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IGNORED

Vorstellung und zwei rechtliche Fragen bezüglich Kauf eines Vorderladerbausatzes aus den USA und dem Beantragen eines EFwP


Rado

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Forumsmitglieder, ich bin 42 Jahre alt, gebürtiger Pole, lebe aber seit 35 Jahren in Hamburg. Ich besitze beide Staatsangehörigkeiten.

Seit zwei Jahren beschäftige ich mich mit dem sportlichen Schießen mit Vorderladern und Schwarzpulver.

 

Mein Hobby übe ich ausschließlich in meiner alten Heimat aus, weil mich die hiesige, ein wenig restriktive Gesetzeslage abschreckt.

Ich sage ganz offen dass ich keine Lust habe tausende Euro für Kurse, Prüfungen und Waffenschränke auszugeben und dann alles im Eiltempo und zu Spottpreisen wieder verscherbeln zu müssen, weil ich meinetwegen in eine Schlägerei geraten bin, die ich nicht einmal angefangen habe (geht in Hamburg recht fix) oder weil meine Wohnung gerade nicht aufgeräumt war als die Herrschaften vorbeikamen die vorschriftsmäßige Aufbewahrung zu überprüfen.

(So las ich es zumindest im Buch "Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung" von Andre Busche)

Ich komme so zwar nur ein oder zweimal im Jahr zur praktischen Ausübung, aber gerade das historische Vorderladerschießen hat tausend hochinteressante Nebenschauplätze, wie Pulverhörner, Jagdtaschen, Jagdmesser, Papierpatronen noch ohne Pulverladung usw mit deren Eigenbau ich mich dann legal in Deutschland beschäftigen kann.

 

Aber nun meine eigentlichen Fragen:

Da meine Cousine bei der ich meine Sachen lagere sich langsam wegen des Platzes beklagt den diese einnehmen, plane ich alles was ich erlaubnisfrei in Deutschland besitzen darf bei mir zu lagern und bei ihr nur noch was ich in Polen erlaubnisfrei haben darf. Sprich: das Pulver und den Perkussionsrevolver.

Ich habe vor ein paar Monaten eine 1853 Enfieldmuskete mit Perkussionszündung von Parker-Hale bei E-gun ersteigert und würde die gerne auf meinen Reisen zur Familie in Polen mitnehmen.

Dafür brauche ich also einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Nun ist die Frage, was muss ich dem Antrag beifügen? Foto. Kopie des Ausweises. Eine WBK habe ich nicht. Mitglied in einem Verein bin ich nicht.

Eine Rechnung vom Kauf habe ich leider nicht. Nur die Bestätigungsmail von e-gun dass ich die Auktion gewonnen habe.

Muss ich vor der Reise in Deutschland irgendwelche Behörden informieren? Oder zeige ich im Falle einer Kontrolle einfach nur den Pass vor und gut ist?

Ich habe die hamburger Waffenbehörde bereits mit diesen Fragen angeschrieben, aber seit zwei Wochen keine Antwort erhalten.

Vielleicht weiß hier jemand Rat, so dass ich direkt den Antrag stellen kann.

 

Die zweite Frage bezieht sich auf einen Bausatz aus den Vereinigten Staaten.

Kiblers Longrifles haben es mir angetan und ich spare gerade für ein Steinschloß´Southern Mountain Rifle´.

Die Schwanzschraube ist vom Werk aus montiert. Das muss ich nicht zum Büchsenmacher schicken.

Nur habe ich auch gelesen dass amerikanische Beschusszeichen hierzulande nicht anerkannt werden und ich das gute Stück zur Beschussprüfung einsenden muss.

Aber wann? Wenn ich es fertig zusammengebaut habe? Habe ich ab diesem Moment nicht eine illegale Waffe? Oder schicke ich lediglich den Lauf des Bausatzes direkt nach Abholung beim Zoll zur Beschussprüfung und kann dann ohne Zeitdruck vernünftig den Zusammenbau vornehmen? Gibt es sonst etwas das ich unbedingt beachten muss, damit das kein teurer Reinfall wird? Also bezüglich beider Fragen.

 

Vielen Dank im Voraus und ich bitte um Verzeihung wegen des langen Buchs das ich hier verfasst habe.

Und ein frohes Weihnachtsfest Euch allen.

Rado

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Moin!

 

Grundsätzlich sind nur Vorderlader frei zu erwerben, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.

Dabei dürfen Perkussionswaffen nur einläufige Einzelladerwaffen sein.

 

Diese Bedingung scheint für das gewählte Modell erfüllt zu sein: Styling from the 1820s based on the work of Whitson in western North Carolina.

Betonung liegt auf scheint.

 

Wenn es doch konstruktive Unterschiede gibt, die zu der Bewertung kommen, dass es sich um ein neu entwickeltes Modell im Sinne des Gesetzes handelt, bist Du am Arsch.

