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IGNORED

Fallmesser (zum xten Mal?)


herrwolf

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Dies ist mein erster Beitrag in diesen Forum. Ich moechte mich daher erstmal vorstellen.

37 Jahre, ledig, maennlich, z. Z. beruflich Auslandsdeutscher. Noch bis Ende des Jahre in Houston, Texas, USA. Ich bin Sportschuetze (Ordonnanz und GK Faustfeuerwaffen - gelbe + gruene WBK vorhanden) und Militariasammler (Wehrmacht und Blankwaffen).

Nun zu meiner Frage. Ich habe mehrfach in diversen Foren gelesen, dass Leute ihre Fallmesser oder ab dem 1.4. andere verbotene Messer beim BKA anmelden. Ich habe allerdings im Waffg. nirgendwo einen Passus gefunden, dass das moeglich ist, nur bei Munition. Es gibt da dieses Sprichwort "Gehe nicht zu deinem Fuerst, wenn Du nicht gerufen wirst". Begibt man sich mit der Meldung an das BKA nicht gerade in Gefahr, weil man denen sagt, dass man einen verbotenen Gegenstand im Haus hat. Oder habe ich was verpasst und das Messer wird durch die Anmeldung legal?

In meinem speziellen Fall geht es um Fallschirmjaegermesser des 2. WK, die nicht gerade billig sind. Um meine Sammlung komplett zu kriegen, brauche ich beide Modelle. Zerlegbar und nicht zerlegbar. Das Nichtzerlegbare habe ich, absolut neuwertiger Zustand und so ziemlich selten. Allerdings ist das Ding hier in den USA. Macht es Sinn, dem BKA eine Brief zu schicken, dass ich eins habe und dieses auch bei meiner Rueckkehr nach D. vorhabe es einzufuehren? Koennte ich vorsorglich schon mal das zweite Messer "anmelden", obwohl ich es noch nicht habe? Sozusagen ein "Voreintrag"?

Leider macht das WaffG auch bei Messern keine Unterschied zwischen billigen Schrott und echten Sammlerstuecken, von denen absolut keine Gefahr ausgeht. Das Messer is $500-600 wert. Und ich wuerde es gerne behalten.

Ich habe zur Anmeldung von Messern keine mich befriedigende Antwort im Internet gefunden, hoffentlich kann mir einer hier weiterhelfen?

Gruss und Dank,

Wolf

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