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IGNORED

Befähigung zur Tätigkeit als verantwortliche Aufsichtsperson - Art und Umfang der Sachkunde, Sicherstellung und Folgen


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Geschrieben

Am Ende entscheidet der Standbetreiber/ Verein o.ä. wer als Aufsicht zugelassen wird. Am Ende trägt er bzw. die Aufsicht die Verantwortung. Dass die Verbände möglichst nur eigene ausgebildete Leute haben will, ist verständlich.

Ohne das Thema aufreißen zu wollen, aber ich kann das verstehen. Deshalb sollte auch geprüft werden, ob bei privaten Anbietern ausgebildete Personen auch unter den Versicherungsschutz der Verbände fallen.

Das wäre das größte Problem im Schadensfall.

Bei (hoffentlich nie eintretenden) Unfällen wird eh ganz genau hingeguckt.

 

 

Wenn der Gesetztes-/Verordnungsgeber 2 Arten von "Sachkunden" haben will, dann sollte er das genauer regeln.

Welche Argumente für eine Existenz dafür und welche dagegen sprechen, haben wir gut diskutiert.

Daran sieht man, dass die Rechtswissenschaften eben keine exakte Wisschenschaft ist, wie Physik oder Mathematik.

 

 

Ich habe mir vorhin den "Wildwuchs" an privaten Anbietern angeguckt, der entstanden ist.

Im Kern kann jeder einen Kurs machen.

Das sollte man sich etwa die Frage stellen, ob reine Online Kurse überhaupt sinnvoll sind.

Jemand soll befähigt, Personen zu beaufsichtigen, ohne dass sie jemals in der Ausbildung auf einem Stand standen und die Aufsichtführung geübt haben.

 

 

 

Damit will ich das ganze kritisch abschließen. Die wirtschaftlichen Interessen vorallem von privaten Anbietern bzw. Verbänden spielen eine starke Rolle. Wenn extra ausgebildet wird, dann aber richtig. Das Problem besteht aber auch schon in den normalen Sachkundeausbildungen.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb SEler:

Am Ende entscheidet der Standbetreiber/ Verein o.ä. wer als Aufsicht zugelassen wird. Am Ende trägt er bzw. die Aufsicht die Verantwortung. Dass die Verbände möglichst nur eigene ausgebildete Leute haben will, ist verständlich.

Ohne das Thema aufreißen zu wollen, aber ich kann das verstehen. Deshalb sollte auch geprüft werden, ob bei privaten Anbietern ausgebildete Personen auch unter den Versicherungsschutz der Verbände fallen.

Das wäre das größte Problem im Schadensfall.

Bei (hoffentlich nie eintretenden) Unfällen wird eh ganz genau hingeguckt.

 

 

Wenn der Gesetztes-/Verordnungsgeber 2 Arten von "Sachkunden" haben will, dann sollte er das genauer regeln.

Welche Argumente für eine Existenz dafür und welche dagegen sprechen, haben wir gut diskutiert.

Daran sieht man, dass die Rechtswissenschaften eben keine exakte Wisschenschaft ist, wie Physik oder Mathematik.

 

 

Ich habe mir vorhin den "Wildwuchs" an privaten Anbietern angeguckt, der entstanden ist.

Im Kern kann jeder einen Kurs machen.

Das sollte man sich etwa die Frage stellen, ob reine Online Kurse überhaupt sinnvoll sind.

Jemand soll befähigt, Personen zu beaufsichtigen, ohne dass sie jemals in der Ausbildung auf einem Stand standen und die Aufsichtführung geübt haben.

 

 

 

Damit will ich das ganze kritisch abschließen. Die wirtschaftlichen Interessen vorallem von privaten Anbietern bzw. Verbänden spielen eine starke Rolle. Wenn extra ausgebildet wird, dann aber richtig. Das Problem besteht aber auch schon in den normalen Sachkundeausbildungen.

 

 

 

 

Wir sind mit unserem Verein über die Mitgliedschaft im Landesverband auch im Landessportbund eingebunden. Das dürfte auf so ziemlich jeden Sportverein zutreffen. Über die LSB-Mitgliedschaft sind wir über die ARAG-Sportversicherung umfangreich abgesichert. Das gilt für unsere Mitglieder, Ehrenamtler, Trainer usw. Da spielt es keine Rolle, wer von wem ausgebildet wurde oder ob zum Beispiel die JuLeiKa vorhanden ist.  Wir haben zusätzlich noch das D&O Modul versichert.

 

Zumal ja auch im Schadenfall erstmal geprüft werden müsste, wer für einen eingetretenen Unfall kausal verantwortlich ist und ob überhaupt ein Verschulden der Aufsicht vorliegt. Aber diese Dinge wie auch ein Verschulden aus § 831 BGB wollen wir hier nicht vertiefen.

Geschrieben

@webnotar Hatte ich es richtig verstanden, dass du eventuell eine Handreichung zu diesem Thema erarbeitest? Das wäre natürlich wunderbar und es wäre super, wenn du uns die hier zur Verfügung stellen würdest😊

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb ZA12:

1. …. eine Handreichung zu diesem Thema

2. … uns die hier zur Verfügung stellen 

Zu 1: ja, die Arbeit daran ist nahezu abgeschlossen

 

zu 2: eine Bereitstellung des Arbeitsergebnisses im Netz ist geplant

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