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IGNORED

Bau eines Waffenraums


DJHawkeye

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ein Bekannter möchte in seiner Holzgarage einen Waffenraum mauern. Kann hier jemand sagen, wie die Wände beschaffen sein müßen, damit es keine Probleme mit der Sicherheit gibt. Die Waffenbehörde hat auch keine weitere Informationen außer zur Beschaffenheit der Tür (ist ja klar).

Gibt es irgent welche Vorschriften oder Paragraphen im Netz zu diesem Thema ich habe nichts brauchbares gefunden?

Geschrieben

würd mich auch interessieren, das thema.

und wie muß eine öffnung oder fenster (sprich: druckentlastungsfläche) beschaffen sein (größe, sicherung, gitter ect.) damit ich neben der waffenlagerung auch pulver in moderaten mengen darin aufbewahren kann?

gruß,

goasbeda

Geschrieben

Hallo DJ

habe mir vor Jahren einen Raum im Keller gebaut. Dazu habe ich den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst in Saarbrücken um eine Begutachtung gebeten. Die sind dann gekommen und haben mir eine mehrere Seiten starke Empfehlung erstellt, obwohl Aufbewahrungsvorschriften lediglich als Verwaltungsvorschriften (VwV) existieren, die keine Außenwirkung für den Bürger entfalten. Lange Rede, kurzer Sinn...Die neben einer einbruchhemmenden (alte Rechtschreibung-Adjektivattribut) Tür empfohlenen Steine habe ich nicht verwendet (weiß jetzt nicht mehr, welche es waren), sondern Hohlblocksteine, die ich einzeln mit Beton ausgegossen habe. Sie sind mehr als 20 cm im Durchmesser, wie ich mich zu erinnern glaube. Den Raum habe ich im Keller an eine starke Außenwand angemauert, die an der Stelle über kein Fenster verfügt. Eine Holzbude wie von Dir beschrieben würde ich eher nicht empfehlen (Dachsicherung, Probleme mit einem evtl. einzubauenden Wandsafe etc.). Bezüglich der im weiteren angesprochenen Druckentlastungsöffnungen würde ich mir keine Sorgen machen. Diese Vorrichtungen sind erst bei größeren Lagermengen erforderlich. Bei den im Zivilbereich zulässigen Kleinmengen von ein bzw. drei Kilogramm sind sie im Gegensatz zu einem Feuerlöscher usw. nicht erforderlich. Wenn Du weitere Fragen zu dem Schreiben der Kripo hast, werde ich mal zu Hause am Wochenende rumkramen. Gruß 9x19 color>

Geschrieben

@Goasbeda

Eine Druckentlastungsfläche ist bei einem Pulverlager im Außenbereich nicht erforderlich. Die Höchstlagermenge beträgt 5kg bei Nitrozellulose Pulver oder 3 kg bei Schwarzpulver. Werden beide Sorten gemeinsam gelagert, beträgt die Höchstmenge 3 kg. Die Holzgarage muß feuerhemmend ausgeführt sein. Der Diebstahlschutz muß durch das Bauwerk oder ein Behältnis (4mm Stahl allseitig) gewährleistet sein. Nähere Auskünfte erteilt die Behörde (Gewerbeaufsichtsamt).

@Goasbeda und DJHawkey

Wenn bei der Garage eine Umwidmung erfolgt, also die Garage nicht mehr als Garage sondern als Waffenkammer oder Pulverlager dient, ist das Baurecht zu beachten. Im Klartext der neue Verwendungszweck muß baurechtlich genehmigt werden.

Die Eingangsfrage kann ich leider auch nicht beantworten.

Geschrieben

Ich würde sagen, daß die Wände natürlich den gleichen Schutz bieten

müssen, wie z.B. die Tür, oder der Raum mit z.B. VDS-1 Tür wird

nicht als VDS-1 Raum anerkannt, sondern nach der Stärke der Wand

beurteilt.

Dabei geht es ja um diese "resistant unit" oder Widerstandseinheiten.

Ich habe da irgendeine DIN-EN Norm gelesen, in der beschrieben ist

wie die Tests durchzuführen sind.

(war IIRC EN 1143-1 wie im Link oben angegeben)

Ob du 2 Raüme bauen mußt, und sofort in den einen versuchen mußt

einzubrechen, um zu schauen wie lange du brauchst gr1.gif glaube

ich aber nicht.

