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IGNORED

Waffenimport aus EU-Ländern


MarkSix

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Geschrieben

Mal eine Frage an die rechtskundigen in unserer Runde: Wenn man

als Inhaber einer roten oder gelben WBK im Ausland (z.B. Frankreich)

eine Waffe, deren Erwerbs- und Besitzerlaubnis in Deutschland durch die WBK abgedeckt ist,

erwerben und nach Deutschland bringen möchte, wie muß man da vorgehen?

Ich habe dazu schon sehr widersprüchliche Antworten erhalten. Kann man

die Waffe einfach mitnehmen, beim Zoll deklarieren, anmelden und fertig?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

MarkSix

Geschrieben

ja, das würde mich auch mal interessieren.

Insbesondere der Erwerb einer 1. Cat. Waffe in

Frankreich zum Export. Makalu, bist Du da?

Geschrieben

Du brauchst dazu eine vorherige Einwilligung nach §9(2) der 1.WaffV sowie natürlich die dazu nötigen Erlaubnisse, z.B. in Form der entsprechenden WBK.

Die Behörden sollten diese als Vordruck bereit halten, kostet DM20 bzw. den umgerechneten Teurobetrag.

Innerhalb der EU kein Zoll,irgendeinen Sinn muß diese EU ja auch haben...beim Beschuß weiß ich nicht, ob alle EU-Länder eine Beschußpflicht analog zu unserer haben, also ggf. Beschuß nötig.

Geschrieben

Hi MarkSix,

kenne den Vorgang nur für den Kauf bei einem Händler.

Er muss eine "Ausfuhrbewilligung" bei seiner zuständigen Behörde beantragen, die wird dann an den Käufer übersandt und dieser muss nun bei (durch) seine® zuständige(n) Behörde bestätigen lassen, dass er die Waffe in D besitzen darf. Die Papiere gehen dann (i. d. R. 2 fach) an den Verkäufer zurück und eine Ausfertugung kommt dann mit der Waffe an den Käufer zurück.

Wie es bei einem Privatverkäufer läuft, kann ich leider nicht sagen, die Erfahrung hatte ich noch nicht, das andere habe ich schon mehrfach durchexerziert. Wobei ich denke, dass es ähnlich läuft, nur dass halt der Verkäufer sich um die "Ausfuhrbewilligung" für sein Heimatland kümmern muss.

Die Bestätigung dass der Käufer die Waffe in D besitzen darf, ist übrigns bi meinem Ordnungsamt kostenlos, habe aber von Kollegen gehört, dass das je nach Behörde unterschiedlich gehandhbt wird.

Grüße

Peter

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