Jens41AE Posted November 26, 2002 Share Posted November 26, 2002 Hallo! Gehe ich richtig in der Annahme, dass in Zeiten, in denen privates Feuerwerk erlaubt ist (Silvester), auf dem eigenen umfriedeten Grundstück mit einer 12/70er-Flinte dafür vorgesehene Leuchtmunition senkrecht in den Himmel geschossen werden darf? Hat das schonmal jemand von Euch getan? Wie ist der Effekt? Was kostet das? Wie sieht danach die Flinte aus?? Danke für die Antworten ! Jens Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hägar Posted November 26, 2002 Share Posted November 26, 2002 Es ist verboten, Du darfst noch nicht mal Platzpatronen verschießen, die für scharfe Waffen gedacht sind, z.B. 9 Para oder .308 Win. Es ist zwar preiswert, aber die Flinte sieht hinterher beschissen aus. Hägar Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuulz Posted November 26, 2002 Share Posted November 26, 2002 Verboten ??? Wo steht das ? Die Dinger werden doch ohne Hinweis verkauft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted November 26, 2002 Share Posted November 26, 2002 es ist nicht grundsaetzlich verboten - allerdings brauchst du eine schiesserlaubnis dafuer (fuer waffe und zeitpunkt -> auch silvesternacht). die bekommst du (oder auch nicht...) bei deiner waffenbehoerde. ohne schiesserlaubnis -> verboten. @schuulz: was den sachverhalt 'ohne hinweis' angeht: auch scharfe 12er schrotpatronen (oder andere munitionssorten oder -kaliber) werden 'ohne hinweis' verkauft, dass man nicht so einfach damit herumballern darf - und trotzdem darf man es nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jens41AE Posted November 26, 2002 Author Share Posted November 26, 2002 Hallo! Danke für die Antworten! Wie schade, ich wollte erst ein paar Leuchtkugeln mit meiner billig-Baikal hochschießen, bevor ich mit meinen Freunden losziehe Wo das geregelt ist, dass man mit legal besessenen Waffen auf dem eigenen Grundstück mit Platzpatronen etc nicht schießen darf, würde mich auch interessieren; vielleicht weiss jemand von Euch, wo ich die Rechtsquelle finden kann (gerne auch Urteile, Aufsätze usw!). Mein Vater war eh nicht besonders erbaut von der Idee: Nicht dass er was gegen mein Hobby hätte, aber er ist der Ansicht, das es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Nachbarn das Überfallkommando bestellen, wenn ich mit meiner Flinte oder gar einem Karabiner (FR 8 mit Mündungsfeuerdämpfer -evil-) im Garten stehe. Gruß Jens Link to comment Share on other sites More sharing options...
snake1313 Posted November 26, 2002 Share Posted November 26, 2002 In Antwort auf: Wo das geregelt ist, dass man mit legal besessenen Waffen auf dem eigenen Grundstück mit Platzpatronen etc nicht schießen darf, würde mich auch interessieren; § 45 Schießen (1) Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe oder mit einem Böller schießen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Leider Link to comment Share on other sites More sharing options...
C-96 Posted November 26, 2002 Share Posted November 26, 2002 Sei froh,dass Du es nicht tust,die Dinger verwenden Schwarzpulver als Treibladung. Das putzen "danach" ist eine tierische Sauerei ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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