagt das er die Waffe verschicken kann.

Der Verkäufer hat der Rechnung beim Paket gelegt, per USPS rübergeschickt, das Paket landete dann hier beim Zoll in Betzdorf, wurde unter vorlage der WBK usw abgeholt, Steuern bezahlt und gut war.

Bis jetzt..... :bud:

Ein tolles Beaumont mit nummerngleiches Bajonett lag seit 5 Oktober beim Zoll in Frankfurt, es geschah nichts. Am Montag hab ich dann mal beim IPZ in Frankfurt angerufen und nachgefragt was los ist.

Heute rief dann ein netter Mensch(wirklich) von der Zollfahndung in Kaiserslautern an. Da liegt mein Gewehr, es wurde Anzeige erstattet wegen illegaler Einfuhr einer Waffe :peinlich: . Der Staatsanwaltschaft hat dann recht schnell rausgekriegt das eine Einfuhrgenehmigung und WBK da ist, das Verfahren ist schon wieder vom Tisch(hatte bisher nichts davon mitgekriegt). Es wird jetzt wohl noch einige Zeit dauern bis ich die Waffe habe, abholen in Kaiserslautern geht nicht da die anfallende Steuern da nicht bezahlt werden können.

Moral der Geschichte:

- der Einfuhrgenehmigung muss vor den Import erteilt worden sein(ist zwar klar, aber doch erwähnungswert :rolleyes: )

- der Zoll in Frankfurt Flughafen muss das vorliegen dieser Genehmigung beim Eingang der Ware in Deutschland überprüfen können, das geht nur wenn das Papier die Ware beiliegt.

Also: wenn Ihr auch mal sowas habt, mail oder fax die Verbringungsgenehmigung an den Verkäufer und lass Ihm diese bei die Frachtpapiere dabei packen.

Unabhängig von der sinn der sache(mann muss ja ohnehin zum Zoll zur Abholung usw) werde ich das künftig so machen. Spart eine Menge hin und her und den Zollbeamten unnötige Arbeit.

Adriaan

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Vielleicht hätten die "netten Zollbeamten" einfach mal den Empfänger, also Dich,kurz perTelefon befragen können,

um festzustellen,

daß alles in Ordnung ist.

Damit hätte man jede Menge Verwaltungsaufwand, Steuergelder und unnötige Beschäftigungstherapie vermeiden können.

Aber mit einer derart praxisnahen Lösung hätte man dann selbstverständlich auch keinen Statistikpunkt

"Verstoß gegen das Waffengesetz"

"Einleitung eines Strafverfahrens"

"und xyz oder wie das auch immer genannt wird"

oder was auch immer

für eine beeindruckende Statistik und viele Gummipunkte nötig ist,

gehabt :peinlich:

Außerdem geht mir aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung mit einem schnellen Herren dieser Behörde immer wieder durch den Kopf,

wieviel bleibt dort eigentlich intern erfaßt und ist für wer weiß wie lange abrufbar, auch wenn tatsächlich absolut nichts war :confused:

Dann könnte ggf. bei einem erneuten Problem daraus dann doch vielleicht mal ganz schnell ein "war da nicht schon mal was werden" B)

Verdacht oder Anfangsverdacht oder wie das auch immer genannt werden mag, die Frage der Rechtmäßigkeit, sofort ein Strafverfahren gegen einen unbescholtenen Bürger einzuleiten, bevor überhaupt eine Tat feststeht, die verwundert mich schon länger.

Wie gesagt, das muß ja nichts mit Waffen zu tun haben, das ist eine absolut allgemeine Überlegung................................

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Manchen Zöllnern sollte man jeden morgen quasi als Gebet von Dieter Nuhr vorlesen lassen.

Mir hat mal einer gesagt, er wolle mir die Rückwareneigenschaft nicht als Dauerdokument und pauschal bestätigen, ich solle ruhig wieder kommen, denn sein Arbeitsplatz müsse ja auch erhalten werden. War immerhin der erste, der kapiert hat, daß in einer WBK keine unverzollte Waffe stehen kann.

Und wem´s mal langweilig ist: aus nicht-EU 3 oder 4 verschiedene (wichtig) T-Shirts, Polo etc bestellen. Und gleich morgens bei Dienstbeginn dort aufschlagen. Kabarett kostet Eintritt und ist nicht besser.

