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IGNORED

Kinder unter 12 Jahren


jericho

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

kann mir von Euch jemand sagen ob es eine genaue Regelung gibt was das schießen von Kindern unter 12 Jahren betrifft confused.gif

Bei uns im Verein ist deshalb die Hölle los. Der eine sagt sie dürfen mit schrieftlichem Einverständniss der Eltern schießen, der andere sagt sie dürfen auf keinen Fall schießen confused.gifconfused.gifconfused.gif

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Geschrieben

Verbot : Kindern unter 12 Jahren darf das Schießen mit Schusswaffen in Schießstätten nicht gestattet werden.(§ 36 1.VO z .WaffG Abs.1)

Ausnahmegenehmigung: Bewilligung einer Ausnahme "aus besonderen Gründen” ist möglich.

Antragsteller des Einzelantrags sind (im Regelfall) beide Sorgeberechtigte.

Altersbezogene bis 14 Jahre: Schießen nur mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen

Einschränkungen : bei Einverständnis oder Anwesenheit beider Sorgeberechtigten

14 bis 16 Jahre: Schießen mit sonstigen Waffen bei Einverständnis oder Anwesenheit beider Sorgeberechtigten

Das Einverständnis muß von beiden Sorgeberechtigten schriftlich erklärt werden. Liegt nur eine Unterschrift vor, so ist das Schießen zu untersagen. Zumindest sehen dies so viele.

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