Sihe auch Tingle Pistole: https://openjur.de/u/2260407.html oder bei tactical Dad: https://www.tactical-dad.com/waffen/freie-selbstverteidigungswaffen/vorderladerwaffen-pedersoli-white-hawk-gewehr/

 

frogger


 

 

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Vielen Dank für die Antwort.

Das Original selbst ist eine auf Perkussionszündung umgebaute, ursprüngliche Steinschloßwaffe und der moderne Bausatz ist die Steinschloßversion.

Also soweit ich das sehen kann, wurde es von legal zu noch legaler umgebaut.

Aber einen Waffenpass beantragen, auch wenn ich nicht zwecks vereinsmäßiger Teilnahme an Turnieren reise, darf ich trotzdem?

Das habe ich gestern vergessen zu konkretisieren und nachträglich bearbeiten kann man hier leider nicht.

 

Rado

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PS: @frosch

Ich habe neulich auf egun eine Ahornbeize von jemandem gekauft, der sich hier in Deutschland den Bausatz des "Colonial" Models von Kibler gekauft hat. Er hat mir Fotos gezeigt.

Nur hat er meine Fragen zum Ablauf NACH dem Eintreffen des Bausatzes in Deutschland dann leider nicht mehr beantwortet. Aber wenn das Colonial rechtlich unbedenklich ist, ist das Southern Mountain Rifle es erst recht.

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vor 37 Minuten schrieb Rado:

Wenn ich damit ins europäische Ausland reisen möchte? Brauche ich da nicht auch einen?

Kommt auf die Rechtslage im Gastland an.

In Italien z.B. sind VL frei.

Also ist es Wurst, ob ich eine Kombizange oder einen VL im Kofferraum habe.

Den in Neapel gekauften, doppelläufigen VL darf ich natürlich nicht mit nach D bringen!

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@pescator Ich möchte das Teil lieber trotzdem beantragen. Das Dokument ist ja für genau diesen Zweck.

Manchmal muss man ja trotz Waffenpass noch die Einfuhr der Waffe im Gastland anmelden(da muss ich auch noch zur Botschaft oder im polnischen Schwarzpulverforum nachfragen).

Und ich kenne das noch von früher aus dem Bogenbau/Bogensport: Mancher Polizist ist mit den Details solcher Rechtsfragen oft nicht vertraut und kassiert den verdächtigen Gegenstand erstmal prophylaktisch ein.

Ich glaube dass so ein Dokument dem vorbeugen kann. Vor allem wenn mir das Teil kurz vor der Grenze konfisziert wird und ich nach Klärung der Rechtslage wieder 400 km weit fahren muss um das unrechtmäßig einbehaltene Stück wieder abzuholen, wäre äußerst ärgerlich.

 

In Polen zB ermächtigt ein Europäischer Feuerwaffenpass zum Erwerb von Schwarzpulver. Ob die einen deutschen Pass dabei akzeptieren, weiß ich nicht. Wohl eher nicht, da ich mit deutschem Personalausweis trotz sichtbarem polnischem Geburtsort keine Dinge kaufen durfte die dort ab 18 sind. Ich weiß nur dass viele polnische Schützen sich zu diesem Zweck das Dokument besorgen und es daher in einem Land mit wesentlich lockereren Waffengesetzen, ganz normal ist dass dort Vorderlader eingetragen werden.

Bearbeitet von Rado
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vor einer Stunde schrieb Rado:

Aber wie man mit einem importierten, amtlich noch nicht beschossenen Bausatz vorgeht, weiß niemand?

 

Die grundsätzlichen Regelungen zum Beschuß findest Du u. a. im Beschußgesetz

 

https://www.gesetze-im-internet.de/beschg/

 

und in der Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung)

 

https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html.

 

Möglicherweise gibt es da noch weitere Fundstellen, ist ein komplexes Thema.

 

Als weiteres Stichwort fällt mir beim Import noch die Kennzeichnung (§ 24 WaffG, § 21 AWaffV) ein, wobei ich nicht weiß, inwieweit da für Vorderlader Abweichnungen oder Ausnahmen bestehen.

Das Thema wird auf dieser Seite vom VDB behandelt:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17061999_kennzeichnen_oder_nicht_kennzeichnen__das_ist_hier_die_frage.html

 

Für eine fachliche Aussage insbesondere zum Beschuß könntest Du beim einem Beschußamt nachfragen.

In Norddeutschland gibt es meines Wissens keins mehr, das für Dich nächste könnte dann Köln sein?

 

https://www.lbme.nrw.de/themen/beschuss-pruefung

 

Vielleicht können die Forumsmitglieder aus dem Unterforum Vorderlader mit ihrer praktischen Erfahrung hier eher helfen.

 

Ein Moderator @A.P. könnte das Thema ggf. dorthin verschieben.

Bearbeitet von Elo
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