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IGNORED

VGH München 05.11.2024 – 24 CS 24.948 (Pers. Eignung/Gutachten/Tatsachen/Tatsachenbehauptungen ...)


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Geschrieben (bearbeitet)

Die Pirsch hatte ursprünglich darüber berichtet, es geht um einen Jäger, dem die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufgegeben wurde.

 

Nachdem dieses nicht vorgelegt wurde, kam es u. a. zu einem Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse inkl. eines Besitzverbotes für erlaubnisfreie Waffen und Munition.

 

Der Betroffene hat sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht und (in zweiter Instanz erfolgreich) dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewehrt.

 

Das Thema scheint auch deswegen interessant, weil es um die Würdigung/Abgrenzung von Tatsachen bzw. Tatsachenbehauptungen geht.

 

Vielleicht auch relevant im Hinblick auf die neuen Befugnisse wie z. B. die Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen "zur Erforschung des Sachverhalts".

 

Hier die Links zu beiden Beschlüssen (es geht zunächst um einstweiligen Rechtsschutz):

 

VG München, Beschluss v. 13.05.2024 – M 7 S 23.3923

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-29927?

 

VGH München, Beschluss v. 05.11.2024 – 24 CS 24.948

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-29910?

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben (bearbeitet)

Herzlichen Dank für die Urteile.

 

Wer glaubt, das sei die Ausnahme, der irrt gewaltig. Legalwaffenbesitz und Scheidung/Aufenthaltsbestimmungsrecht führen in der Praxis häufig zu Strafanzeigen der Ex-Ehefrau, aufgrund von angeblicher Bedrohungen, Drogenkonsum, Kindesmissbrauch, etc. Ich kenne persönlich Familienrechtsanwältinnen, die zu solch einem Vorgehen die Ex-Ehefrauen aktiv beraten (!)

 

Häufig werden diese Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO von der StA folgenlos eingestellt. Spätestens dann zieht sich die Waffenbehörde die Akte und bewertet den Sachverhalt nochmal selber. Ganz häufig ordnet die Waffenbehörde dann wegen angeblicher Zweifel am Waffenbesitzer ein Psychologisches Gutachten an. Das ist spätestens der Zeitpunkt, sich einen teuren Fachanwalt für Waffenrecht zu suchen. Profi-Tipp: Den Rechtsanwalt mit zur Psychologischen Untersuchung als Zeugen nehmen. Das muss vorher mit dem Gutachter abgesprochen werden; einige schließen das kategorisch aus, für andere ist das kein Problem. Allein daraus ist häufig schon erkennbar, welchen Psychologen man auswählen sollte. Auch sollte einem klar sein, dass die Waffenbehörde dem Psychologen die komplette Waffenakte vorab schickt und man daher selber unbedingt Akteneinsicht haben muss, um die kommenden Fragen im persönlichen Gespräch abschätzen zu können.

 

Es muss zwingend mit dem Rechtsanwalt vorab eine Strategie erarbeitet werden, wie mit den Anschuldigungen, man hätte die Ehefrau geschlagen, bei dem Gutachter umgegangen werden soll. Einfaches Abstreiten und "die möchte mir eins reinwürgen" sind selten erfolgreich. Der Psychologe ist kein Richter und glaubt eher der Akte als dem Begutachteten.

 

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger das große Glück, ein Gericht gefunden zu haben, dass realitätsnahe Entscheidungen trifft, und berücksichtigt hat, dass Scheidungs-Situationen in der Regel die Glaubwürdigkeit von Anzeigenerstattern herabsetzen. Andere Gerichte hätten das anders beurteilt und dann wären die Waffen für immer weg gewesen. Ich hätte hier zum "freiwilligen" Psychologischen Gutachten geraten.

Bearbeitet von Ebert79

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