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Waffengesetz und Depression


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Geschrieben

Ähm,

 

hat denn einer mal einen Blick ins Inhaltsverzeichnis des WaffG geworfen? Bei § 6 WaffG geht es um die allgemeinen Voraussetzungen für eine waffen- und munitionsrechtliche Erlaubnis.

  • Alles, was ohne eine solche Erlaubnis legal möglich ist, hat erst einmal auch gar nichts mit §6 WaffG zu tun.
  • Wen man wie und unter welchen Bedingungen den mittelbaren Besitz einer ewb-pflichtigen Schusswaffe auf einem Schießstand einräumt, ist eine andere Baustelle. Wenn man sich nicht selbst entscheiden mag, dann sollte man sich mit der Frage an einen entsprechend auch fachlich fähigen Rechtsanwalt wenden und sich ggf. auch ein eintsprechendes Gutachten von dem Rechtsanwalt erstellen lassen.
Am 24.10.2024 um 12:29 schrieb chief wiggum:

Wir hatten in der Vergangenheit einige wenige Amokläufe mit Legalwaffen (in der Tat mal echte Einzelfälle™), die sich jedes Mal existenzbedrohend für den Legalwaffenbesitz in Deutschland auswirken und auch zu Gesetzesverschärfungen führten.

Das ist ein politisches Problem und so lange hier Politiker und Parteien von Politikern gewählt werden, die meinen, dass sich diese Politiker damit bei der Wählerschaft positiv profilieren können, wird das auch so bleiben. :closedeyes:

 

Am 24.10.2024 um 12:41 schrieb HeavyGauss:

Schizoide Störungen beispielsweise sind etwas völlig anderes als Depressionen.

Wobei Personen mit schizoiden Störungen üblicherweise keine gesellschaftlichen Probleme verursachen, weil sie i.d.R. einfach nur von anderen Menschen in Ruhe gelassen werden wollen. Ich vermute, dass Du psychotische Störungen meintest. Medikamente gegen psychotische Störungen sind alle Dopamin-Blocker, weshalb sich eventuell hohe Dosierungen i.d.R. auch in ähnlichen Symptomen wie bei Morbus Parkinson zeigen. Die meisten Anti-Depressiva sollen die Konzentrationen von neuronalen Botenstoffen im synaptischen Spalt erhöhen. Interessanterweise gibt es auch Anti-Depressiva, die das Gegenteil bewirken und trotzdem wirken. Überhaupt ist die Wirkung von Anti-Deressiva nicht unumstritten, da auch aktive Placebos gut wirken. Jedoch sind zumindest offiziell Tests mit Personen, die an schweren Depressionen leiden, nicht zulässig. Neben körperlichen Symptomen wird berichtet, dass Überdosierungen von Anti-Depressiva auch zu Symptomen einer manischen Störung führen können.

 

vor 23 Stunden schrieb christo:

Wo kann man eigentlich Depressive Mitarbeiter von Behörden melden oder welche mit Angststörungen oder anderen Anzeichen wie extreme Stimmungsschwankungen wie bei Bipolaren?

Beim Leiter der Behörde und falls es der Leiter selbst ist, beim Leiter der überordneten Behörde. Diese haben neben der Verantwortung für das Funktionieren der Behörde auch eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. :yes:

 

vor 23 Stunden schrieb Fyodor:

Wer nicht psychisch krank ist, wurde nur nicht genug untersucht.

... oder lebt in einer toleranten Gesellschaft.

  • Eine Mutter, die meint, dass sie ihr Baby schreien hörte und nachsieht, wie es ihrem Baby geht, obwohl es friedlich schläft, gilt als fürsorglich. Wenn die selbe Frau jedoch davon überzeugt ist, dass ihre verstorbene Großmutter mit ihr spricht ...
  • Jemand, der davon überzeugt ist, dass seine Gebete mehr bewirken als einen Meditationseffekt, der gilt als gläubig. Wenn er jedoch davon überzeugt ist, dass Gott auf seine Gebete antwortet ...

Ob, jemand als psychisch gestört gilt, liegt auch an der jeweiligen Gesellschaft und an der situativen Einordnung des Verhaltens durch die Masse oder Führung der Gesellschaft.

 

vor 23 Stunden schrieb Fyodor:

Eine Behandlung ist im Gegenteil sogar ein gutes Zeichen, denn dieser Mensch hat sein Problem erkannt und lässt sich helfen. 

Weshalb § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG auch bereits nur unter Sicherheitsgesichtspunkten eine Katastrophe ist. :closedeyes: Statt risikominderndes Verhalten zu fördern, wird durch die binäre Ausgestaltung des § 6 sogar das risikoerhöhende Verhalten, eine Störung abzulehnen und eine eventuelle Therapie zu vermeiden, gefördert. :mega_shok:

 

vor 22 Stunden schrieb Weinberger:

Ich mag dieses Rumgeeiere bei psych. Erkrankungen nicht. Wennn jemand mit nem gebrochenen Arm auf den Schießtstand käme und

seine Waffe nur akrobatisch haltend nutzen könnte, würden auch Fragen enstehen, ob die Sicherheit gegeben ist. So kann es bei einer psych. Erekrankung letztlich auch sein, man sieht´s

aber nicht so einfach.

In beiden Fällen kann man optimalerweise nur das gezeigte Verhalten beurteilen. Dem TE geht es jedoch scheinbar um eine Rechtfertigung einer eventuellen Vorverurteilung statt einer objektiven Beurteilung des beobachtbaren Verhaltens des Umgangs mit den Waffen auf dem Stand.

 

vor 22 Stunden schrieb Cannon Balls:

Störrigkeit ist doch ein Teil des Symptoms.

Kann sein, aber es muss nicht zu den Symptomen einer Demenz gehören. Bei einer Demenz lassen insgesamt die kognitiven Fähigkeiten nach. Dazu gehören irgendwann auch die Fähigkeiten, die überwiegend in den Frontallappen des Gehirns verortet werden (https://de.wikipedia.org/wiki/Phineas_Gage). Wenn die sozialen und emotionalen Kontrollfunktionen abnehmen, dann zeigt sich die verbliebene Persönlichkeit der Person halt deutlicher. Die kann dann halt so oder eher so erscheinen.

 

Euer

Mausebaer

 

 

 

 

 

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