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Waffenverbotszonen - WBK Inhaber ausgenommen?


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Geschrieben

Wie kann man das verstehen? WBK Inhaber sind nicht von Waffenverbotszonen betroffen und dürfen in einer solchen Zone z.b. Gaswaffen (mit kleinem Waffenschein), Pfefferspray oder feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge führen?

 

https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/das-neue-waffenrecht-fragen-und-antworten/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=c766f648808227d26905968cb17d5a93`

 

Zitat

Waffenverbotszonen

 

Was hat es mit Waffenverbotszonen auf sich?

Bisher bestand die Möglichkeit, dass die Bundesländer Waffenverbotszonen an Kriminalitätsschwerpunkten einrichten konnten. Diese Möglichkeit ist nunmehr ausgeweitet worden - auf Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Kindergärten oder Schulen. Es handelt sich um eine Möglichkeit der Länder, in eigener Verantwortlichkeit solche Verbotszonen einzurichten. Die Bürger sind angemessen hierüber zu informieren und auch darüber, was genau in diesen Zonen verboten ist. Dies kann, nach der gesetzlichen Regelung, auch Messer mit über vier Zentimeter Klingenlänge betreffen.

 

Gibt es Ausnahmen von diesen Verboten? Was ist mit dem Jäger, der bewusst oder unbewusst eine solche Zone durchläuft?

Der Gesetzgeber fordert die Länder zu einem weiten Ausnahmekatalog auf: Anwohner, Handwerker und alle Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sollen von diesen Verboten ausgenommen werden. Damit Jäger oder Sportschützen nicht belangt werden können, wenn sie ihre Waffen berechtigt führen.

 

Gilt die Ausnahmeregelung nur auf dem Weg zur Jagd oder zum Schießstand?

Nein, nach der Begründung des Gesetzes insgesamt. Waffenverbotszonen richten sich gegen Kriminelle, die Messer und andere Waffen bei sich führen. Hier möchte man den Verfolgungsdruck erhöhen. WBK- oder Jagdscheininhaber verfügen jedoch über eine nachgewiesene Zuverlässigkeit. Darum sollen diese gerade nicht von den Verboten betroffen sein.

 

 

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