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IGNORED

Schreckschußwaffen


Rennstädter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freund,

ich weiß das ich jetzt Eulen nach Athen trage aber kann mir jemand sagen wie es sich mit dem Erwerb und besitz von Schreckschußwaffen verhält? Ich denke dabei an den Besitz und das Führen. In der Dezemberbeilage der DWJ konnte ich nichts dazu finden. Für Hinweise währe ich Euch sehr dankbar cool.gif

Geschrieben

Moin Jürgen,

Erwerb wie gehabt frei ab 18.

Führen auch wie gehabt mit allen Ausnahmen, wink.gif

aber.....ab 01.04.03 jedoch nur noch mit dem *kleinen Waffenschein* erlaubt !

Gruss

CB

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