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Waffe ohne Beschuss erworben


Berlinar

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Das VG Stuttgart scheint beim "Schießen" die vorhandene Erlaubnis heranzuziehen.

 

VG Stuttgart, Urteil vom 11.07.2013 - 5 K 1614/11

 

Zitat:

 

Die Akzessorietät der waffenrechtlichen Erlaubnis für Munition von der waffenrechtlichen Erlaubnis für die Schusswaffe selbst begrenzt die waffenrechtliche Erlaubnis für die Munition.Eine Waffenbesitzkarte für Sammler ermöglicht nicht das Schießen mit den betreffenden Sammlerwaffen zur Erprobung.

 

Link:

 

https://openjur.de/u/668661.html

 

---

 

VGH München, Beschluss v. 18.05.2020 – 24 ZB 17.811

 

Zitat:

 

Regelmäßig besteht kein Bedürfnis dafür, mit Sammlerwaffen zu schießen, weshalb eine Waffenbesitzkarte für Waffensammler nicht die Befugnis zum Munitionserwerb umfasst. (Rn. 9) (redaktioneller Leitsatz)

 

Link:

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-14627?

Bearbeitet von Elo
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