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IGNORED

Was ist ein "*****entest"?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

(Die Autozen$ur geht mir mittlerweile ganz schön auf den *******)

Was ist ein "Itiodentest" (Autozen$ur ausgetrickst!)?

Muss man zum Bestehen Fragen beantworten? Welche? Oder Turnübungen vorführen?

Bestehen "normale" Menschen den Itiodentest oder muss man ein "Gutmensch" sein?

Wer hat einen Test, beispielsweise zur Wiedererlangung des Führerscheins, bereits über sich ergehen lassen müssen und kann berichten?

------------------

Viele Grüße

MoSch

Dieses Leben ist eines der härtesten...

(Lebenslange Mitgliedschaft im FWR Nr. 008)

[Dieser Beitrag wurde von MoSch am 24. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Genauso wie Volksvertreter das Volk vertreten

oder Zitronenfalter Zitronen falten

so werden beim *****entest *****en getestet.

Oder seh`ich da was falsch grinser017.gif

PS: ich editier`s auch morgen wieder

Geschrieben

Meschuggetest!

Ich stelle mir das vor wie eine MPU bei Autofahrern.

So, jetzt weiß auch jeder, wie er den Meschuggetest bestehen kann... so wie jede MPU!

Zauberwort: Vorbereitungskurs!

Merke: Püschater sind auch nur Menschen. Haben auch Vorurteile wie wir alle. Und vor allem haben sie gewisse Erwartungen. Diesen muß man zum Positiven entsprechen. Ein jeder versetze sich in die Lage seines Gegenüber und ergründe DESSEN Taktik. Dann ist der Sieg Dein. (Hat Sun Tzu mal viel schöner gesagt, konnte es aber nicht finden in der Eile)

Geschrieben

"Darum sage ich: Kenne Deinen Feind und kenne Dich selbst, und in hundert Schlachten wirst Du niemals unterlegen sein."

(Sun Tzu, Die Kunst des Krieges, Kapitel 3: "Offensive Strategien")

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MPU: "Legen Sie diese beiden Kugeln aufeinander..."

Aber versuch' mal 'nem Psychiater zu erklären, daß, unter Berücksichtigung von Erdbeschleunigung, Schwerkraft, Wind und anderen äußeren Einflüssen, genau ein Punkt existiert, an dem zwei exakte Kugeln aufeinander liegen MÜSSEN, zumindest theoretisch...*G*G*G*G*G*G*

STEELEYE

Geschrieben

Grundsätzlich wird das erst mit den diversen ausstehenden Durchführungsverordnungen geregelt. Das wird dauern, da die Innenministerien erstmal mit Feiern, gegenseitigem Schulterklopfen, Fußball gucken (your taxes at work) usw. beschäftigt sind, und dann ist ja auch noch Wahl.....

Aber so ein Gutachten dürfte etwa ähnlich den Verfahren, die heute bei der Personalauswahl im Rahmen der Personalentwicklung angewandt werden, stattfinden.

Das heißt, es findet ein sog. "Strukturiertes Interview" statt.

Der Psychologe führt mit dem Kandidaten ein Gespräch und versucht hierbei seine Einstellung zu bestimmten Themen zu ergründen.

Die Anfangsphase eines solchen Gespräches wird übrigens nicht bewertet, da davon auszugehen ist, dass der Kandidat nicht offen reagiert, aber nach einer Viertelstunde stellst Du fest, dass der Psychologe ja ganz nett und in Ordnung ist (sind sie alle, haben sie nämlich gelernt...), dann sagst Du Deine wirkliche Meinung und der Psychologe fängt an zu bewerten....

Das Problem dabei ist, dass dieses Verfahren und die Bewertung für Dich nicht nachvollziehbar ist und das Ergebnis vorgegeben werden kann.

Und hier kommt das Argument von PALERMO ins Spiel, das Verhalten bei solchen Gesprächen kann man nämlich trainieren. So gilt es beispielsweise bestimmte Worte zu vermeiden oder bestimmten Situationen aus dem Weg zu gehen (Du gehst mit Freundin und Sportwaffe abends spazieren und .......)

Entscheidend ist aber, glaubwürdig zu sein...

Zusammenfassend ist so ein Test keine einfache Sache, aber auch kein Grund zur Verzweiflung !!!

Gruß

Wöff (FWR 000312)

------------------

Geschrieben

Stop, Stop, Stop!

Von MPU (medizinisch-psychologischer Untersuchung, Begriff aus dem Straßenverkehrsrecht) hat niemand geredet!

Es ist immer nur von einer amtsärztlichen, fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung gesprochen oder geschrieben worden.

Insbesondere der Begriff fachärztlich ist hier interessant, denn fast jeder Hausarzt ist Facharzt, meistens für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin!

Über den Umfang der Untersuchung ist bisher nichts bekannt oder gefordert, was bedeutet, daß es bisher im Ermessen des Arztes liegt, was er untersuchen will!

Ähnliche Bescheinigungen gibt es auch im Bereich des Tauchsportes, des Flugsportes oder im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Kosten dürften sich für so eine Bescheinigung etwa im Bereich 20,- bis 100,-€ bewegen (je nach Untersuchungsumfang).

