CW Posted October 31, 2002 Share Posted October 31, 2002 Hallo Leute, ich habe vor kurzem meinen Munitionserwerbsschein für Kaliber von .22 LfB. - 700 N.E. erhalten. Ich bin nun berechtigt, die entsprechende Munition in der kleinsten im Handel erhältlichen Verpackungseinheit zu erwerben. Meine Frage an Euch lautet nun: Wie muß ich verfahren, wenn ich Einzelstücke erwerbe (z.B. von einem Jäger)? Muß jedes Einzelstück in den Munitionserwerbsschein eingetragen werden (dann wäre dieser sehr schnell voll, da nur 8 Spalten zur Verfügung stehen)? Was geschieht, wenn der "Schein" voll ist? Vielen Dank für Eure Antworten. Carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
wecker Posted November 6, 2002 Share Posted November 6, 2002 Hallo Carsten! Poste Deine Fragen zum MES doch auch mal im Forum "Sammeln" bei den Munitionssammlern. Bis Donnerstag! wecker Link to comment Share on other sites More sharing options...
ulrich falk Posted November 6, 2002 Share Posted November 6, 2002 wieso? frogger hat doch richtig antwort gegeben. ein mes zieht keine buchführungspflicht nach sich; nicht auf der karte und nicht anderswo. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wecker Posted November 7, 2002 Share Posted November 7, 2002 Guten Morgen! @ulrich falk: Das war nicht böse gemeint und sollte froggers Antwort auch nicht anzweifeln - bitte nicht falsch verstehen! CW und ich haben am Dienstagabend noch zusammen gegrübelt, warum auf der Karte überhaupt Platz für irgendwelche "Erwerbungen" vorgesehen ist. Denn leider war auch unsere Kreispoilzeibehörde nicht in der Lage, CW eine Antwort darauf zu geben. Diese soll ihm aber wohl noch nachgereicht werden... Nichts für ungut und viele Grüße vom wecker Link to comment Share on other sites More sharing options...
ulrich falk Posted November 7, 2002 Share Posted November 7, 2002 tut mir leid, wenn es so aussieht, dass ich dich habe anmaulen wollen. ich hatte mich nur gewundert, warum zum einen das thema recht kurz geblieben ist und zum anderen, warum du noch diskussionsbedarf siehst. als es an meinen mes ging, wollte die behörde von mir eine liste mit allen kalibern, die es je gegeben hat das habe ich ihnen dann aber ausreden können, sonst würde ich wohkl heute noch schreiben Link to comment Share on other sites More sharing options...
wecker Posted November 7, 2002 Share Posted November 7, 2002 Ruhig, ruhig... Keine Sorge, ich habe mich nicht angemault gefühlt - alles im grünen Bereich! Mir ging es nämlich genau so wie Dir - ich habe mich auch über die Kürze des Themas gewundert. ...ich wollte doch nur helfen !!! Alles klar? Grüße vom wecker Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 9, 2002 Share Posted November 9, 2002 Tag. Sag mal, wie hast Du denn diesen Erwerbsschein bekommen,bzw. welche Begründung hast Du dem Amt geliefert? Ich hab mal angefragt wegen nem Munsammelschein, da hies es ich muss haben: "Bedürfnissnachweiss, Gutachten vom Sachverständigen, möglichst Sammelvereinsangehörigkeit, und dann bekäme ich höchstens 3 Kaliber eingetragen. Gruss mopper Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted November 10, 2002 Share Posted November 10, 2002 Tja. Und mit einem Jagdschein kann man immerhin ALLE Langwaffenkaliber kaufen (was ich aber hiermit nicht kritisieren will - ganz im Gegenteil) bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
CW Posted November 10, 2002 Author Share Posted November 10, 2002 Hi Mopper, ich richte mit zwei "Mitstreitern" Waffensachkundelehrgänge auf Vereins-, Kreis- und Bezirksebene aus. Als Dozent habe ich gegenüber meiner zuständigen Kreispolizeibehörde das Bedürfnis für meinen Munitionserwerbsschein damit begründet, daß ich den Lehrgangsteilnehmern ein breites Spektrum an unterschiedlichen Munitionssorten (besonders Jagdmunition mit unterschiedlichen Geschossen und Kurzwaffenpatronen) vorstellen möchte. Des weiteren möchte ich einen Munitionsschaukasten erstellen (die im Handel befindlichen sind in der Auswahl zu beschränkt und viel zu teuer!). Nachdem ich einige Nachweise eingereicht hatte (Bestätigungen der Lehrgangsträger, das ich als Dozent für Waffensachkunde tätig bin), bewilligte mir die Kreispolizeibenörde den erwähnten Munitionserwerbsschein. Er ist auf 5 Jahre beschränkt. Ich hoffe diese Info´s konnten Dir helfen. Viele Grüße. Carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
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