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IGNORED

Unerlaubtes führen einer Waffe zur Selbstverteidigung?


Heinrich Severloh

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mir ging neulich eine Frage durch den Kopf über die ich in letzer Zeit öfters nachdenken musste.

Ich wollte einfach mal ganz unverbindlich, und vorallem ohne es gut heissen zu wollen folgende Situation schildern:

Jemand trägt unerlaubterweise (also ohne Waffenschein, allerdings mit Waffenbesitzkarte) einen Großkalibrigen Revolver am Körper, während er Nachts durch ein verrufenes Wohnviertel einer Deutschen Großstadt spaziert.

Dieser Jemand wird nun von einer Gruppe Jugendlichen provoziert und angefriffen.

Im letzten Moment und in größter Not zieht er seinen Revolver und verletzt einige der Angreifer.

Wie sieht nun die Rechtliche Situation aus?

Selbstverteidigung mit "Sportgeräten" ist ja sogar auf dem eigenen Grundstück eine sehr Grenzwärtige Angelegenheit wobei man mit schweren Konsequenzen rechnen muss.

--> Wie schaut das ganze aus wenn die Waffe auch noch unerlaubterweise in der Öffentlichkeit geführt wird?

Ich meine mal etwas gelesen zu haben:

Wenn ein Haus in flammen steht, und dieser jemand seine unerlaubt geführte Waffe dazu benutzt um das Schloss der verschlossenen Haustüre aufzuschießen, und somit 10 Menschen das Leben rettet.

Dann wird die Tatsache das er sich strafbar gemacht hat nebensächlich, und nicht geahndet?

mfg

Geschrieben
Ich habe dazu (m)eine ganz persönliche Sichtweise :

Ich halte das einfach für eine der Fragen,

die wir angesichts der aktuellen Situation

weder brauchen

noch

diskutieren müssen B)

Ich halte ihn einfach für einen der User

die wir hier

nicht brauchen

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Severloh

Heinrich Severloh (* 23. Juni 1923 in Metzingen (heute Gemeinde Eldingen); † 14. Januar 2006 in Lachendorf) war zur Zeit des Zweiten Weltkriegs Soldat der 352. deutschen Infanteriedivision, welche 1944 in der Normandie stationiert war.

Als Maschinengewehrschütze des Widerstandsnestes 62 gelangte er zu Bekanntheit, da er am 6. Juni 1944 sehr viele amerikanische Soldaten tötete bzw. verwundete, als diese im Rahmen der Operation Overlord anlandeten. In englischsprachigen Medien wurde und wird Severloh deshalb als „Bestie von Omaha“ (Beast of Omaha Beach) bezeichnet.

@GoH:

Den Doppelpost hättest Du ruhig stehenlassen können :lol:

Geschrieben
Ich halte ihn einfach für einen der User

die wir hier

nicht brauchen

:icon14: Völlig richtig.

Unerlaubtes Führen in der Absicht die Waffe gegen Menschen einzusetzen. Und dann auch noch durch den "notwendig gewordenen" Einsatz die unrechtmäßige Vorbereitungshandlung rechtfertigen wollen. :gaga:

Ich hoffe dass so kranke Wesen keine WBKs bekommen.

Ausbaden müssen die Folgen nämliche alle geistig gesunden und friedlichen Waffenbesitzer. Und darum mögen wir diese kranke Spezies überhaupt nicht. :angry2:

Geschrieben
Hallo,

mir ging neulich eine Frage durch den Kopf über die ich in letzer Zeit öfters nachdenken musste.

Ich wollte einfach mal ganz unverbindlich, und vorallem ohne es gut heissen zu wollen folgende Situation schildern:

Jemand trägt unerlaubterweise (also ohne Waffenschein, allerdings mit Waffenbesitzkarte) einen Großkalibrigen Revolver am Körper, während er Nachts durch ein verrufenes Wohnviertel einer Deutschen Großstadt spaziert.

Er begeht damit eine Straftat wegen verbotenen Führens einer Schußwaffe!

Dieser Jemand wird nun von einer Gruppe Jugendlichen provoziert und angefriffen.

Im letzten Moment und in größter Not zieht er seinen Revolver und verletzt einige der Angreifer.

Könnte man als Notwehr betrachten, wird aber nach meiner Kenntnis nicht mehr strafmildern angewendet, s. den WBK Inhaber, der sich an seiner Haustür mit einer Waffe gegen einen Einbrecher verteidigte.

Dein Bedürfnis für die WBK ist vmt. Sportschießen und nicht Selbstverteidigung, damit hast Du einen Mißbrauch begangen und wirst Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit einbüßen, auch wennn Du freigesprochen werden solltest!

Ich meine mal etwas gelesen zu haben:

Wenn ein Haus in flammen steht, und dieser jemand seine unerlaubt geführte Waffe dazu benutzt um das Schloss der verschlossenen Haustüre aufzuschießen, und somit 10 Menschen das Leben rettet.

Dann wird die Tatsache das er sich strafbar gemacht hat nebensächlich, und nicht geahndet?

So ein Blödsinn! Durch das Schießen auf ein Schloß kannst Du andere verletzen, hast wohl zu viele Krimis gesehen, da macht man auch so einen Quatsch!

Schon einmal an Querschläger gedacht?

mfg

Du solltest Deine Gedanken daran verschwenden, wie Du Deine Trainingsergebnisse steigerst und nicht wie Du Deine waffe gegen Sachen, oder sogar Menschen verwendest!

Denke darüber nach, welchen Weg Duzukünftig wählst, bzw. diese Gegend meidest!

Wenn Du also meinst, dieses Forum sei unseriös, weil Du keine Tipps bekommst, wie Du eine Waffe verbotener Weise führen darfst, hast Du in diesem Sinne Recht.

Mach Dir Gedanken, was die anderen WO-Mitglieder dazu geschrieben haben!

Geschrieben

Moderativer Hinweis:

Thread bereingt, diverse Beiträge gelöscht Thema geschlossen.

Die Frage ist hinreichend beantwortet.

Auszug aus den Benutzerregeln:

4) Für die Wahl des Usernamens bei der Registrierung gelten folgende Regeln:

a.) Nicht erlaubt sind Usernamen, die beleidigend, gewaltverherrlichend, diskriminierend, pornographisch oder anderweitig rechtswidrig oder anstößig sind, bzw. die geeignet sind, das Ansehen des Forums in der Öffentlichkeit zu schädigen. Das gilt auch für die Verwendung doppeldeutiger Bezeichnungen, verfremdender Schreibweisen und anderweitiger Begriffe, deren Rechtswidrigkeit vermutet wird, aber nicht abschließend festgestellt werden kann.

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