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IGNORED

Verbotene Patronen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist diese Satz relevant? "Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern enthalten"

Oder diese Satz: "Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt"

Geschrieben

Sind das dieselben über die in diesem Forum geschrieben wird?
https://www.forum-der-wehrmacht.de/index.php?thread/62519-munition-für-mg/
Kann die Bilder nicht sehen (bin kein Mitglied da), das ploppte bei der Suche nach den Codes für das Geschoss auf.
(Die Art des Geschosses ist entscheidend, bzw. wie hart der Stahlkern ist)

Aus dem Forum:

Zitat

 

der Bodenstempel auf dem Patronenboden bedeutet folgendes:

  • Hersteller-Code "fva": für Draht- und Metallwarenfabrik G.m.b.H., Salzwedel
  • 8 und 42: für 8.Lieferung im Jahr 1942
  • St: für Stahlhülse.

Auf der Verpackung befindet sich noch die Zusatzangabe, dass die Zündhütchen für die Patronen von der DWM, also von der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken AG stammen.Es war die 1127. Hülsen-Lieferung im Jahre 1940. Die 300 Patronen in der Schachtel waren "S.m.E.", also "Spitz mit Eisenkern". Auf der Schachtel steht allerdings auch, dass diese Patronen zur 3. Lieferung im Jahr 1942 gehören sollten.

Ich nehme an, dass die Patrone und die Patronenschachtel wegen ihres unterschiedlichen Lieferungshinweises ( drei und acht) nicht zusammengehören.

Zur Bestimmung von Munition gibt es Bodenstempel-Lexika und andere Fachlektüre.

 


Das Kaliber (bzw. die Patronengröße) ist in Deutschland legal und auch noch halbwegs gängig.
Passt ja auch in die originalen 98er.

Verboten sind aber bestimmte Geschosstypen. Z.b. Leuchtspurgeschosse und Panzerbrechende bzw. zum durchschlagen von Schutzkleidung gedachte Geschosse.
Als solche Geschosse gelten GEschosse die einen Hartmetallkern bzw. Stahlkern ab einer gewissen Härte haben.
Wie hart jetzt der Kern dieser Patronen ist müsste jemand sagen der sich mit Wehrmachtsmunition auskennt. Davon höngt es ab.
das MG draufsteht ist hingegen völlig belanglos.

Aber nur zur Klarstellung:
Legal heisst nur das jemand mit Munitionserwerbsberechtigung für diese Munitionsgröße die ohne Ausnahmegenehmigung erwerben und besitzen darf.
(Hier wären das z.B. alle Personen mit gültigem Jagdschein und Sportschützen mit Munitionserwerbserlaubnis für 8x57IS)
Jemand ohne Erlaubnis darf die weder erwerben noch besitzen.

Der Gewerbliche Verkauf ist nur für Munition zulässig die einen CIP Stempel hat. (Ausnahme an einen Munitionssammler mit passendem Erwerbsschein)

Entweder weil schon so produziert oder weil die nachträglich gestempelt wurde was bei Surplus Munition üblich ist/war.
Theoretisch wäre eine nachträgliche Stempelung für WKII Munition sicher immer noch möglich, für realistisch halte ich es aber nicht.
Für den Besitz ist es aber egal ob die Munition CIP hat oder nicht. 

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