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IGNORED

Gewerblicher Waffentransport bei Umzug


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Geschrieben

Ich finde im WaffG keine Regelungen zum gewerblichen Transport von Waffen - oder bin ich blind? Darf ein Speditionsunternehmen bei einem Umzug Waffen ohne eine waffenrechtliche Genehmigung/Erlaubnis transportieren?

Geschrieben

Beleg nach § 38 Abs. 1 Nr. 1f WaffG nicht vergessen !

 

Ab 20 (bis 249) Waffen der Kat. B oder C wären im übrigen noch die Ausführungen unter Nr. 12.1.2 WaffV bzw. folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

 

Die Verpackung darf keine sichtbaren Hinweise auf die Art
der Waren enthalten.
– Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes
Öffnen unterbunden wird.
– Die Verpackung muss mit einem Etikett oder Ähnlichem
versehen sein, durch das ein Öffnen erkennbar wird.
– Die Spedition muss eine ständige Rückverfolgbarkeit der
Ware gewährleisten.

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