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IGNORED

Was ist zu beachten bei Waffenverkauf?


Krischu

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Situation: Mein Schwiegervater möchte einige seiner Waffen verkaufen. Ich wollte ihm dabei behilflich sein, da er - 91 - sich selbst nicht im Stande sieht, u.U. ein Inserat aufzugeben oder die nötigen Maßnahmen zu treffen.

Dabei treten einige Fragen auf:

Kann ich für ihn ein Inserat (z.B. in einer Jagd- oder Sportschützenzeitschrieft aufgeben) und dabei meine Tel. Nr. angeben oder muß er seine Tel. Nr. angeben? Es ist doch so, daß man nur unter Angabe der Kontaktdaten inserieren darf, oder?

Welche anderen Möglichkeiten gibt es noch, gebrauchte Waffen als EWB-Privatperson (sowohl er wie ich sind ewb.) zu veräußern?

Angenommen, es meldet sich ein Käufer, besichtigt und kauft die Waffe - wie ist dann zu verfahren?

Muß man sich vom Käufer die WBK und Personalausweis vorlegen lassen? Meldet man dann den Verkauf der Behörde?

Danke für Ratschläge im voraus,

--

Christoph

Geschrieben

Hallo,

Waffen kann man auch beim örtlichen Schützenverein anbieten, die machen sicherlich gerne einen Aushang am schwarzen Brett oder haben Interessenten in ihren Reihen.

Eine weitere Möglichkeit ist natürlich www.egun.de

Beim Verkauf muss man sich natürlich eine WBK (und Ausweis - da eine WBK kein Bild hat) vorlegen lassen.

Danach setzt man einen Kaufvertrag auf (z.B. unter www.gsv-bw oder www.sbsv.de als download) mit dem DU / der Schwiegervater binnend 14 Tagen bei Eurer Waffenbehörde die Verkaufte Waffe aus Schwiegervaters WBK austragen lassen müsst.

Achtung, falls Du keine waffenrechtliche Erlaubis hast darfst Du die Waffen auch nicht "haben" und "anbieten".

Der zuständige Sachbearbeiter gibt aber sicherlich auch gerne Auskunft.

mephisto0815

Geschrieben

Wenn man beispielsweise über eGun verkauft, der Käufer in Hamburg wohnt und man selbst in München wird alles über Postweg laufen.Der Käufer kann dir seine WBK beispielsweise grün mit Voreintrag und Perso als Kopie schicken. Wichtig ist dann bei seiner zuständigen Waffenbehörde anzurufen und um Bestätigung bitten. Das machen die Waffenbehörden.Wenn man dann die Waffe auf dem Postweg verschickt, muß die persönliche Annahme des Käufers gesichert sein. Waffe dann innerhalb 14 Tagen austragen lassen.

Geschrieben
Was die persönliche Annahme betrifft, reicht da ein Versand an eine Packstation, wo nur der Empfänger mit seiner Karte und Geheimzahl die Sendung abholen kann?

Sicherer und ohne Probleme ist der Versand mittels Overnite (http://www.overnite-online.de/online/).

• Waffenversand: Im Auftrag des Verband der Deutschen Büchsenmacher für Waffenhändler und auch Privatkunden, wie Jäger, Sammler und Sportschützen. - Mit Ident-Prüfung -

Eco Overnight Service Deutschland

Operating 0800-114 86 60

heute bestellt, morgen abgeholt und übermorgen...

flächendeckend zugestellt - garantiert!

Kostet 24,- Euro im Inland...

Geschrieben
Sicherer und ohne Probleme ist der Versand mittels Overnite (http://www.overnite-online.de/online/).

• Waffenversand: Im Auftrag des Verband der Deutschen Büchsenmacher für Waffenhändler und auch Privatkunden, wie Jäger, Sammler und Sportschützen. - Mit Ident-Prüfung -

Eco Overnight Service Deutschland

Operating 0800-114 86 60

heute bestellt, morgen abgeholt und übermorgen...

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Kostet 24,- Euro im Inland...

das ist korrekt oder man schickt es mit DHL express mit zusatzservice eigenhändig.

Geschrieben
[...] oder man schickt es mit DHL express mit zusatzservice eigenhändig [...]

!!! NEIN !!!

Waffenversand per DHL ist bei Privatkunden ohne besondere Abrede oder Individualvertrag AUSGESCHLOSSEN (AGB: § 2 Abs. 2 Nr. 1). Unabhängig davon, ob "Eigenhändig" oder nicht; auch nicht an die Packstation! Sofern das Versandunternehmen (wie im Fall der DHL u.a.) den Waffentransport per AGB ausschließt, bedeutet die Versendung - nach dem Motto: "wird schon keiner merken" - die Aushändigung der Waffe an einen Nichtberechtigten! Weiterhin ist der Vertrag über die Beförderung damit nichtig!

