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IGNORED

Wbk eintragung und verkauf


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Geschrieben

Macht was ihr wollt.

Ich kaufe nur, was ich vorher ausgiebig befingern und probeschiessen kann.

Normalerweise will der Versender schließlich meine WBK und das Teil dort eintragen.

Oder schickt jemand Waffen raus zum Ausprobieren?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb 12M18:

Du hast 14 Tage zeit den Erwerb anzuzeigen, gibst Du die Waffe in dieser ZEit zurück, hat kein Erwerb stattgefunden.

Mutige Aussage und ohne Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter falsch bzw. kann gut gehen, kann aber auch nicht gut gehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin Jäger und muß binnen 14 Tagen den Erwerb anzeigen

da ist nichts mutig dran, sondern so stehts geschrieben

Oder gilt für Waffen das Fernabsatzgesetz nicht ?

Dazu habe ich aber nirgends was gefunden.

Wie begründest DU Deine andere Überzeugung ? Wo steht das geschrieben ?

 

Frank

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb 12M18:

Ich bin Jäger und muß binnen 14 Tagen den Erwerb anzeigen

da ist nichts mutig dran, sondern so stehts geschrieben

Oder gilt für Waffen das Fernabsatzgesetz nicht ?

Dazu habe ich aber nirgends was gefunden.

Wie begründest DU Deine andere Überzeugung ? Wo steht das geschrieben ?

 

Frank

Du bist nur die eine Seite, die den Erwerb meldet. Die Überlassung ist bei der Behörde und im Handelsbuch vermerkt.

Der waffenrechtliche Erwerb ist mit Übernahme der tatsächlichen Gewalt vollzogen.

Die Quelle wäre WaffG Anlage 1

Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
1.
erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

 

Das bedeutet, wenn du dich nicht wegen der Rückabwicklung bei deiner Behörde meldet, wird die sich meldet.

Einige geben einen Hinweis, andere schicken den Anhörungsbogen.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich hatte diese situation in den letzten 15 jahren drei mal und nicht winmal kam post von der behörde

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