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Waffensachkunde im DWJ


Rainer Berg

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Geschrieben

Hallo Thomas.H,

ich hätte es besser etwas präzisieren sollen. In der Dez. Ausgabe 2002 ist wohl ein Artikel erschienen, in dem es heisst, dass das BVG ein Urteil des OVG Koblenz bestätigt. Und hier geht es um Sachkundeprüfungen für Waffensammler, dass es keine gesonderte Prüfung gibt. D.h. wenn ein Sportschütze oder ein Jäger eine Rote WBK beantragt nun doch keine extra Sachkunde ablegen muss. Jedoch soll hier aber noch kein Aktenzeichen vorhanden sein. Ich selbst habe den Artikel nicht gelesen, aber verschiedene Aussagen dazu gehört.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.10.2002,

BVerwG 6 C 9. 02/OVG 2 A 10816/01

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Thomas.H,

ich hätte es besser etwas präzisieren sollen. In der Dez. Ausgabe 2002 ist wohl ein Artikel erschienen, in dem es heisst, dass das BVG ein Urteil des OVG Koblenz bestätigt. Und hier geht es um Sachkundeprüfungen für Waffensammler, dass es keine gesonderte Prüfung gibt. D.h. wenn ein Sportschütze oder ein Jäger eine Rote WBK beantragt nun doch keine extra Sachkunde ablegen muss. Jedoch soll hier aber noch kein Aktenzeichen vorhanden sein. Ich selbst habe den Artikel nicht gelesen, aber verschiedene Aussagen dazu gehört.

Gruß

Rainer


Hmm..... aber die Sachkunde über das Sammelthema wird schon noch geprüft oder ist das ganze jetzt mit dem Einreichen des Gutachtens getan? (Ich frag nur, weil das Projekt "Rote WBK" immer noch in meinen grauen Zellen rumtollt und noch auch Verwirklichung wartet grin.gifgrin.gif)

Geschrieben

Hallo Georg,

dann lass es raus. So wie es aussieht, ist wohl endlich ein Machtwort diesbezüglich gesprochen worden!

Denn es macht für mich und garantiert für sehr viele andere absolut keinen Sinn eine Sachkunde 2-mal abzulegen. Das WaffG hat dies auch nicht vorgesehen. In der Begründung oder einem Gutachten (wobei ich eine persönliche Begründung besser finde) kann man sehr gut sein Sammelthema darlegen und doch ziemlich beweisen, ob man sich mit der Materie auseinandersetzt.

Eine Sachkunde nach dem WaffG behandelt nicht das Sammelthema. Im entsprechenden Paragraphen ist die Rede von einem Fragekatalog. Nicht verwechseln, das Sammelthema wird mit der Begründung oder einem Gutachten dargelegt.

Gruß

Rainer

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