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IGNORED

Import von AR 15 Teilen aus USA


FSK18

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Bekannter hat mir in den Staaten ein Wechselsystem für mein OA 15 besorgt, er will es mir schicken, jetzt ist meine Frage:

1. Was muss ich beachten? Ich denke das das Teil generell beim Zoll abzuholen ist, dann Beschußamt und dann eintragen lassen, aber gibt es da noch andere Dinge die im Vorfeld zu beachten sind?

2. Das Wechselsystem hat einen 11,5" Lauf (der ganz kurze), ist aber sonst genau wie die hier in Deutschland angebotenen. Ich hab mal gemessen und auch mit 11,5" Lauf ist mein OA über 60 cm lang, aber gibt es da eventuell noch andere Beschränkungen hinsichtlich des Laufes zu beachten?

Ich würde mich über eure Ratschläge sehr freuen.

Gruß M.

Geschrieben

hallo und guten abend !

das wichtige fängt nicht in deutschland an !!!!

für den export aus den staaten heraus braucht man, wenn der wert der waffenteile 100,- dollar übersteigt eine EXPORTLIZENS vom state department. wenn dein bekannter die hat alles klar ! wenn nicht verdammt aufpassen / überlegen !

in der jetzigen situation würde ich mir überlegen od ich so was ohne lizens verschicke; wenn ja ist das ein verstoss gegen bundesgesetze ! ( in den usa)

das ist kein witz !

für den teil in d: keine probleme, vorgehem wie geschildert.

jürgen

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie ist das mit dem Verschluss gemeint?

Nur Verschlusskopf oder zählt der Träger mit?


das ist ein punkt, der meiner meinung nach unbedingt nachgebessert werden muß. welchen sinn macht es denn, die länge von langwaffen auf lauf + verschluß festzulegen??? oder schlimmer noch auf lauf + verschlußkopf???

sinn würde machen "lauf + systemhülse" oder "lauf + gehäuse"

der passus "lauf + verschluß" macht m.e. nur bei kurzwaffen sinn, wo der verschluß in etwa so lang wie die gesammte waffe ist.

alles andere ist himmelschreiender blödsinn.

wie seht ihr das????

gruß,

goasbeda

Geschrieben

Hallo frogger,

vielen Dank für den Hinweis, hab erstmal kurz geschluckt, und mich dann an den Satz "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" erinnert.

Ist ja eine "nette" Idee, die Längenbestimmungen derart zu modifizieren.

Hab mir dann ein Maßband genommen und festgestellt, das 11,5" = 29,3 cm sind, und das ohne Verschluß. So dürfte ich in der Beziehung schwein haben.

Danke und Gruß

M.

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