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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung


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Geschrieben (bearbeitet)

Also, ich habe höchstpersönlich bereits mehrere Feststellungsbescheide beantragt und bekommen. Derzeit bin ich als Geschäftsführer Kläger vor dem Verwaltungsgericht in zwei Feststellungsverfahren. Ich kann also durchaus einiges beisteuern hier. 

Zunächst mal: Das BKA stuft nicht jeden Gegenstand ein, den jemand prüfen lassen möchte. Das machen sie nur dann, wenn man im Antrag genau erläutert, WARUM überhaupt Zweifel an der Einstufung bestehen. Man beschreibt also erst, warum das Ding möglicherweise verboten bzw. erlaubnispflichtig sein könnte, und dann entkräftet man diese Verdachtsmomente wieder. Man gibt dem BKA sozusagen eine argumentative "Blaupause". 

Wenn das BKA dem Antrag folgt und ein Feststellungsverfahren einleitet, dann wird man sich die Argumente durchaus zu Gemüte führen und eine Entscheidung treffen. Die wird dann erstmal mit den 16 LKAs diskutiert ("Länderanhörung") und wenn Einigkeit besteht, dann ergeht der Bescheid. Gegen den Bescheid kann man natürlich Widerspruch einlegen und auch klagen, wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. 

Ein Bescheid wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wenn er von Amts wegen erstellt wurde (also durch Staatsanwälte, Behörden oder Gerichte). Dann haben alle möglicherweise Betroffenen Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Erfolgt der Bescheid auf Antrag einer Person oder eines Unternehmens, dann wird der Bescheid erstmal nur dem Antragsteller zugestellt. 
Ist ein Bescheid rechtskräftig, dann wird der jeweilige Gegenstand zunächst mal so eingestuft, wie der Bescheid es besagt. Behörden sind an ihn gebunden. Dabei ist es egal, wer den Antrag gestellt hat - es ist ein genereller Bescheid ergangen und der erstreckt sich auf alle identischen Gegenstände, egal wem sie gehören. 
Ein Bescheid ist aber für einen Richter nicht zwingend. Ein Richter kann einen Bescheid jederzeit zu Fall bringen und das ist bereits vorgekommen. Völlige Rechtssicherheit hat man NUR mit einem höchstricherlichen Urteil. 

So ein Bescheid erstreckt sich formal immer nur auf GENAU den geprüften Gegenstand. Allerdings sind die im Bescheid zitierten Grundsätze auf andere Gegenstände übertragbar. Hat das BKA zum Beispiel entschieden, dass ein Fahrradritzel kein Wurfstern ist, weil er nicht als Wurfstern zweckbestimmt ist, dann kann man das auch auf ein Kreissägeblatt übertragen. Denn das BKA kann nicht einfach von Grundsätzen wie der "Zweckbestimmung" grundlos abweichen. Von daher kommt einem Feststellungsbescheid ganz klar immer auch eine Allgemeingültigkeit zu. 

 

Bearbeitet von JoergS

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