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Zweibein Regelung für Rifle


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Geschrieben

Gibt es eigentlich mittlerweile eine sinnvolle Regelung bzgl. der Zweibeine bei IPSC Rifle?

Meine letzter Stand war, Laufseele max. 90cm über Bodenhöhe.

Das für mich verwirrende war das auch die Beinlänge nur 90cm sein durfte. Das setzt die Laufseele dann aber je nach Spreirzwinkel der Beine deutlich tiefer.

Somit ist die Angabe zu den 90cm über Boden unsinnig.

Hat sich dazu irgendwas geklärt, oder haben wir bei der DM im Mai wieder nur den schwammigen Zustand von jetzt?

Geschrieben

in der letzten deutschen fassung von 2025 ist diese regelung immer noch so enthalten und auch die internationalen regeln haben diese unsaubere formulierung →
unter appendix D : rifle division
11. Only one bipod is permitted per course of fire, provided that the maximum extended leg length does not exceed 
90 cm (35.5 inches) and it does not raise the centerline of the barrel more than 90 cm (35.5 inches) above the 
surface on which the bipod stands with both legs fully extended.  Bipods may be removed during a course of fire 
and changed between courses of fire.  In addition, they may also be lengthened and/or shortened during a course 
of fire, provided that: 


oder ist das so gewollt das die maximale seelenhöhe nie die angegebene 90cm erreichen kann?

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb schattenspeer:

oder ist das so gewollt das die maximale seelenhöhe nie die angegebene 90cm erreichen kann?

 

Die einfache Antwort: ja.

 

Wobei Du bei einem Zweibein mit paralleler Anordnung der Beine die Beinlänge ja gleich der Bauhöhe wären.

 

Und Du rechnest ja mit einem gleichschenkeligen  Dreieck, die meisten ZB haben aber ja ne Mechanik, die Du in der Beinlänge vs. Bauhöhe Duskussion mit einberechnen musst.

Geschrieben

aber warum dann diese unsinnige angabe der 90cm.
einfacher wäre es gewesen ohne auflage die 90cm zu setzen und gut. besser wäre 1m gewesen, da die meisten zweibeine die ich bisher gesehen habe so knapp unter einem meter sind.

damit hätte dann alles gepasst.

 

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