Geschrieben

@DeadPoet: Das ist so nicht richtig.

Auszug aus den angesprochenen DHL-Geschäftsbedingungen:

2 Vertragsverhältnis - Begründung und Ausschluss von Verbotsgut

(1) Der Absender ist verpflichtet, vor dem Abschluss des Beförderungsvertrages

zu erklären, ob Inhalt der Sendung die in Absatz 2

näher bestimmten ausgeschlossenen Güter („Verbotsgüter“) sind. DHL

erklärt bereits jetzt, dass DHL im Grundsatz keine Beförderungsverträge

über Verbotsgüter schließt. Schaltermitarbeiter, Zusteller, Abholfahrer

und andere, nicht leitende Mitarbeiter der DHL und sonstige Erfüllungsgehilfen

sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen

mit Verbotsgütern zu schließen. DHL akzeptiert die Übergabe von

Sendungen durch oder für den Absender und deren Übernahme in die

Obhut der DHL oder von ihr beauftragter Unternehmen (Einlieferung

bzw. Abholung) als Nachweis des Abschlusses des Beförderungsvertrages

nur, wenn Inhalt der Sendung kein Verbotsgut ist. Der Absender kann die

Übernahme von Sendungen, die Verbotsgüter enthalten, nicht als

Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Beförderungsvertrages

verstehen. Von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen

können nur von leitenden Mitarbeitern in schriftlicher Form vereinbart

werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Verbotsgüter sind:

1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder

Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen

oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung,

besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes

Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

Schusswaffen sind jedoch nicht generell verboten, sondern es sind lediglich einzelne Arten des Umgangs erlaubnispflichtig. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind nach dem WaffG:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

[...]

2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden; dies gilt nicht im Fall des Überlassens auf Schießstätten gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 oder soweit einzelne Stücke von Munitionssammlern erworben werden. Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.

Meiner Rechtsauffassung nach spricht also nichts dagegen, Waffen per DHL an einen Berechtigten zu versenden.

Geschrieben
@DeadPoet: Das ist so nicht richtig.

Auszug aus den angesprochenen DHL-Geschäftsbedingungen:

Schusswaffen sind jedoch nicht generell verboten, sondern es sind lediglich einzelne Arten des Umgangs erlaubnispflichtig. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind nach dem WaffG:

Meiner Rechtsauffassung nach spricht also nichts dagegen, Waffen per DHL an einen Berechtigten zu versenden.

RICHTIG!

Wers nicht glaubt soll selbst nochmal bei der DHL nachfragen. Die antworten sehr schnell.

Geschrieben

DHL schliesst wohl den Transport von Schusswaffen aus. Pirsch No. 7

Jede Spedition wird Waffen transportieren, wichtig sollten nur die Gefahrengut Aufkleber sein. Das ist bei den Kurieren nichts weiter als Personalpolitik, wer dort Waffen nicht als Wertpaket verschickt, der ist selber Schuld.

Geschrieben
DHL schliesst wohl den Transport von Schusswaffen aus. Pirsch No. 7

Herrn Korfmachers Auslegung der AGB ist rechtlich vollkommen unerheblich. AGB müssen eindeutig sein und im Zweifel wird der Richter so eine Klausel für unwirksam erklären (§ 305c Abs. 2 BGB).

Jede Spedition wird Waffen transportieren, wichtig sollten nur die Gefahrengut Aufkleber sein.

Gefahrgut betrifft doch nur Munition?

Das ist bei den Kurieren nichts weiter als Personalpolitik, wer dort Waffen nicht als Wertpaket verschickt, der ist selber Schuld.

Normale Pakete sind bei DHL bis zu einem Wert von 500 EUR versichert. Wenn die Sendung dann verschwindet müssen die zahlen.

Geschrieben
@DeadPoet: Das ist so nicht richtig. [...]

Doch, ist richtig. Wer's nicht glaubt möge bei DHL anrufen und bekommt dann nach gefühlten 10 Stunden in verschiedenen Warteschleifen und nach mehreren Ansprechpartnerwechseln genau diese Antwort. Zwar steht es bei DHL nicht wie bei anderen explizit in den AGB, aber aus dem von mir genannten AGB-Abschnitt wird das Versandverbot hergeleitet. Ausnahmen gibt es nur für Geschäftskunden.

Geschrieben
Sicherer und ohne Probleme ist der Versand mittels Overnite

Dazu mal ein Beitrag, der hier in WO vor einigen Monaten gepostet wurde in Stichworten.

Dabei weiß ich jetzt allerdings nicht mehr ob Overnite oder Packexx. Ich schmeiß sie alle in den gleichen Topf.

Paketdienst beauftragt, DHL holt ab. Paket nach drei Tagen noch nicht da.

