Weinberger Posted December 16, 2002 Share Posted December 16, 2002 Stimmt es eigentlich, dass nach dem Kanibalismus-Fall in Hessen vom BMI die Einführung einer amtlichen KBK (Kühlgerät-Besitzkarte) erwogen wird? Die freie Zugänglichkeit von Kühlgeräten soll derartige Verbrechen ja erst ermöglichen bzw. gerade zu solchen Taten auffordern. Für eintürige Geräte soll es Erleichterungen in Form einer gelben KBK geben, darauf kann man bis zu 2 Geräte ohne Voreintrag erwerben. Allerdings soll auch hier die Behörde jederzeit, ohne Voranmeldung, Besichtigungsrecht zur Überprüfung des Geräteinhalt haben. Im Winter abmelden geht nur mit roter Saison-KBK. Ja, also ich werd meinen Ordonanz-Kühlschrank verkaufen! Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
acs Posted December 17, 2002 Share Posted December 17, 2002 Das würde ich Dir auch anraten. Desweiteren sollte auch dafür eine ÖKOSTEUER erhoben werden. Ich werde das mal im Ministerium der Grünen mal anregen. Das würde einen geringeren Stromverbrauch in der BRD fördern. Die Deutschen wären nicht mehr so dick und belasten dann die Krankenkassen weniger. Die mit Gebührenbescheid abgegebenen Geräte könnten dann als Spende auf dem ..........Kontinent abgegeben werden. Die können dann die Lebensmittel länger und besser haltbar machen ihre Zahllosen Kinder vermehren und im 18 Lebensjahr dann nach Deutschland kommen um ...........zu beantragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 17, 2002 Share Posted December 17, 2002 Hallo Weinberger, iuch dachte schon KBK steht für Kinderbesitzkarte. Diese ist nämlich in Verbindung mit einem Elternsachkundenachweis tatsächlich Indula dringend nötig. Gruß M Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 18, 2002 Share Posted December 18, 2002 hört sofort auf!!!!!!!!! Ihr liefert bestimmten Mitlesern (Journallien und Politikern) die besten Grundlagen für die Zukunft. Brauche ich dann eigendlich für meine Kühltasche ein kleinen Kühltaschen-schein wenns mal wieder zum Picknick geht, oder darf ich die da nicht mehr mitnehmen, da öffendliche Veranstaltung ....wenns ja nicht so traurig wäre...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Weinberger Posted December 18, 2002 Author Share Posted December 18, 2002 Du darfst die Kühltasche -ohne kleinen KBK- mitführen, wenn Du: a) ein Bedürfnis nachweisen kannst (bei Übergewicht keine Chance) B) der Aufenthalt nur auf befriedetem Gelände statt findet Bei Vorliegen trifftiger Gründe, kann die Behörde die Zustimmung trotzdem verweigern. Kleinsttaschen (Kameraformat) sind -vorbehaltlicher europäischer Regelungen- frei zu erwerben. Das Führen unterliegt ebenfalls keinerlei Einschränkungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
acs Posted December 19, 2002 Share Posted December 19, 2002 @ Weinberger: Wie kannst Du das vergessen ? Du hast das Bundesgesundheitsregister für eine mgl. Zuverlässigkeit vergessen. Also nochmals ausführlich: Du benötigst da noch einen Auszug aus dem Bundesgesundheitsregister ob Du Zuverlässig sein wirst Dich dann bei Besitz dieser Kühltasche nicht über- oder Krank zu (essen / fressen). Desweiteren wird noch bei der Kreispolizeibehörde überprüft ob Du zuverlässig mit eßbarem seither umgegangen bist, oder schon Auffällig (od. mgl. Übergewichtig ) aussiehst. Bei Voreintrag des gewünschten Gegenstandes findet dann die Verwaltungsvorschrift des Bundesgesundheitsministeriums Anwendung, die den Umgang mit dem Gegenstand beschränkt. ( Ausleihen des gegenstandes führt allerdings zum Wegfall der Zuverlässigkeit !) Bitte dann auch entsprechend verwahren. B Schrank ?? ausreichend ? Vielleicht können unsere Jura-Spezialisten da weiterhelfen. Guten Apetitt noch ! Danke für den Stern !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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