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IGNORED

Führen von Äxten?


Bloody Soul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wenn die axt verboten wäre zu führen, da hiebwaffe,

würde man ja alle waldarbeiter kriminalisieren +

mich eingeschlossen (mache holz mit vater zum heizen)

die axt ist ein werkzeug, das dauernd geführt wird

Geschrieben
wenn die axt verboten wäre zu führen, da hiebwaffe,

würde man ja alle waldarbeiter kriminalisieren +

mich eingeschlossen (mache holz mit vater zum heizen)

... und wen interessiert das in der Politik ?

Bisher ist das Führen von Äxten waffenrechtlich NICHT geregelt. Die Axt gilt grundsätzlich als Werkzeug und nicht als Hieb- und Stoßwaffe (es gibt aber auch die alte "Streitaxt" aus dem Mittelalter - die ist natürlich eine Hieb- und Stoßwaffe ! Ausnahme wäre nur gegeben, wenn sie Schneiden derart abgerundet wären, daß ihr lediglich ein Dekorationszweck zukommen würde).

Auch im "neuen" geänderten WaffG ab 01.04.08 ändert sich nichts.

Ich wäre mir aber nicht so sicher, daß wenn den Politikern in fünf Jahren mal wieder ein Furz quer liegt dies nicht geändert wird (siehe Messerproblematik).

Vielleicht steht dann ab dem 01.04.13 im WaffG: "Äxte dürfen nur noch während der tatsächlichen Berufsausübung geführt werden, wenn sie erforderlich sind."

:rolleyes:

Könnt ihr Euch nicht vorstellen ? Dann wartet mal ab ... Es gab ja bekanntermaßen schon häufig Tötungsdelikte mit Äxten, Nachbarn sind mit ihren Äxten aufeinander losgegangen und letzte Woche gab es eine Gerichtsverhandlung. Dort war ein Drogendealer mit Migrantenhintergrund auf einen anderen Drogendealer mit Migrantenhintergrund mit der mitgeführten (!) Axt in Tötungsabsicht losgegangen und hatte seinen Konkurrenten lediglich verletzten können (ich habe mich hier extra an den sogenannten "politisch korrekten" Sprachgebrauch, wie er uns permanent aus ideologischen Gründen aufgedrängelt wird, gehalten - man will ja keinen Nebenkriegsschauplatz eröffnen, der die Chance gibt vom Thema abzulenken ...)

Da könnte man doch als Politiker auf die Idee kommen, daß das Führen von Äxten waffenrechtlich zu verbieten sei !

Geschrieben
...Da könnte man doch als Politiker auf die Idee kommen, daß das Führen von Äxten waffenrechtlich zu verbieten sei !...

Würden dann nicht auch die Plastikäxte und Schwerter zu pösen Anscheinswaffen?

Nicht nur Lego-Kanone auf WBK sondern das ganze Piratenschiff...

Gibt es eigentlich ein Gürtelhalfter für Kettensägen? Soll ja schon in so manchem Film mißbraucht worden sein!!!!

Geschrieben

also für die Zukunft: messer (feststehend) unter 12 cm!!!

Was haben sich die Regierenden eigentlich gedacht bei dem Begriff "Einhandmesser"?

es gibt ganz unterschiedliche Betrachtungen (auch in der Presse) Halbautomaten? Welche Kriterien?

weis da jemand was?

Geschrieben
...

Bisher ist das Führen von Äxten waffenrechtlich NICHT geregelt. Die Axt gilt grundsätzlich als Werkzeug und nicht als Hieb- und Stoßwaffe (es gibt aber auch die alte "Streitaxt" aus dem Mittelalter - die ist natürlich eine Hieb- und Stoßwaffe ! Ausnahme wäre nur gegeben, wenn sie Schneiden derart abgerundet wären, daß ihr lediglich ein Dekorationszweck zukommen würde).

Auch im "neuen" geänderten WaffG ab 01.04.08 ändert sich nichts.

....

Wiso ist die Streitaxt jetzt ne Hiebwaffe, wen die Axt grundsätzlich als Werkzeug gilt?

Und wie sieht es jetzt eigentlich mit Wurfäxten aus?

Geschrieben
Wiso ist die Streitaxt jetzt ne Hiebwaffe, wen die Axt grundsätzlich als Werkzeug gilt?

Und wie sieht es jetzt eigentlich mit Wurfäxten aus?

Eine Streitaxt wurde vom Hersteller nie als Werkzeug konstruiert sondern als Waffe um sein "Gegenüber" einen Kopf kürzer zu machen - oder so ähnlich ... Deshalb ist es natürlich eine Hieb- und Stoßwaffe.

Wurfäxte dienen grundsätzlich dem Sport - deshalb keine Hieb- und Stoßwaffe.

Von der rechtlichen Einordnung ist die tatsächliche Nutzbarkeit natürlich nicht zwingend betroffen - deshalb kann man ja auch mit einem Küchenmesser jemanden erstechen - es wird deshalb aber waffenrechtlich nicht zur Hieb- oder Stoßwaffe sondern bleibt ein "Küchengerät".

Geschrieben

Ich habe eine kleine, handliche Campingaxt (z.B. für Mitnahme im Rucksack, kann draußen zum Hauen dicker Äste, zum Zuspitzen, umgedreht natürlich auch als Hammerersatz etc. dienen). Und ja, als sich diese ganze "Messerverbots"-Regelung entwickelt hat, sind mir durchaus mal Gedanken gekommen.

Vielleicht ist es aber eher schädlich, gewisse "alternative" Verwendungsmöglichkeiten von Werkzeugen per Diskussion in der Öffentlichkeit breitzutreten.

Sonst haben wir schneller eine Regelung nach "offensive weapons act"-Art (s.GB; also ein nahezu beliebig auslegbares Führverbot für ALLE Gegenstände, die irgendwie stechen, schneiden, hauen etc. können), als uns lieb ist.

Gruß,

karlyman

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