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G.T.

Ich mach mich beim abholen beim Zollamt Betzdorf mal schlau wie es jetzt wirklich gehandhabt werden SOLLTE. Eine klare Linie hab ich bisher bei der verzollung nicht erkennen können: mal musste ich am FFM Flughafen abholen(ziemliche rennerei beim ersten mal), mal in Betzdorf, mal in Koblenz. Auch kam schon eine Waffe direkt per Post zuhause an, die Steuern waren per nachnahme zu bezahlen.

Muss aber dies sagen: bisher waren alle Sachbearbeiter(-innen) korrekt, freundlich und hilfsbereit beim ausfüllen der Papierkram. Der sichtung eines Johnson M1941 selbstladegewehrs artete in ein Gespräch von einer Stunde mit der Zöllner(ehemaliger Zeitsoldat) aus, der hellauf begeistert war und alles über die Funktionsweise und Geschichte der Waffe wissen wollte.

Nach das lesen deiner "p.s.": da hast du natürlich recht, werde noch mal nachhören was jetzt genau mit der Anzeige passiert ist und mein Anwalt fragen ob und wenn ja was da noch was gemacht werden muss.

Fakt ist: mit so einer sache ist schneller eine Hausdurchsuchung da als mann denkt, bin schon froh das der Staatsanwalt erst mal nachgefragt hat.

Adriaan

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Nach das lesen deiner "p.s.": da hast du natürlich recht, werde noch mal nachhören was jetzt genau mit der Anzeige passiert ist und mein Anwalt fragen ob und wenn ja was da noch was gemacht werden muss.

Seine Meinung würde mich auch interessieren.

Es ist nun einmal so, daß es einem Kriminellen völlig ausreicht, wenn ein Verfahren eingestellt ist, er hat weder Respekt vor Gesetzen

noch interessiert ihn sein guter Ruf.

Anders dagegen der ordentliche Bürger !

Ihn belastet schon der Gedanke, überhaupt in irgend einem Zusammenhang mit Straftat und Kriminalität ERFASST WORDEN ZU SEIN !

Das kapieren vielleicht Leute, die so etwas ständig bearbeiten nicht - ein ordentlicher Bürger wird es aber sehr wohl nachempfinden könnenm.

Fakt ist: mit so einer sache ist schneller eine Hausdurchsuchung da als mann denkt, bin schon froh das der Staatsanwalt erst mal nachgefragt hat.

Den Satz würde ich in Größe 7 und fettgedruckt hier einstellen so richtig scheint er mir !!!!!!

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Nette Konstruktion

so ist das, habe jetzt zwei davon in meiner Sammlung :eclipsee_gold_cup: , ein drittes kommt hoffentlich noch dieses Jahr dazu.

Was noch fehlt ist das LMG in seine verschiedene Ausführungen. Wäre der BKA genehmigung wohl noch machbar, den Preis für diese Teile(so ab 50.000,00 dollar aufwärts) doch noch etwas problematisch :traurig_16:

Übrigens ist das Israelische DROR eine direkte kopie vom Johnson, laut literatur wohl auch nicht so ganz ohne seine Hilfe zustande gekommen.

Adriaan

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  • 2 Wochen später...

Ich wollte mal eine Langwaffe in Finnland kaufen und habe beim nächsten Zollamt angerufen und gefragt, welche Richtlinien ich bei der Einfuhr beachten müsste bzw. welche Formulare ich brauchen würde. Als erstes haben die mir was vom Waffengesetz WBK usw. erzählt, als ich dem netten Menschen dann erzählt habe das ich Waffen-rechtlich Langwaffen sowohl in Deutschland wie auch in Finnland erwerben dürfte und das es mir bei der Anfrage nur um die Zoll-rechtlichen Bestimmungen ginge hat er mich dann zu einem anderen Zollamt verwiesen ,die Wussten aber auch nichts , irgend wann bin ich dann in Berlin gelandet wo dann endlich einer Bescheid wusste, die Waffe habe ich dann günstig bei e.gun erworben wodurch mir der Zollkram erspart geblieben ist. :peinlich:

Gruß Wolfgang

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