Trollo Posted June 24, 2002 Posted June 24, 2002 Hallo Leute, bei meinem letzten Schießsporttreffen hat mir jemand erzählt, das Mündungsbremsen in Hessen nicht erlaubt währen. Ich habe ein par Kumpels die trotdem 'ne Bremse auf Ihrem Gewehr haben und behaupten das dies erlaubt währe. Wer hat nun recht? Ich weiß nicht wenn es verboten ist weswegen. Wenn es nach dem §37 verboten ist dann müssen doch mehrere Kriterien erfüllt werden die dann zum verbot führen. Eine Mündungsbremse allein oder ein Pistolengriff an der Langwaffe kann doch nicht zumn verbot führen? Wo könnte ich den genaueres erfahren? Fragen über Fragen und das noch am Montag. Naja, machts gut Trollo!
JuergenG Posted June 24, 2002 Posted June 24, 2002 Trollo, Halbautomat mit Mündungsbremse iss nich in Hessen. Ein einziges "Anscheinsmerkmal" (MFD, langes/hervorstehendes Mag, Kühlrippen, Pistolengriff) reicht dem Herrn vom LKA (EKHK Stengl). Bei Repetierern scheint es keine Probleme damit zu geben. O-Ton des Herrn vom Ordnungsamt: "Die Waffe ist legal (betr. mein FN Sniper mit MFD); wenn jemand ein Problem damit hat, soll er mich anrufen. Wenn alle Stricke reissen, müssen wir halt zum BKA."
Trollo Posted June 24, 2002 Author Posted June 24, 2002 Zitat: Original erstellt von JürgenG: Trollo, Halbautomat mit Mündungsbremse iss nich in Hessen. Bei Repetierern scheint es keine Probleme damit zu geben. Danke für Deine Antwort, meine Kumpels scheinen also recht zu haben, den sie besitzen beide einen Repetierer. Gruß Trollo
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