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IGNORED

Übertrag Munitionserwerb innerhalb einer WBK


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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Rene2109:

Nur gibt es dann ein kleines Problemchen. Kein gültiger Jagdschein, kein fortstehendes Bedürfniss der jagdlichen Waffen und deren Munition.

Darum ging es doch ursprünglich gar nicht.
 

Du hast geschrieben, ein Jäger bekomme keinen entsprechenden Stempel. Das ist so pauschal falsch.
Die WaffVwV sieht diesen Eintrag vor wenn beantragt, und auch meine WBK enthält ihn.
Wenn Waffenbehörden ihn grundsätzlich verweigern, entspricht das jedenfalls nicht der Verwaltungsvorschrift.


Und ja: Dein Einwand zum Bedürfnis ist grundsätzlich richtig.
Aber es ist eben ein erheblicher Unterschied, ob nach Ablauf des Jagdscheins irgendwann die Besitzerlaubnis wegen weggefallenem Bedürfnis widerrufen werden kann oder ob man ab dem 01.04. plötzlich keine Berechtigung mehr zum Besitz der vorhandenen Munition hat.


Mit entsprechendem Eintrag bleibt der Munitionsbesitz an die bestehende waffenrechtliche Erlaubnis gekoppelt. Die verschwindet nicht automatisch mit Ablauf des Jagdscheins, sondern müsste erst widerrufen werden. Bis dahin besteht ein völlig anderer rechtlicher Zustand als bei jemandem, dessen Munitionsbesitz ausschließlich auf dem gültigen Jagdschein beruht.

Es ist nun wirklich nicht exotisch, dass jemand die Verlängerung seines Jagdscheins verpennt oder sie zu spät beantragt und die Zuverlässigkeitsprüfung am 01.04. (Neues Jagdjahr) noch nicht abgeschlossen ist. Beim Bedürfnis ist das regelmäßig kein Drama, selbst wenn die sehr schnell prüft: Man teilt der Waffenbehörde mit, dass die Verlängerung beantragt wurde und nur noch nicht abgeschlossen ist. Fall geschlossen.
 

Ohne Munitionseintrag und mit noch vorhandener Munition hat man dagegen sofort ein ganz anderes Problem.
Fällt das bei einer Kontrolle auf ist man Straftäter, alles sofort los und kann viele Jahre nicht mehr neu erwerben.
 

Natürlich hilft der Stempel niemandem, der ohne gültigen Jagdschein tatsächlich jagen geht. Das behauptet auch keiner. Aber bei einem bloßen Ablauf des Jagdscheins, etwa wenn genau in diesem Zeitraum eine Aufbewahrungskontrolle stattfindet, kann der Unterschied erheblich sein.

Dasselbe gilt bei längeren, nachvollziehbaren Jagdpausen. Das Waffenrecht kennt durchaus Fälle, in denen das Bedürfnis trotz vorübergehend fehlender Jagdausübung fortbestehen kann – etwa bei befristetem Auslandsaufenthalt, schwerer Erkrankung, Schwangerschaft inkl. folgender Stillzeit, oder anderen plausiblen Gründen, wenn die spätere Wiederaufnahme der Jagd glaubhaft ist.


Es gibt halt Regionen, in denen ein Jagdschein für ein Jahr nur etwa 40 Euro kostet. Ein Dreijahresjagdschein inklusive Versicherung liegt dort dann bei unter 200 Euro.

Da muss man sich nicht groß Gedanken machen, und die meisten würden auch in den oben genannten Fällen einfach verlängern, sofern sie dazu überhaupt in der Lage sind und nicht beispielsweise gerade längere Zeit im Krankenhaus liegen.
 

Anders sieht es in Regionen aus, in denen die Gebühren deutlich höher sind und zusätzlich noch eine Jagdabgabe anfällt, die in einigen Bundesländern durchaus sehr hoch sein kann.

Ich meine, dass man in manchen Regionen für einen Dreijahresjagdschein inklusive aller Kosten schon in die Nähe von 1.000 Euro kommen kann.
Da überlegt man sich dann schon, ob man diese Kosten wirklich tragen will, wenn absehbar ist, dass man den Jagdschein in dieser Zeit ohnehin nicht nutzen kann.

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