Außerdem: fragt doch mal Euren Vereinsvorsitzenden, ob nicht ein Arzt im Verein ist, oder ob Ihr einen Arzt als Betreuer habt (meist, wenn noch andere Sportarten im Verein angeboten werden).

Für unseren Verein werde ich (Facharzt für Allgemeinmedizin) mich kostenlos zur Verfügung stellen, muß das nur noch mit meiner Haftpflichtversicherung abklären.

Ich könnte mir vorstellen, daß andere Kollegen sich ähnlich verhalten werden. Es wird natürlich auch einige geben, die den Vereinskameraden das Geld aus der Tasche ziehen wollen :mad :mad

Hier der Text vom Vermittlungsausschuß:

§ 6 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

"Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen."

B) In Absatz 2 wird nach den Wörtern "beigebrachten Bescheinigungen, so" das Wort "kann" durch das Wort "hat" und das Wort "aufgeben" durch das Wort "aufzugeben" ersetzt.

c) Nach Absatz 2 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

"(3) Personen, die noch nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen."

Es bleibt also abzuwarten, ob und wie hier noch Vorschriften erlassen werden. Es könnte gut sein, daß man keine festen Vorgaben für die Untersuchung macht und erst einmal die Ergebnisse abwartet.

Es könnte aber auch sein, daß der DSB, in der ihm eigenen unnachahmlichen Art, in bestem vorauseilenden Gehorsam für seinen Verband festlegt, wie die potentiellen Amokläufer zu untersuchen sind! Das würde dann natürlich den Umfang festlegen, da der DSB ja DER ernsthafte und glaubwürdige Verein ist!!!

------------------

gecko

[Dieser Beitrag wurde von gecko am 25. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Laß' uns doch lästern, Mediziner und Juristen sind wir doch alle nicht...(bis auf löbliche Ausnahmen!) *G*G*G*

Nach Deinen Ausführungen muß ich mir die Sache also eher so vorstellen wie ein Tauchtauglichkeitsattest o.ä.?

STEELEYE

Geschrieben

Lästert soviel Ihr wollt! Ich hatte nur den Eindruck, daß inzwischen einige das große "P" (PANIK!!!!) in den Augen haben.

Deshalb mein Versuch, etwas verbales Valium zu verabreichen... grin.gif

Die Untersuchung wird irgendetwas zwischen formlosen ärztlichen Attest und voller MPU sein, je nach Vorschrift, die noch kommt.

Der jetzige Status ist allerdings: formloses Attest eines Fach-, Amtsarztes oder Fachpsychologen (oder einer der jeweils weiblichen Formen, man muß ja pc sein) wink.gif

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von gecko:

(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die
Anerkennung
der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen."

[/b]

ich möchte tippen, dass da die amtsärztliche untersuchung bei rauskommt.

schließlich muss sichergestellt werden, dass ausreichend leute durchfallen.

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 25. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Welcher Arzt, Psychater oder sonst was will diese Verantwortung auf sich nehmen??? Er bescheinigt geistige Eignung, drei Wochen später dreht der Getestete durch, und der Arzt/Psychater ist die Made, der kriegt doch keinen Fuß mehr auf den Boden! Er kriegt dann am ende die Schuld für den Amoklauf.

Wegen solcher Gewissensfragen könnte das "Bestehen" solcher Untersuchungen verdammt schwer bis unmöglich werden.

Gruß Mops

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von martinmops:

Welcher Arzt, Psychater oder sonst was will diese Verantwortung auf sich nehmen??? Er bescheinigt geistige Eignung, drei Wochen später dreht der Getestete durch, und der Arzt/Psychater ist die Made, der kriegt doch keinen Fuß mehr auf den Boden! Er kriegt dann am ende die Schuld für den Amoklauf.

Wegen solcher Gewissensfragen könnte das "Bestehen" solcher Untersuchungen verdammt schwer bis unmöglich werden.

Gruß Mops

Äh, nein!

In Prozessen, z.B. um Kinderschänder, werden als eine Voraussetzung zur Entlassung aus dem Café Viereck auch psychologische Gutachten erstellt und bewertet.

Hier in Hamburg-Ochsenzoll z.B. ist so ein lustiger Ort, wo immer mal wieder Vergewaltiger während eines "Spaziergangs" sich nochmal etwas "austoben". mad.gif

Irrt sich ein Gutachter, interessiert es niemanden, weil die Öffentlichkeit erstmal von der Presse gegen den Richter scharf gemacht wird. Der trifft schließlich die Entscheidung.

Der Gutachter ist fein raus, er hat nur einen Rat gegeben und weist außerdem darauf hin, das bis zur Haftentlassung ja noch viele Einflüsse auf den Patienten wirken... blablabla... der Patient vielleicht sogar während der Untersuchung manipulativ war!

Außerdem ist es ja bekannt, dass einige Psycho-Gutachter eher zu einem bestimmten Urteil geneigt sind, genau wie Polizeibeamte ja wissen, bei welchem Richter sie in einem Fall am ehesten einen Durchsuchungsbefehl kriegen.

[Dieser Beitrag wurde von Palermo am 26. Juni 2002 editiert.]

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