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Befähigung zur Tätigkeit als verantwortliche Aufsichtsperson - Art und Umfang der Sachkunde, Sicherstellung und Folgen


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Geschrieben

und es gibt sie doch:

 

Anerkennungsbescheid von Dipl. Ing. (FH) Uwe Kotthaus:
Ministerium für Inneres und Sport, Mainzer Straße 136, 66121 Saarbrücken,
Az.: D4-5302-01 vom 15.03.2016 für
„Lehrgänge für die Verantwortliche Schießstandaufsicht mit abschließender Prüfung“.
Die Anerkennung gilt für den gesamten Bereich des Waffengesetzes.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb webnotar:

Wir sind doch alle doof!

Gerade belehrt mich - auf Nachfrage nach seiner "Lizenz" - ein Staatlich anerkannter Waffensachkundeprüfer, Aktenzeichen der staatlichen  Anerkennung durch die Polizeidirektion Lüneburg: Az. 22.20 – xxx40-14/1) 

unter anderem wie folgt:

 

es gibt keine staatlich anerkannte Qualifikation für die Ausbildung von Verantwortlichen Aufsichtspersonen.
 
Die Beschulung der Standaufsicht ist Teil der Waffensachkunde Ausbildung.
 
Der Gesetzgeber verlangt als einzige Qualifikation eine bestandene Waffensachkundeprüfung um Aufsicht führen zu können.
 
Standaufsicht-Lehrgänge müssen nur dann gemacht werden wenn der Vereine oder Verband das so gerne hätte. Das ist nicht gefordert und mehr als der Gesetzgeber überhaupt möchte.

 

 

 

 

Im Ergebnis genau meine Auffassung. Natürlich bieten Verbände oder private Anbieter weitere "Kurse" an.

 

Wenn man das Bedürfnis hat, kann man die gerne besuchen. Am Ende ist es eine wirtschaftliche Frage oder einfach ausgedrückt. Es geht ums Geld. Als privater Anbieter ist ein Aufsichtskurs leicht verdientes Geld.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb webnotar:

und es gibt sie doch:

 

Anerkennungsbescheid von Dipl. Ing. (FH) Uwe Kotthaus:
Ministerium für Inneres und Sport, Mainzer Straße 136, 66121 Saarbrücken,
Az.: D4-5302-01 vom 15.03.2016 für
„Lehrgänge für die Verantwortliche Schießstandaufsicht mit abschließender Prüfung“.
Die Anerkennung gilt für den gesamten Bereich des Waffengesetzes.

Da müsste man in den Bescheid gucken, ob die Anerkennung sich auf die Aufsichtskurse expliziet beziehen. Dann müsste es 2 Bescheide geben.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb webnotar:

und es gibt sie doch:

 

Anerkennungsbescheid von Dipl. Ing. (FH) Uwe Kotthaus:
Ministerium für Inneres und Sport, Mainzer Straße 136, 66121 Saarbrücken,
Az.: D4-5302-01 vom 15.03.2016 für
„Lehrgänge für die Verantwortliche Schießstandaufsicht mit abschließender Prüfung“.
Die Anerkennung gilt für den gesamten Bereich des Waffengesetzes.

Exakt das, was ich geschrieben habe: Eigenes Aktenzeichen zur zusätzlichen Anerkennung. Und wie man an den beiden Beispielen sieht, auch keine bundeseinheitliche Regelung (wie ich bereits ausgeführt habe).

 

 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb SEler:

Da müsste man in den Bescheid gucken, ob die Anerkennung sich auf die Aufsichtskurse expliziet beziehen. Dann müsste es 2 Bescheide geben.

Du hast doch in einem anderen Post vehement darauf hingewiesen, dass es eben genau diese Anerkennungen nicht geben darf. Und jetzt sagst du, es müsste einen zweiten Bescheid geben, obwohl du der Meinung bist, es dürfte überhaupt keinen Bescheid darüber geben? Das passt doch überhaupt nicht zusammen.
 

Wenn ich mir die Diskussion bisher durchlese steht für mich fest, dass die Meinung von Webnotar und Anderen stimmig ist und es eine zusätzliche Qualifikation braucht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb Ordonanzfan:

Du hast doch in einem anderen Post vehement darauf hingewiesen, dass es eben genau diese Anerkennungen nicht geben darf. Und jetzt sagst du, es müsste einen zweiten Bescheid geben, obwohl du der Meinung bist, es dürfte überhaupt keinen Bescheid darüber geben? Das passt doch überhaupt nicht zusammen.
 

