Volco Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 Hallo Forum! Wie sieht es bei folgender Konstellation aus: Jäger nutzt seine auf Jagdschein erworbenen Waffen auch sportlich, besitzt weiterhin eine gelbe WBK und neben den 2 Fangschußwaffen noch weitere sportliche Kurzwaffen. 1. Darf er weiterhin seine jagdlichen Waffen sportlich nutzen oder muß er zum 1.4. einen weiteren 98k erwerben - einen für Fangschuß auf die Sau und einen für DG1... 2. wie gesagt der Jäger / Schütze ist über 21 und unter 25. Darf er die Jagdwaffen ohne Gutachten behalten und muß nur wegen der Sportwaffen zum Psychologen? Oder gild in diesem Fall die über den Jagdschein erworbene Zuverlässigkeit für seine sportlichen Waffen mit. Ich freue mich auf konstruktive Antworten!!! Viele Grüße Volco Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nada7 Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 Wenn ich dieses Wirrwarr lese wird's mir schlecht, mein Beileid... Wo kann man vom Staat verfasste Faltblätter bestellen die klar und eindeutig formuliert sind? Achso, die sind eingespart. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus Spiekerkötter Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 Hi Volco, Klasse Frage!!! Wenn diese Frage bis in die IM's vordringt, gibts da sicher rauchende Köpfe. Betreut mit der Lösung wird eine neue Kraft. Ging mir damals so: Hol mal ein Kilo Byte! Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 Naja find es auch Schwachsinnig.... Will mir jetzt ne Wbk beantragen, das lächerliche ist für meine "Sportwaffe" brauche ich so'n psychologisches Gutachten weil ich noch unter 25 bin und beruflich trage ich seit 3 Jahren Tag täglich ne Waffe mit mir rum... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Volco Posted October 24, 2002 Author Share Posted October 24, 2002 So - nun muß ich mir mal ein wenig Luft machen: der 23 jährige Jäger und Sportschütze bin ich. Ich jage seitdem ich 16 bin... Sportschiessen in etwa seit der gleichen Zeit. Ich bin Lehramtsstudent und StUffz d.R.. Als MunTrpFhr hab ich Sachen durch die Welt gefahren, von denen haben die meisten Sportschützen noch nie etwas gehört und gegen die ne olle .45er fast lächerlich wirkt. Auf dem Tonner waren ein 18-19 jähriger Gefreiter, meiner einer und mindestens eine P8... Und wie es aussieht muß ich jetzt wegen meiner sportlichen Kurzwaffe zum Psychologen - meine Langwaffen und die 2 Fangschußwaffen sind ja mittels Jagdschein mit einem großen Haufen Zuverlässigkeit abgedeckt. Ich habe mir alle Waffen mühsam abgespart - und dann noch so ein teures (aus meiner Sicht völlig überflüssiges) Gutachten... MÜSSEN GTESETZE NICHT DEM ANSPRUCH VERSTÄNDLICHKEIT, LOGIK UND NACHVOLLZIEBARKEIT GENÜGEN??? Ein nachdenklicher und etwas angesäuerter Volco Link to comment Share on other sites More sharing options...
Volco Posted October 24, 2002 Author Share Posted October 24, 2002 hallo frogger! wo im gesetz steht das??? so wie ich das verstanden habe, wird doch zwischen schützen und jägern strikt unterschieden. und darf ich auch weiterhin meine jagdlichen waffen zum sportlichen schießen mitbenutzen??? grüße volco Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted October 24, 2002 Share Posted October 24, 2002 War heute Wbk beantragen und hab mich mal schlau bemacht wegen Psycho. Gutachten... War sehr überrascht...Da ich beruftlich eh nen Waffenschein habe fällt das mit dem Gutachten komplett weg :-) Warum auch immer... ein haar hundert euro gespart :-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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