HBK Posted October 1, 2002 Share Posted October 1, 2002 Gibt es bei dem Munitionstransport momentan irgendwelche Vorschriften? Link to comment Share on other sites More sharing options...
magic Posted October 1, 2002 Share Posted October 1, 2002 ...nicht nur Momentan, sonder eigentlich immer Was magst Du insbesondere Wissen? Transportmengen für privat oder gewerblich? Kennzeichnung etc.? MfG Kai Link to comment Share on other sites More sharing options...
HBK Posted October 1, 2002 Author Share Posted October 1, 2002 Privat ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted October 1, 2002 Share Posted October 1, 2002 Siehe unter: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....=true#Post25526 Link to comment Share on other sites More sharing options...
magic Posted October 1, 2002 Share Posted October 1, 2002 ...ums vorweg zu nehmen - dies ist keine Rechtsberatung! Um es genau zu erfahren, sollten immer die Leute im Amt befragt werden Nach meinem Wissen darf Du reinladen, was die Zuladung Deines PKW hergibt - aaaaber : Die Zündfähige Masse darf meines Wissens 20 Kg nicht übersteigen (hängt wohl mit der Gefahrgutverordnung Strasse zusammen) Bsp: 45 ACP ~5 grain Pulver = 0,34 gramm Bei 60.000 Schuß sind das 20,4 kg Pulver Ob bei der Menge dann noch die Zünder dazuzählen weiß ich nicht, meine aber so etwas gelesen zu haben. Geschoß mit Hülse und Primer (hier 195 grain Geschoß) wiegen ca. 19 gramm - das sind dann bei 60.000 Schuß ~ 1140 kg !!! Ich darf in meinem Golf Variant Maximal 480 Kg zuladen. Das ganze soll heißen, bevor man sich Gedanken über die maximalen Pulvermengen machen muß, sollte man schauen ob die Brücken über die man fährt das aushalten MfG Kai P.s.: falls ich unrecht habe, sagt mir bitte Bescheid. Zehnerpotenzen waren noch nie meine Stärke Link to comment Share on other sites More sharing options...
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