Wenn ich mir die Diskussion bisher durchlese steht für mich fest, dass die Meinung von Webnotar und Anderen stimmig ist und es eine zusätzliche Qualifikation braucht. 

 

Naja, wenn die Behörde einen Bescheid erstellt, wo die staatliche Anerkennung der Waffensachkunde erfolgt und der Lehrgangsträger als Inhalt die Aufsicht hat, dann kann der Eindruck entstehen, dass es zwei Sachkunden gibt.

Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass es nur eine Sachkunde gibt und somit die Aufsichtführung teil von diesem ist.

 

Die Meinung kannst du gerne haben. Ich teile diese nicht. Am Ende entscheidet ein Gericht.

Bearbeitet von SEler
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb SEler:

 

Naja, wenn die Behörde einen Bescheid erstellt, wo die staatliche Anerkennung der Waffensachkunde erfolgt und der Lehrgangsträger als Inhalt die Aufsicht hat, dann kann der Eindruck entstehen, dass es zwei Sachkunden gibt.

Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass es nur eine Sachkunde gibt und somit die Aufsichtführung teil von diesem ist.

 

Die Meinung kannst du gerne haben. Ich teile diese nicht. Am Ende entscheidet ein Gericht.

Offenbar hat doch das Beispiel aus Saarbrücken eine Anerkennung für die Lehrgänge zur Aufsicht. Und da hast du hier ja schon mehrfach geschrieben, dass kann es gar nicht geben. Offenbar lagst du damit aber falsch wie man an dem Beispiel sehen kann. 

Geschrieben

Wie gesagt der Bescheid liegt nicht vor. Alleine aufgrund irgendeines Aktenzeichen Rückschlüsse zu ziehen, macht wenig Sinn. Was steht in dem Bescheid? Wie wird in dem Bescheid begründet. Hat die Behörde rechtmäßig gehandelt?

 

Wenn ich mir die Internetseite des guten Herrn durchlese, wird ebenfalls auf das Aktenzeichen "Az.: D4-5302-01 vom 15.03.2016" in einem anderen Kontext verwiesen. So etwa für „Lehrgänge zur Immobilisierung“, welche auf § 4 TierSchlV beruhen. 

Was ich damit sagen will, die Nennung eines Aktenzeichens bringt nichts.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Also was mich interessieren würde, rein aus Verbandssicht, über welche Qualifikation auf Verbandsbezeichnungen sprechen wir hier eigentlich?

 

Eine der Probleme ist doch, dass die Verbände scheinbar eigene Namen vergeben, die so im WaffG nirgends auftauchen.

 

z.B. BDMP - Schießleiter (Nicht RO, nicht Aufsicht)

welche Bezeichnung und Qualifikation ist hier analog beim BDS, der DSU, dem VdRBW und dem DSB?

 

Denn das ist doch gerade eines der irreführenden Probleme. Verbände bieten Weiterbildungen an, die ggf. von denn Inhalten her, gleich gestellt sein können mit anderen Verbänden, werden aber so nicht  anerkannt.

Egal ob nun der Schießleiter, Schießsportleiter, Standaufsicht, qulifizierte Standaufsicht, etc.

 

Range Office sind hier nicht gemeint, da diese Disziplinspezifisch sind.

Bearbeitet von whaco
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb SEler:

 

 

Im Ergebnis genau meine Auffassung. Natürlich bieten Verbände oder private Anbieter weitere "Kurse" an.

 

Wenn man das Bedürfnis hat, kann man die gerne besuchen. Am Ende ist es eine wirtschaftliche Frage oder einfach ausgedrückt. Es geht ums Geld. Als privater Anbieter ist ein Aufsichtskurs leicht verdientes Geld.

Das Problem scheint doch eher bei den Verbänden zu liegen. Ich habe meine Sachkunde seinerzeit beim BDS gemacht. Dort hat man direkt klar gestellt, dass ich erst Aufsicht machen darf, wenn ich hierzu auch den Lehrgang beim BDS besucht habe. Meine Frau hat später bei einem freien Träger die Sachkundeprüfung abgelegt und mit ihrem Zeugnis direkt auch eine Aufsichtenkarte bekommen. 
 

 

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