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IGNORED

Leuchtkugeln in 12/70


Jens41AE

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Gehe ich richtig in der Annahme, dass in Zeiten, in denen privates Feuerwerk erlaubt ist (Silvester), auf dem eigenen umfriedeten Grundstück mit einer 12/70er-Flinte dafür vorgesehene Leuchtmunition senkrecht in den Himmel geschossen werden darf?

Hat das schonmal jemand von Euch getan? Wie ist der Effekt? Was kostet das? Wie sieht danach die Flinte aus??

Danke für die Antworten !

Jens

Geschrieben

Es ist verboten, Du darfst noch nicht mal Platzpatronen verschießen, die für scharfe Waffen gedacht sind, z.B. 9 Para oder .308 Win.

Es ist zwar preiswert, aber die Flinte sieht hinterher beschissen aus.

Hägar

Geschrieben

es ist nicht grundsaetzlich verboten - allerdings brauchst du eine schiesserlaubnis dafuer (fuer waffe und zeitpunkt -> auch silvesternacht).

die bekommst du (oder auch nicht...) bei deiner waffenbehoerde.

ohne schiesserlaubnis -> verboten.

@schuulz:

was den sachverhalt 'ohne hinweis' angeht:

auch scharfe 12er schrotpatronen (oder andere munitionssorten oder -kaliber) werden 'ohne hinweis' verkauft, dass man nicht so einfach damit herumballern darf - und trotzdem darf man es nicht.

Geschrieben

Hallo!

Danke für die Antworten!

Wie schade, ich wollte erst ein paar Leuchtkugeln mit meiner billig-Baikal hochschießen, bevor ich mit meinen Freunden losziehe frown.gif

Wo das geregelt ist, dass man mit legal besessenen Waffen auf dem eigenen Grundstück mit Platzpatronen etc nicht schießen darf, würde mich auch interessieren; vielleicht weiss jemand von Euch, wo ich die Rechtsquelle finden kann (gerne auch Urteile, Aufsätze usw!).

Mein Vater war eh nicht besonders erbaut von der Idee:

Nicht dass er was gegen mein Hobby hätte, aber er ist der Ansicht, das es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Nachbarn das Überfallkommando bestellen, wenn ich mit meiner Flinte oder gar einem Karabiner (FR 8 mit Mündungsfeuerdämpfer -evil-) im Garten stehe.

Gruß Jens

Geschrieben

In Antwort auf:

Wo das geregelt ist, dass man mit legal besessenen Waffen auf dem eigenen Grundstück mit Platzpatronen etc nicht schießen darf, würde mich auch interessieren;


§ 45 Schießen

(1) Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe oder mit einem Böller schießen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Leider crying.gif

Geschrieben

Sei froh,dass Du es nicht tust,die Dinger verwenden

Schwarzpulver als Treibladung. blush.gifblush.gif

Das putzen "danach" ist eine tierische Sauerei chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif!

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