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IGNORED

Krankheiten und Jagdschein/WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb HangMan69:

kennst du deinen "zucker-Langzeitwert"?

wenn der unter 7 liegen sollte, dann wirst du so oder so keine probleme bekommen!

das heisst du bist sehr gut eingestellt und nahezu an einem wert den auch "ein gesunder" aufweist!

da möcht ich das amt sehen die das anders sehen! denn dann müsste so der ein oder andere "gesunde" auch seine pappe abgeben...

 

Das ist ja mal eine schwachsinnige Antwort. Wo ist das Risiko aus einem Diabetes für Dritte? Sind das eigene gesundheitliche (Langzeit-) Schäden aus zu hohen Blutzuckerwerten oder (schwere) Hypoglykämien bei denen ggf. Fremdhilfe erforderlich ist? Ist m.E. nichts anderes als die Teilnahme am Straßenverkehr: 

Gruß, Boernsn

Geschrieben

Die Richter am VG Coburg haben ja auch genau diese Ereignisse als Begründung für den Entzug des Scheins angeführt. 

Man könnte höchstens noch sagen, dass stark schwankende Werte oder dauerhaft hohe auch schlecht sind, weil durch den osmotischen Druck die Linse aufschwemmt und die Sehkraft temporär leidet. 

Geschrieben

Der erste Artikel ist meiner Meinung nach irreführend, weil man überhaupt kein Wahrnehmungstraining braucht, solange man noch eine natürliche Wahrnehmung hat. Wenn die Wahrnehmung nachlässt, ist das Kind eigentlich schon in den Brunnen gefallen, das Problem haben eigentlich nur langjährige Diabetiker mit schlechten Werten als Folge einer Abstumpfung. 

Geschrieben
Am 23.9.2022 um 22:49 schrieb Hunter375:

Die Sachlage ist doch Eindeutig, beim beantragen eines Jagdscheines/Waffenrechtlichen Erlaubnis musst Du angeben ob Du Körperliche/Geistige Mängel hast. Diabetes gehört dazu.

 

Diese Vordrucke sind rechtswidrig, denn ein Antragsteller muss sich nicht selbst belasten. Es ist vielmehr Aufgabe der Waffenbehörde, u.a. auch die persönliche Eignung zu prüfen. Und da bedienen sich dann nicht wenige mit solchen unzulässigen Abfragen.

 

Wurde aber schon vor langer Zeit von ganz oben klargestellt, dass das so nicht zulässig ist !!! Normalerweise müssten die Datenschützer da Sturm laufen...

 

Gruß

SBine

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