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IGNORED

GK-Schießen, ab wann ?


Frank_T

Empfohlene Beiträge

aaaber nach § 27 jetzt zusätzlich:

...Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und

Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen

...

Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen.

...

Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

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