jericho Posted November 17, 2002 Share Posted November 17, 2002 Hallo zusammen, kann mir von Euch jemand sagen ob es eine genaue Regelung gibt was das schießen von Kindern unter 12 Jahren betrifft Bei uns im Verein ist deshalb die Hölle los. Der eine sagt sie dürfen mit schrieftlichem Einverständniss der Eltern schießen, der andere sagt sie dürfen auf keinen Fall schießen Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted November 17, 2002 Share Posted November 17, 2002 Verbot : Kindern unter 12 Jahren darf das Schießen mit Schusswaffen in Schießstätten nicht gestattet werden.(§ 36 1.VO z .WaffG Abs.1) Ausnahmegenehmigung: Bewilligung einer Ausnahme "aus besonderen Gründen” ist möglich. Antragsteller des Einzelantrags sind (im Regelfall) beide Sorgeberechtigte. Altersbezogene bis 14 Jahre: Schießen nur mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen Einschränkungen : bei Einverständnis oder Anwesenheit beider Sorgeberechtigten 14 bis 16 Jahre: Schießen mit sonstigen Waffen bei Einverständnis oder Anwesenheit beider Sorgeberechtigten Das Einverständnis muß von beiden Sorgeberechtigten schriftlich erklärt werden. Liegt nur eine Unterschrift vor, so ist das Schießen zu untersagen. Zumindest sehen dies so viele. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jericho Posted November 17, 2002 Author Share Posted November 17, 2002 Danke @Asta Stammt das aus dem "Neuen" oder dem "Alten" Waffengesetz? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted November 17, 2002 Share Posted November 17, 2002 Alt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.