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IGNORED

Urteil des OVG NRW -Az. 20 A 2384/20-


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Geschrieben

OVG NRW = Oberverwaltungsgericht NRW

 

Es betrifft das bekannte Thema der Schlüsselverwahrung in einem Tresor der Sicherheitsklasse 0 EN oder 1 EN.

 

Darüber ist viel Aufregung entstanden, eigentlich ist der Grundgedanke aber, die Schlüssel nicht einfach so rumliegen zu lassen, völlig richtig. Kostet nur auch was, daher die Aufregung.

 

Meine Frage wäre:

 

Gilt dies nur für Einwohner von NRW oder bundesweit? 

 

MfG neueraccount

 

 

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