Werde mal versuchen diese Norm irgendwie zu ...

Darin war jedenfalls IIRC von Stahlbeton oder Fertigelementen die Rede.

(ohen weitere Einzelheiten)

Wie das aussehen könnte weiss ich nicht, ich habe hier nur die

genaue Vorschrift für Schutzräume Typ Grundschutz

(gegen ABC und Konventionelle Waffen) cool3.gif

Geschrieben

http://www.ejib.de/side/ausgaben/JiB_2002/...Waffenrecht.pdf

Da sind die Unterschiede der Normen aufgeführt.

In Antwort auf:

Von da an

fi nden nur noch Wertschutz-behältnisse

nach den Bestim-mungen

der europäischen

Norm EN 1143-1 (EURO-NORM)

Verwendung. Diese

beinhaltet, dass alle Behält-nisse

geprüft, zertifi ziert und

zugelassen sein müssen.


Wenn du selber Bauen willst musst du scheinbar doch

eine deiner Wände aufbrechen lassen, oder wie

soll man das verstehen?

Geschrieben

hallo 700ne,

bei mir wärs allerdings nicht im außenbereich, sondern im keller. und ohne druckentlastungsfläche reduziert sich die lagermenge meines wissens um die hälfte. und das ist schon ganz ordentlich, oder?

mir gings eigentlich darum: der raum und die tür erfüllen sicherheitsstufe a oder meinetwegen auch b. welchen einfluß hat aber dann darauf ein kleines fenster? setzt es die sicherheitsstufe wieder herab?

gruß,

goasbeda

Geschrieben

Hallo goasbeda,

natürlich setzt ein Fenster die Sicherheitsstufe des Raumes nach unten. Du kannst das Fenster aber sicher gestalten, wenn Du z.b. einen s.g. Rollenroststahlkernsicherung vor das Fenster bringst. Das ist ein Gitterrohr mit einem innenliegenden Rundeisen.

Durchsägen ist da nimmer cool.gif

Kannst Du Dir auch selber bauen, wichtig ist das die Rohre tief und festgenug im Mauerwerk verankert sind und der Rohrabstand so gering ist, daß kein Wagenheber zwischen passt. Tips und ggf. Bauanleitung kannst Du Dir von Deiner örtlichen Kripoberatung holen.

Fazit: Druckentlastung bleibt - Einbruch sehr erschwert!

Gruß

GreenHunter

Geschrieben

@ goasbeda

Es ist ist richtig, bei einem Lager im Innenbereich - dazu gehört natürlich auch der Keller - ist eine Druckentlastungsfläche notwendig. Ist keine Druckentlastungsfläche vorhanden reduziert sich die zugelassene Höchstmenge um ein Halb. Im Innenbereich gilt als Höchstmenge (mit Druckentlastungsfläche) 1 kg bei Schwarzpulver und 3 kg bei Nitrozellulose Pulver. Bei Zusammenlagerung gilt die Höchstmenge des gefährlicheren Stoffes (Schwarzpulver) also 1 kg insgesamt. Dabei ist es unerheblich ob der Anteil des Schwarzpulvers an der Gesamtlagermenge 1% oder 99% beträgt.

Wie schon erwähnt genaue, auch verbindliche Auskünfte erteilt das Gewerbeaufsichtsamt.

Geschrieben

Bekannter von mir (und Waffenhändler) hat seine Wände verschalt und Beton hineingegoßßen (mit Stahlmatten zusätzlich) und zum Schluß die VDS1 Tür einbauen lassen !

Darin darf er Mun und Waffen lagern !

Die Wände sind aber auch gut ein halber Meter dick.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo DJ-

das geht auch etwas einfacher und gleich sicher mit den sgn.Betonschalsteinen ! Werden für Keller benutzt bei denen der Arbeitsraum für eine Schalung fehlt. Sind innen hohl und lassen sich beim Vermauern mit Eisen in jeder Richtung armieren - anschließend mit Beton ausgegossen hat man eine Wand die den Stabilitätsvorgaben einer Eisenbetonmassivwand entspricht. Wenn er beim Vermauern sauber arbeitet hat er dazuhin einen sehr ordentlichen Untergrund der bei einem Lagerraum im Prinzip nicht weiterbehandelt werden muß, da die Steine ja fugenfrei gesetzt werden.

Mouche

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