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IGNORED

Munitionserwerbsschein


CW

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe vor kurzem meinen Munitionserwerbsschein für Kaliber von .22 LfB. - 700 N.E. erhalten.

Ich bin nun berechtigt, die entsprechende Munition in der kleinsten im Handel erhältlichen Verpackungseinheit zu erwerben.

Meine Frage an Euch lautet nun:

Wie muß ich verfahren, wenn ich Einzelstücke erwerbe (z.B. von einem Jäger)?

Muß jedes Einzelstück in den Munitionserwerbsschein eingetragen werden (dann wäre dieser sehr schnell voll, da nur 8 Spalten zur Verfügung stehen)?

Was geschieht, wenn der "Schein" voll ist?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Carsten

Geschrieben

Guten Morgen!

@ulrich falk: Das war nicht böse gemeint und sollte froggers Antwort auch nicht

anzweifeln - bitte nicht falsch verstehen!

CW und ich haben am Dienstagabend noch zusammen gegrübelt, warum auf der

Karte überhaupt Platz für irgendwelche "Erwerbungen" vorgesehen ist. Denn

leider war auch unsere Kreispoilzeibehörde nicht in der Lage, CW eine Antwort

darauf zu geben. Diese soll ihm aber wohl noch nachgereicht werden...

Nichts für ungut und viele Grüße vom

wecker icon14.gif

Geschrieben

rainbow.gif tut mir leid, wenn es so aussieht, dass ich dich habe anmaulen wollen. ich hatte mich nur gewundert, warum zum einen das thema recht kurz geblieben ist und zum anderen, warum du noch diskussionsbedarf siehst.

als es an meinen mes ging, wollte die behörde von mir eine liste mit allen kalibern, die es je gegeben hat grlaugh.gif das habe ich ihnen dann aber ausreden können, sonst würde ich wohkl heute noch schreiben chrisgrinst.gif

Geschrieben

Ruhig, ruhig... Keine Sorge, ich habe mich nicht angemault gefühlt - alles im grünen

Bereich! Mir ging es nämlich genau so wie Dir - ich habe mich auch über die Kürze

des Themas gewundert. ...ich wollte doch nur helfen crying.gif!!!

Alles klar? Grüße vom

wecker grin.gif

Geschrieben

Tag.

Sag mal, wie hast Du denn diesen Erwerbsschein bekommen,bzw. welche Begründung hast Du dem Amt geliefert?

Ich hab mal angefragt wegen nem Munsammelschein, da hies es ich muss haben: "Bedürfnissnachweiss, Gutachten vom Sachverständigen, möglichst Sammelvereinsangehörigkeit, und dann bekäme ich höchstens 3 Kaliber eingetragen.

Gruss

mopper

Geschrieben

Hi Mopper,

ich richte mit zwei "Mitstreitern" Waffensachkundelehrgänge auf Vereins-, Kreis- und Bezirksebene aus. Als Dozent habe ich gegenüber meiner zuständigen Kreispolizeibehörde das Bedürfnis für meinen Munitionserwerbsschein damit begründet, daß ich den Lehrgangsteilnehmern ein breites Spektrum an unterschiedlichen Munitionssorten (besonders Jagdmunition mit unterschiedlichen Geschossen und Kurzwaffenpatronen) vorstellen möchte. Des weiteren möchte ich einen Munitionsschaukasten erstellen (die im Handel befindlichen sind in der Auswahl zu beschränkt und viel zu teuer!). Nachdem ich einige Nachweise eingereicht hatte (Bestätigungen der Lehrgangsträger, das ich als Dozent für Waffensachkunde tätig bin), bewilligte mir die Kreispolizeibenörde den erwähnten Munitionserwerbsschein.

Er ist auf 5 Jahre beschränkt.

Ich hoffe diese Info´s konnten Dir helfen.

Viele Grüße.

Carsten

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