Bei Paketdienst reklamiert. Kein Ergebniss. "Machen Sie halt Ihre Forderungen geltend. Paket ist verschwunden."

Der Versender kümmert sich selbst drum und findet heraus, daß der Fahrer tagelang aus Zeitdruck nicht ausliefern konnte, und das Paket noch auf seinem Wagen hatte.

Oder Zustellung bei mir. Das war Overnite!

Fahrer klingelt! Ich höre es nicht da ich im Keller bin.

Als ich hochkomme steht ein PKW vor meiner Einfahrt.

Ich gehe raus. Der Fahrer kommt gerade von der Nachbarin, die auch nicht da war.

Sieht mich, drückt mir sein Paket in die Hand, ich unterschreibe einen Rollschein, weg war er.

Keine Frage ob ich der Empfänger bin, ganz zu schweigen von einer Ausweiskontrolle!

Nein! Ich war ihm nicht persönlich bekannt. Den Mann hatte ich noch nie zuvor gesehen.

Die Versprechen, die die machen stimmen vorn und hinten nicht.

Nur der Preis ------für die!

Was ist daran sicher?????????????????

Und Overnite transportiert doch nur Waffen wenn Du Mitglied im VdB bist?

Oder hat sich daran was geändert?????????

War doch der groß aufgelegte Aufruf des VDB.

Sicherer Waffenversand nur mit Overnite möglich!

Und Overnite sagte, aber nur wenn Du Mitglied im VDB bis!

So kann man sich wechselseitig Kunden und Mitglieder verschaffen.

Ansonsten:

Gefahrgut betrifft doch nur Munition?

:icon14: Klasse 1.4 S

Meiner Rechtsauffassung nach spricht also nichts dagegen, Waffen per DHL an einen Berechtigten zu versenden.

:icon14:

Rainer

Geschrieben

Interessant! Obwohl ebenfalls auf der VDB-Seite, steht hier etwas Entgegengesetzes:

Für den nationalen Versand ist der Transport von Waffen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Empfänger zum Erhalt der Waffe berechtigt ist, z.B. durch Vorlage des Waffenscheins [Anm.: gemeint ist wohl die WBK?!]. Dann muss gleichzeitig aber auch gewahrleistet werden, dass die Waffe tatsächlich nur dem Berechtigten ausgehändigt wird.

Es folgen weitere Ausführungen dazu, dass "Eigenhändig" nicht ausreicht, weil auch Bevollmächtige empfangsberechtigt sind und deshalb nur der Versand mit Express Ident Produkten in Frage käme. Dem kann ich nicht folgen. Sobald die Waffe in den Machtbereich des Empfängers gelangt, liegt es in dessen Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass nur Berechtigte die Waffe annehmen können. Stellt der Empfänger keine Vollmacht aus, dann gibt es auch kein Problem. Sicherheitshalber kann der Versender sich ja eine schriftliche Erklärung geben lassen, worin sich der Empfänger verpflichtet, keine Vollmachten an waffenrechtlich nicht berechtigte Personen auszustellen. Auf den Versand an eine Packstation geht der Artikel leider nicht weiter ein.

Doch, ist richtig. Wer's nicht glaubt möge bei DHL anrufen und bekommt dann nach gefühlten 10 Stunden in verschiedenen Warteschleifen und nach mehreren Ansprechpartnerwechseln genau diese Antwort. Zwar steht es bei DHL nicht wie bei anderen explizit in den AGB, aber aus dem von mir genannten AGB-Abschnitt wird das Versandverbot hergeleitet. Ausnahmen gibt es nur für Geschäftskunden.

Zu den AGB verweise ich an dieser Stelle auf meine Ausführungen in Beitrag #14 dieses Threads. Dabei will ich nicht ausschließen, dass DHL dies anders sieht und man ggf. erst vor Gericht ziehen muss.

Geschrieben
Zu den AGB verweise ich an dieser Stelle auf meine Ausführungen in Beitrag #14 dieses Threads. Dabei will ich nicht ausschließen, dass DHL dies anders sieht und man ggf. erst vor Gericht ziehen muss.

Nach meiner Anfrage (ist schon einige Zeit her) gibt es national keinen Transportausschluß von Waffen.

International soll es einen geben.

Aber ich hatte bisher noch nie Probleme mit DHL international Waffen zu verschicken.

Wohlgemerkt mit außen sichtbar aufgeklebten Exportgenehmigungen der BAFA und Zollinhaltserklärung.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo Leute,

Ich muß dieses Thema noch mal aufgreifen, da ich in absehbarer Zeit eine Waffe verschicken möchte.

Ist denn nun der Versand von EWB pflichtigen Waffen per versichertem DHL-Paket mit Option "eigenhändig"

erlaubt oder muß man den Versand per Overnight machen?

Gruß

Micha

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